Immer wieder nutzen Betrüger gefälschte Rufnummern und Spoofing, um ihre Identität zu verschleiern. Mittels Fake-Anrufen wollen sie Daten abgreifen oder in Kostenfallen locken. Doch damit soll bald Schluss sein. Denn die Bundesnetzagentur verpflichtet die Provider zu mehr Schutzmaßnahmen.
Wenn auf dem Telefondisplay die „110“ erscheint, glaubt man, dass die Polizei anruft. Betrüger nutzen diesen Umstand immer wieder aus. Mithilfe von gefälschten Rufnummern verschleiern sie ihre Identität, um Daten abzugreifen oder ihre Opfer in Kostenfallen zu locken.
Was ist Spoofing?
In der Informationstechnik nennt man Täuschungsmethoden wie diese auch Spoofing. Um Verbraucher künftig vor Trick- und Fake-Anrufen zu schützen, nimmt die Bundesnetzagentur nun die Provider in die Pflicht.
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Das gilt vor allem für sogenannte Call-ID-Spoofings, bei denen Betrüger gefälschte Rufnummern auf das Telefondisplay ihrer Opfer übertragen. Deshalb treten künftig neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, sagte dazu:
Immer wieder verschleiern Kriminelle die wahre Herkunft eines eingehenden Anrufs, indem im Telefondisplay eine gefälschte Rufnummer angezeigt wird. Ab 1. Dezember sind Kundinnen und Kunden endlich besser davor geschützt
Bundesnetzagentur verpflichtet Provider zum Schutz vor gefälschten Rufnummern
Spätestens ab dem 1. Dezember 2022 müssen die Telekommunikationsanbieter laut Bundesnetzagentur Fake-Anrufe mit gefälschten Nummern wie „110“ oder „112“ unterbinden. Gleiches gilt für hochpreisige Rufnummern wie „(0)900“ und „(0)137“ sowie Nummern für Auskunfts- und Kurzwahldienste.
Die Provider sollen außerdem sicherstellen, dass bei Anrufen aus dem Ausland keine deutsche Rufnummer auf dem Display erscheint. Solche Anrufe müssen künftig als „Anonym“ angezeigt werden. Ziel der Behörde ist es, dass Verbraucher sich darauf verlassen können, keinen Spoofern auf den Leim zu gehen.
Spoofing: Bundesnetzagentur erwartet mehr anonyme Anrufe
Um ihre Identität zu verschleiern, agieren Kriminelle vor allem mit gefälschten Nummern aus dem Ausland oder leiten Fake-Anrufe über das Ausland um. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen sollen Verbraucher künftig jedoch bewusster reagieren können, wenn es darum geht anonyme Anrufe garnicht erst anzunehmen.
Die Bundesnetzagentur weist zwar darauf hin, dass es durch die Anonymisierungspflicht zu mehr unterdrückten Anrufen kommen könne. Allerdings bedeute dass nicht zwangsläufig, dass jeder anonyme Anruf unseriös sein muss. Die Behörde warnt jedoch auch davor, dass die neuen Regelungen Ermittlungen erschweren. Dafür garantieren sie aber mehr Verbraucherschutz.
„Bei bestimmten Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs können daher keine Ermittlungen aufgenommen werden, da hierfür zwingend eine angezeigte Rufnummer vorhanden sein muss“, so die Bundesnetzagentur. Gesprächsverläufe könnten jedoch Ansätze für Ermittlungen sein.
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