Weihnachtsgrüße, Gründer,

Weihnachtsgrüße: So bleibst du bei Geschäftspartnern in Erinnerung

Carsten Lexa
unsplash.com/ Lucas George Wendt

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Weihnachten rückt näher und immer mehr Gründer:innen überlegen, wie sie diese Zeit nutzen können, um bei ihren Geschäftspartnern in Erinnerung zu bleiben oder sich in Erinnerung zu rufen. Nachfolgend dazu zwei Tipps für Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche, die auch ich anwende.

Bis Weihnachten sind es noch rund fünf Wochen. Viele Gründer:innen haben mit ihren Geschäftspartnern gute Geschäfte gemacht, Ideen ausgetauscht und neue Dinge initiiert. Es ist deshalb gute Tradition, sich zum Jahresende für die gute Zusammenarbeit zu bedanken.

Weihnachtsgrüße und Neujahrswünsche

Und wir alle wissen, wie das aussieht, man bekommt viele E-Mails, insbesondere mit Weihnachtswünschen. Manchmal bekommt man auch eine E-Mail zum Jahresende oder eine Grußkarte per Post. Wir denken dann oft: Das ist ja nett, da hat jemand an mich gedacht. Und es ist auch nett, denn wir sollten immer dankbar sein, wenn jemand an uns denkt.

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Automatisierung erleichtert die Arbeit und macht Grüße unpersönlich

Allerdings wissen wir auch, dass der Versand solcher E-Mails und Grußkarten häufig automatisiert abläuft. Dabei kann die Frage aufkeimen, ob man wirklich bei jemand in den Gedanken eingeschlossen war oder ob nicht einfach nur die Adresse oder E-Mail-Adresse in einem entsprechenden Programm eingepflegt war.

Zwei Tipps, um bei Geschäftspartnern in Erinnerungen zu bleiben

Aus diesem Grund habe ich heute zwei Tipps parat. Diese Tipps ergeben vielleicht nicht immer und bei hunderten Kunden Sinn, aber sicherlich bei ausgesuchten Geschäftspartnern.

Denn bei diesen will man ja regelmäßig nicht im Gedächtnis bleiben, als dass man „nur“ an diese gedacht hat, sondern man möchte MIT dem An-jemand-denken eine Wertschätzung verbinden und diese zeigen.

Weihnachtsgrüße: Ein handgeschriebener Brief

Aus diesem Grund empfehle ich euch etwas, das ich auch selbst mache: Ich schreibe eine kurze Notiz oder einen Brief. Den schreibe ich wiederum per Hand und verschicke ihn anschließend mit der Post. Manchmal mache ich das auf einem weißen Blatt Papier, manchmal verschicke ich Faltkarten, auf denen mein Kanzleilogo zu sehen ist.

Der Brief enthält ansonsten aber nur der Text, weil es keinen vorgedruckten Dank- oder Weihnachtstext auf der Karte gibt. Denn so ein Brief drück vor allem eins aus: Der Absender hat nicht nur an den Empfänger gedacht, sondern sich auch besonderes viel Mühe gemacht.

Sich Mühe machen bedeutet dabei Zeit aufzuwenden. Und weil wir alle wissen, dass Zeit ein knappes Gut ist, kann man Wertschätzung in meinen Augen nicht besser ausdrücken als jemandem zu zeigen: „Ich habe mir Zeit genommen, für dich meine Gedanken zu formulieren und diese niederzuschreiben“.

Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass diese Briefe sehr gut ankommen und ich immer wieder darauf angesprochen werde. Bei mir kommt sogar noch die Besonderheit dazu, dass ich mir für jeden Brief individuell überlege, was ich schreibe. Es ist also kein Text, den jeder bekommt, der aber halt nur eben handschriftlich geschrieben wurde, sondern ich beziehe mich tatsächlich auf die Inhalte der Partnerschaft im vergangenen Jahr.

Der Gruß zum neuen Jahr

Und wenn ihr das jetzt noch auf das nächste Level heben wollt, dann überlegt euch, wann ihr diese Notiz oder diesen Brief übersendet. Weihnachtsgrüße zu übersenden ist inzwischen üblich, oftmals verbunden mit Wünschen zum neuen Jahr oder, wenn man sich ein wenig abheben will, dann erfolgt die Übersendung gleich nach Weihnachten vor dem Jahreswechsel.

Doch was wäre, wenn ihr eure Grüße im neuen Jahr, also zum Jahresanfang übersendet, nämlich dann, wenn eure Geschäftspartner gerade nicht mehr so viele Briefe erhalten? Dadurch steigert ihr noch einmal die Aufmerksamkeit von diesen, denn ihr seid mit Sicherheit nicht einer von vielen.

Fazit: Weihnachtsgrüße an Geschäftspartner

Natürlich kann man nun noch überlegen, diverse Kombinationen zu spielen, also beispielsweise eine Weihnachts-E-Mail als Standard zu versenden und dann zum Jahresanfang noch einen handschriftlichen Brief. Das hängt jetzt aber von eurem persönlichen Geschmack ab.

Ich wünsche euch auf jeden Fall, dass ihr die nächsten fünf Wochen gut über die Bühne bringt und freue mich darauf von euch im neuen Jahr zu hören, welche Reaktionen ihr erzielt habt.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.