Google, Tracking, Datenschutz, Standortdaten

Wegen Umgang mit Nutzerdaten: Bundeskartellamt mahnt Google ab

Maria Gramsch
unsplash.com/ Jonny Gios

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Das Bundeskartellamt hat Google abgemahnt. Grund ist die Datenverarbeitung des Konzerns, der Nutzerinformationen von seinen verschiedenen Diensten gemeinsam verarbeitet.

Mit den derzeit gültigen Nutzungsbedingungen zur Datenverarbeitung kann Google laut dem Bundeskartellamt „eine Vielzahl von Daten aus verschiedensten Diensten kombinieren“. So könne der Konzern „detaillierte Profile“ erstellen, die beispielsweise als Grundlage für Werbetargeting genutzt werden können.

Google verarbeitet Daten übergreifend

Zu diesen Diensten gehört allen voran natürlich die Suchmaschine des Unternehmens. Aber auch Daten von YouTube oder Maps werden hierfür herangezogen. So könne der Konzern Daten „für verschiedenste Zwecke erheben und dienstübergreifend verarbeiten“.

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„Das Geschäftsmodell baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung von Nutzerdaten auf“, erklärt Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt. Das Unternehmen müsse sich „an den Anforderungen der neuen Wettbewerbsvorschriften für Digitalkonzerne messen lassen“.

Google hat hier einen strategischen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen aufgrund des etablierten Zugangs zu relevanten Daten aus einer sehr großen Zahl an verschiedenen Diensten.

Das Bundeskartellamt fordert mehr Wahlmöglichkeiten

Das Bundeskartellamt fordert von dem US-Konzern, den Nutzer:innen die Wahl zu überlassen. „Das Unternehmen muss den Nutzerinnen und Nutzern ausreichende Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten einräumen“, fordert Bundeskartellamt-Präsident Andreas Mundt.

Dies sei mit den aktuell gültigen Konditionen nicht gegeben. Bisherige Wahlmöglichkeiten seien – soweit sie überhaupt vorhanden sind – „zu intransparent und pauschal“.

Als ausreichend würde das Bundeskartellamt ansehen, dass Nutzer:innen die Datenverarbeitung nur auf den jeweils genutzten Dienst beschränken können. Aber auch den Zweck der Datenverarbeitung sollen Nutzer:innen bestimmen können.

Wie geht es nach der Abmahnung weiter?

Die „ausführlich begründete Abmahnung“ des Bundeskartellamts stellt einen Zwischenschritt im derzeit laufenden Verwaltungsverfahren dar. Mit dieser Abmahnung soll das Unternehmen die Möglichkeiten bekommen, sich zu den Vorwürfen zu äußern sowie „weitere Rechtfertigungsgründe oder Lösungsvorschläge“ anzubringen.

Google wolle seiner Verantwortung nachkommen, indem Dienste kontinuierlich angepasst werden, heißt es in einem Statement. Der Konzern wolle sich „weiterhin konstruktiv mit dem Bundeskartellamt austauschen“, um so „die Bedenken auszuräumen“.

Am Ende kann es zu einer Einstellung des Verfahrens, Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen.

Das Bundeskartellamt erwartet eine abschließende Entscheidung in diesem Fall noch im Jahr 2023.

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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.