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Autonomes Fahren ab sofort bis zu 130 km/h erlaubt – jedenfalls theoretisch

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Mercedes-Benz Group Media
geschrieben von Beatrice Bode

Seit Januar 2023 ist autonomes Fahren in Deutschland mit bis zu 130 Kilometer pro Stunde erlaubt. Die neue Regelung gilt allerdings nur für Fahrzeuge der Stufe 3 und nur unter bestimmten Bedingungen. Ein Überblick. 

Autofahren, ohne das Fahrzeug aktiv zu steuern: Schon lang ist das kein Science Fiction-Traum mehr. Die Regelungen zum autonomen Fahren entwickeln sich außerdem immer weiter.

Zum Beispiel dürfen Autos mit autonomer Fahrfunktion seit Januar 2023 mit bis zu 130 Kilometern pro Stunde fahren. Vorher lag die Geschwindigkeitsbegrenzung bei nur 60 Kilometern pro Stunde.


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Autonomes Fahren in Deutschland mit Einschränkungen

Bereits im Sommer 2022 einigte sich das Weltforum für die Harmonisierung von Fahrzeugvorschriften der UN-Wirtschaftskommissionen (UNECE) darauf, die Höchstgeschwindigkeit für autonomes Fahren auf 130 Kilometer pro Stunde anzuheben. Auch Deutschland gehört zu diesem Verbund.

Die neue Regelung ist allerdings an einige Bedingungen gekoppelt. Zum Beispiel dürfen Besitzer:innen von autonomen Fahrzeugen den Autopiloten nur auf Straßen aktivieren, auf denen Fußgänger:innen und Radfahrer:innen verboten sind.

Außerdem müssen diese Fahrbahnen von vornherein mit einer physischen Trennung ausgestattet sein, die den Verkehr in entgegengesetzte Richtungen trennt. Fahrer:innen müssen darüber hinaus in der Lage sein, jederzeit die Kontrolle über ihr Fahrzeug wiederzuerlangen.

Die neue Regelung der UNECE besagt auch, dass sich die automatisierten Fahrsysteme an die örtlichen Verkehrsregeln halten müssen.

Autonomes Fahren bis zu 130 km/h erst einmal nur theoretisch erlaubt

Doch obwohl sich UNECE auf die neue Höchstgeschwindigkeit geeinigt hat, bedeutet das noch nicht, dass die neue Regelung auch direkt in Deutschland zugelassen ist.

Wie die Automobilwoche berichtet, fehlt in Deutschland bisher beispielsweise noch die Anpassung und Zertifizierung an die Straßenverkehrsordnung durch das Kraftfahrt-Bundesamt. Solang die Regelung diesen Prozess nicht erfolgreich durchlaufen hat, gilt auf den Deutschen Autobahnen weiterhin das Tempolimit von bis zu 60 Kilometern pro Stunde.

Neues Tempolimit gilt nur für Fahrzeuge ab Stufe 3

Die Automatisierung von Fahrzeugen ist in der Branche in fünf verschiedene Stufen, auch Level genannt, unterteilt. Dabei spricht man allerdings erst in der fünften Stufe von autonomem Fahren.

Die neu festgelegte Höchstgeschwindigkeit über 130 Kilometer pro Stunde gilt in allen Ländern nur für Fahrzeuge ab Stufe 3.

Die Stufen der Automatisierung im Überblick

Stufe 1: Assistiertes Fahren

Beim assistierten Fahren müssen die Menschen am Steuer das Fahrzeug immer beherrschen. Fahrer:innen müssen den Verkehr ständig im Blick behalten und haften für Verkehrsverstöße und Schäden.

Einzelne Assistenzsysteme dürfen allerdings bei bestimmten Fahraufgaben unterstützen. Dazu gehört beispielsweise der Tempomat.

Stufe 2: Teilautomatisiertes Fahren

Beim teilautomatisierten Fahren kann das Auto manche Aufgaben zeitweilig selbst ausführen – ganz ohne Eingriff eines Menschen. Zum Beispiel ist ein Level 2-Wagen in der Lage, auf der Autobahn gleichzeitig die Spur zu halten, zu bremsen und zu beschleunigen.

Stufe 3: Hochautomatisiertes Fahren

Hochautomatisierte Autos können bestimmte Fahraufgaben selbstständig und ohne menschlichen Eingriff ausführen. Allerdings ist der Zeitraum dafür begrenzt und ist an geeignete Bedingungen gekoppelt.

So ist es zum Beispiel erlaubt, während der Fahrt Zeitung zu lesen oder sich den Beifahrer:innen zuzuwenden. Wenn das System allerdings ein Problem erkennt und signalisiert, müssen Fahrer:innen jederzeit in der Lage sein, das Steuer wieder zu übernehmen.

Stufe 4: Vollautomatisiertes Fahren

Auf der vierten Stufe führen die Fahrzeuge alle Fahraufgaben selbstständig durch. Der PKW kann also auch längere Strecken ohne Eingriff zurücklegen. Das heißt, dass der Wagen theoretisch auf die Autobahn auffahren, sich in den Verkehr einordnen, die Spur verfolgen, blinken, überholen, beschleunigen, bremsen und anschließend wieder abfahren könnte.

Fahrer:innen müssen danach das Steuer wieder übernehmen. Sind sie dazu nicht in der Lage, muss das Auto selbstständig einen sicheren Zustand erreichen und beispielsweise auf einen Parkplatz fahren.

Stufe 5: Autonomes Fahren

Die fünfte Stufe ist letztendlich das autonome Fahren. Das heißt, dass die Passagiere keine Fahraufgabe mehr haben. Das Auto könnte außerdem auch ohne Insassen fahren.

Die Technik im Fahrzeug muss in der Lage sein, alle Verkehrssituationen selbstständig zu bewältigen. Dazu gehören auch komplexe Fahraufgaben wie das Queren einer Kreuzung, das Durchfahren eines Kreisverkehrs und richtiges Verhalten an Zebrastreifen.

Nur zwei automatisierte Fahrzeuge in Deutschland zugelassen

Derzeit gibt es in Deutschland nur zwei Fahrzeuge, die nach Level 3 automatisiert fahren dürfen: die S-Klasse und der EQS von Mercedes. Dabei ist allerdings entscheidend, dass die Fahrzeuge mit dem System „Drive Pilot“ ausgestattet sind.

Laut Automobilwoche erklärte ein Mercedes-Sprecher allerdings, dass es noch keinen zeitlichen Horizont dafür gäbe, ab wann der „Drive Pilot“ für 130 Kilometer pro Stunde zugelassen werde. Das Unternehmen beginne allerdings, die Parameter für die Geschwindigkeitserhöhung anzupassen.

Bis dieser Prozess abgeschlossen ist, gilt allerdings auch für Mercedes-Besitzer:innen, dass sie weiterhin nur mit bis zu 60 Kilometern pro Stunde automatisiert auf der Autobahn unterwegs sein dürfen.

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Über den Autor

Beatrice Bode

Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.