Die Bundesregierung hat das Recht auf „schnelles“ Internet durchgewunken. Damit setzt der Gesetzgeber erstmals ein Mindestmaß für die Geschwindigkeit von Up- und Downloads fest. Doch die Regelung wird später in Kraft treten als ursprünglich geplant.
Das Recht auf schnelles Internet ist beschlossene Sache. Die Bundesregierung hat die Erneuerung des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit gelten in Deutschland erstmals Mindestgeschwindigkeiten für Up- und Downloads.
Telekommunikationsgesetz: Was hat der Bund beschlossen?
Das Recht auf schnelles Internet könnte man eigentlich auch einfach als Recht auf Internet bezeichnen. Denn mit der Bezeichnung „schnell“ haben die durch den Gesetzgeber vorgegebenen Werte tatsächlich nicht viel zu tun.
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So sollen künftig mindestens 10 Mbit/s im Download und 1,7 Mbit/s im Upload vorgeschrieben sein. Ende März war im Download-Bereich noch die Rede von 1,3 Mbit/s. Einen großen Unterschied macht diese Nachkommazahl jedoch nicht.
Für die Latenz sieht das neue Gesetz eine Grenze von 150 Millisekunden vor. Die Reaktionszeit darf diesen Wert nicht überschreiten.
Für wen ist das Recht auf schnelles Internet gedacht?
Viele dürften sich beim Lesen dieser Zahlen wohl an den Kopf fassen und fragen, wem genau das etwas bringen soll. Doch die Antwort liegt abseits der Ballungsgebiete und gut vernetzten Städte.
Denn für Menschen, die auf dem Land oder am Stadtrand wohnen, können die neu gesetzten Untergrenzen tatsächlich eine Besserung bringen. Denn in erster Linie muss man hier auch sehen, dass nicht die Geschwindigkeiten im Vordergrund stehen, sondern der erstmalige Rechtsanspruch auf Breitbandinternet.
Mit den Mindestanforderungen wolle der Gesetzgeber die digitale Teilhabe für alle sicherstellen, „die bislang von der Versorgung abgeschnitten sind“, begründet Bundesminister Volker Wissing.
Wir wollen Glasfaser bis ins Haus und den neuesten Mobilfunkstandard überall dort, wo die Menschen leben, arbeiten oder unterwegs sind.
Mit der Gigabitstrategie werde der Gigabit-Ausbau bundesweit beschleunigt. Wissing wolle so „ambitionierte Ziele für ein modernes, digitales Deutschland“ umsetzen.
Wann tritt das Recht auf schnelles Internet in Kraft?
Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass das Recht auf schnelles Internet zum 1. Juni in Kraft treten soll. Dieser Termin wird wohl aber „voraussichtlich“ nicht eingehalten werden, wie es aus dem Bundesdigitalministerium heißt.
Denn in den kommenden Schritten müssen nun noch der Digitalausschuss des Bundestags sowie der Bundesrat zustimmen.
Für die Nutzer:innen werde sich aber dadurch nichts ändern, gibt das Ministerium bekannt. Betroffene könnten sich bereits jetzt an die Bundesnetzagentur wenden und so „das im TKG geregelte Verfahren“ einleiten.
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