Ein Kündigungsschutz bedeutet, dass bei einem Mietvertrag der bis zu fünf Jahre besteht, eine Kündigungsfrist von drei Monaten gewährleistet sein muss. Läuft der Vertrag bereits über fünf Jahre, gelten sechs Monate Kündigungsfrist. Ein grundsätzlicher Verzicht des Kündigungsschutzes ist dem Vermieter nicht gestattet.
7. Verzicht auf Kündigungsschutz. (unsplash.com / Dimitri Karastelev)
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Andrea war von 2017 bis 2023 für BASIC thinking tätig. Bereits während ihrer Schulzeit begann 2011 ihre Arbeit als freie Journalistin, die 2013 durch das Studium im Fachbereich Journalismus und Unternehmenskommunikation fortgeführt wurde. Privat sowie beruflich fokussiert sie sich auf die Themen Social Media, Automobilbranche, Technologie und Sport.
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