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Klage gescheitert: Tesla darf in Deutschland weiter Autopilot-Werbung machen

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Mit freundlicher Genehmigung von Tesla
geschrieben von Maria Gramsch

Tesla darf in Deutschland weiterhin für seinen Autopiloten werben. Das entschied nun der Bundesgerichtshof. Damit ist eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. aus dem Jahr 2019 gegen endgültig gescheitert. Die Hintergründe.

Bereits im Jahr 2019 hat der Verein Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main Klage gegen Tesla wegen seiner Autopilot-Werbung eingereicht. Nun ist ein endgültiges Urteil in dem Streit gefallen, wie Teslamag berichtet.

Der Streit um Teslas Autopilot-Werbung

Zunächst sah es im Verfahren um Teslas Autopilot-Werbung so aus, als würde der Wettberwerbsverein Recht bekommen. Denn im Sommer 2020 stufte das Münchner Landgericht, einige Formulierungen auf der Tesla-Website als irreführend ein.


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Darunter waren unter anderem Formulierungen über Teslas Autopiloten sowie die Option „volles Potenzial für autonomes Fahren“.

Doch Tesla wollte sich mit diesem Urteil nicht abfinden und ging in Berufung. Wie Teslamag nun berichtet, konnte sich der E-Autobauer auch bei der nächsten Instanz größtenteils durchsetzen.

So hat das OLG in Sachen Autopilot-Werbung entschieden

Das Oberlandesgericht München hat den Wettbewerbshütern zwar teilweise Recht gegeben. Jedoch sind die Formulierungen, die Tesla hätte streichen müssen, inzwischen gar nicht mehr auf der Website des Konzerns zu finden.

Hierunter fällt unter anderem das automatische Fahren in Städten, das der Konzern – ähnlich wie in den USA – inzwischen als „City-Lenkassistent“ bezeichnet.

Ein Verbot des Begriffs Autopilot weist das OLG hingegen zurück. Denn die von Tesla auf der Website angesprochene Zielgruppe verstehe nach Auffassung des Gerichts durchaus, dass die E-Autos in Deutschland „weder autonom fahren können noch dürfen“.

Damit folgt das Gericht der Argumentation von Tesla. Das Unternehmen hatte darauf hingewiesen, dass auf der Website aus dem Zusammenhang hervorgehe, dass mit dem Begriff „Autopilot“ nicht autonomes Fahren gemeint sei.

Nach diesem Urteil legten die Wettbewerbshüter Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Diese wurde Ende Juli abgelehnt und damit ist das Urteil des OLG rechtskräftig.

Autopilot ist auch in den USA Thema

Doch nicht nur in Deutschland macht der Autopilot Tesla Probleme. Auch in den USA sieht sich der E-Auto-Konzern mit zwei offiziellen Beschwerden konfrontiert.

Denn das Department of Motor Vehicles (DMV) wirft Tesla in Sachen Autopilot irreführende Werbung vor. Die kalifornische Fahrzeugbehörde hat deshalb am 28. Juli zwei Beschwerden beim Office of Administrative Hearings eingereicht.

Demnach sei Teslas Autopilot-Werbung „falsch oder irreführend“ und beruhe „nicht auf Tatsachen“. Die Behörde kritisiert insbesondere, dass es bisher kein Fahrzeug gebe, das „vollständig autonom“ fährt.

Tesla muss deshalb nun seine Formulierungen anpassen. Sonst könnte dem E-Autobauer in Kalifornien ein Verkaufsverbot drohen.

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Über den Autor

Maria Gramsch

Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.