Wirtschaft

Amazon Retouren: Kostenlose Etiketten oder Erstattung ohne Rückgabe

Amazon Rücksendung, Amazon Retoure, Amazon Rücksendung, Retoure
unsplash.com/ ANIRUDH
geschrieben von Fabian Peters

Amazon hat kürzlich seine Retoure-Bedingungen aktualisiert. Ab dem 31. Oktober 2022 müssen demnach alle deutschen Händler ihren Kunden entweder vorfrankierte Rücksendeetiketten oder eine Erstattung ohne Warenrücksendung anbieten. Doch was Kunden freuen dürfte, ist vielen Händlern ein Dorn im Auge. 

Online-Versandhändler Amazon hat kürzlich neue Regeln für Retouren angekündigt. Alle Händler mit einer deutschen Rücksendeadresse müssen ihren Kunden ab dem 31. Oktober 2022 demnach entweder vorfrankierte Etiketten bereitstellen oder den Preis erstatten, ohne die Waren zurückzuerhalten.

Im sogenannten Amazon Seller Forum teilt das Unternehmen den Händler deshalb bereits vor einigen Tagen in einer Nachricht mit:


Neue Stellenangebote

Growth Marketing Manager:in – Social Media
GOhiring GmbH in Homeoffice
Senior Social Media Manager:in im Corporate Strategy Office (w/d/m)
Haufe Group SE in Freiburg im Breisgau
Senior Communication Manager – Social Media (f/m/d)
E.ON Energy Markets GmbH in Essen

Alle Stellenanzeigen


Ab dem 31. Oktober 2022 müssen alle Verkaufspartner mit Standard-Rücksendeadresse in Deutschland, die auf Amazon.de verkaufen, entweder vorfrankierte Rücksendeetiketten für eine Versandart mit Sendungsverfolgung oder Erstattungen ohne Warenrücksendung für alle Kundenrücksendeanträge anbieten, die in den Geltungsbereich der Rückgabebedingungen von Amazon fallen.

Amazon Retoure für Kunden noch einfacher

Mit seinen neuen Bedingungen will Amazon den Retoure-Prozess einfacher gestalten. Kunden haben demnach künftig die Möglichkeit, unkompliziert an ein Retoure-Label zu kommen oder eine Erstattung zu erhalten, ohne dass sie die Waren zurückschicken müssen.

Amazon will das entsprechende Programm außerdem automatisch für alle Händler in Deutschland aktivieren, um sicherzustellen, dass alle Marktplatz-Kunden Zugang zu vorfrankierten Etiketten erhalten. Das soll auch den manuellen Aufwand für die Händler bei Rücksendungen reduzieren.

Die Shops können dazu einen Paketdienstleister in ihrem Konten hinterlegen – beispielsweise DPD Retoure Deutschland oder Amazon Retourenservice delivered by DHL. Weitere Anbieter dürften zudem folgen. Händler mit bestehenden DHL-Verträgen und -Tarifen könnten diese in ihr Koto einbinden.

Amazon Rücksendungen: Händler befürchten Missbrauch

Vor allem für Amazon-Kunden dürften die neuen Rückgabebedingungen von Vorteil sein. Dennoch gibt es einige Ausnahmen. Bestimmte Produkte und Händler seien laut dem Unternehmen nämlich von den Prozessen befreit. Das betrifft unter anderem Artikel, die über 500 Euro kosten sowie bestimmte Produktkategorien.

In diesen Fällen erfolgt die Rücksendung nach wie vor über manuelle Anträge. Doch trotz der Einschränkungen befürchten einige Händler dem Vernehmen nach einen Missbrauch bei Retouren. Denn für ein kostenloses Rücksende-Label müssen Kunden einen Grund angeben.

Die Shopbetreiber befürchten aber, dass viele das ausnutzen könnten, indem sie einfach einen Grund angeben, den sie den Händler ankreiden können. Um keine Probleme mit Amazon zu bekommen, müssten die Shops neben einer kompletten Rückerstattung dann zusätzlich auch das Retoure-Label zahlen.

Neue Retoure-Bedingungen: Darf Amazon das überhaupt?

Die Shopbetreiber können bei einem potenziellen Missbrauch zwar gegen Kunden vorgehen, doch bei geringen Bestellwerten wird das wohl kaum jemand tun. Die Folge könnte sein, dass einige Anbieter ihre Preise erhöhen – vor allem bei kostengünstigen Artikeln.

Letztlich bleibt jedoch die Frage: Darf Amazon das überhaupt? Eine eindeutige Antwort darauf scheint es allerdings nicht zu geben. Denn einerseits kann Amazon natürlich von seinen Hausregeln, Richtlinien sowie Geschäftsbeziehungen gebrauch machen. Andererseits steht dem das Kartellrecht gegenüber.

Das Unternehmen darf seine Marktmacht demnach grundsätzlich nicht gegenüber anderen missbrauchen. Außerdem steht Amazon bereits seit Jahren im Visier der EU. Ab dem kommenden Jahr soll wieder der Digital Markets Act (DMA) in Kraft treten und für faire Bedingungen sorgen. Ob die neuen Retoure-Regeln anfechtbar sind, bleibt jedoch abzuwarten.

Auch interessant: 

Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).