Bei zu langsamem Internet haben Verbraucher:innen Anspruch auf eine Minderung ihrer Gebühr. Doch das Fazit nach einem Jahr Laufzeit des Minderungsrechts fällt gemischt aus.
Vor genau einem Jahr ist das Minderungsrecht in Kraft getreten. Seitdem können Verbraucher:innen einen Nachlass bei ihrem Internet-Provider beantragen, wenn bei ihnen weniger schnelles Internet ankommt als vertraglich vereinbart.
Doch obwohl sich bei den Messungen der Festnetz-Bandbreite sehr oft ein Minderungsanspruch ergibt, sind die Verbraucherschützer nicht zufrieden mit den gewährten Preisnachlässen, wie der Spiegel berichtet.
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Minderungsrecht: Zu wenige Messungen werden abgeschlossen
Laut der Bundesnetzagentur haben Verbraucher:innen zwischen Mitte Dezember 2021 bis Ende Oktober 2022 rund 28.000 Messungen abgeschlossen. Rund 15.000 davon zählte die Bundesnetzagentur jedoch bereits bis Ende Februar.
Für die Messung der Schnelligkeit des Internets stellt die Bundesnetzagentur ein Tool zur Verfügung. Dieses können Nutzer:innen über Breitbandmessung.de abrufen und entweder im Browser oder über eine Desktop-App benutzen.
Seit dem 13. Dezember 2021 wurde die Desktop-App rund 100.000 Mal heruntergeladen. Jedoch würden die Messungen viel Zeit in Anspruch nehmen, weshalb Verbraucher:innen sie nicht zu Ende führten.
Das könnte auch daran liegen, dass 30 Tests an drei Tagen durchgeführt werden müssen. Erst danach erstellt der Breitbandmesser ein Protokoll.
Messungen ergeben fast immer Minderungsanspruch
Laut Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller habe sich das Mess-Tool „nach einem Jahr gut etabliert“. „Wir helfen Tausenden Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihrem Provider eine Minderleistung nachzuweisen.“
Verbraucherschützer:innen sehen das jedoch etwas anders. Denn die Messungen seien zu aufwändig und nicht nutzerfreundlich.
Auch gebe es nach der Messung keine genaue Angabe, wie hoch der Minderungsanspruch für Nutzer:innen ist. Diesen müssten sie erst mit ihrem Provider klären.
Jedoch lehnten diese die Minderung „in der Regel ab oder reagieren nicht, obwohl die nötigen Unterlagen vorgelegt wurden“, bemängelt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Für Verbraucher:innen werde teilweise „auch auf Nachfrage nicht nachvollziehbar dargelegt, wie der Minderungsbetrag zustande kommt“.
Langsames Internet und Minderungsrecht: Das sagen die Provider
Die Internetanbieter sehen die geringe Zahl an Messungen jedoch als Zeichen für ihre verbesserten Leistungen. „Die insgesamt sehr geringen Beschwerdezahlen belegen unseres Erachtens deutlich, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer sich mit ihren Internetanschlüssen gut versorgt fühlt“, zitiert der Spiegel Jürgen Grützner vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten.
Die Provider seien bemüht, „die Anliegen im Kundenservice“ und „ohne das förmliche Verfahren über die Bundesnetzagentur“ zu lösen.
Lau Vodafone hätten „nur sehr wenige Festnetzkunden bisher eine Minderung beantragt“. Diese seien „in berechtigten Fällen selbstverständlich gewährt“ worden.
„Die Anzahl der Beschwerden liegt auf einem geringen Niveau bei einer niedrigen dreistelligen Zahl pro Woche“, heißt es von einem Sprecher der Telekom. Der Konzern kümmere sich „um jeden Fall“ und suche „stets nach kulanten Lösungen“.
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