Wirtschaft

Dreist bis skurril: Diese 10 Klauseln im Mietvertrag sind ungültig

1. Besichtigung ohne Grund und Absprache

Eine Besichtigung ohne Grund und Absprache ist in Mietverträgen ebenfalls unzulässig. Auch in Abwesenheit des Mieters darf eine Besichtigung nicht stattfinden, insofern dieser nicht vorab ausdrücklich zugestimmt hat. Der Vermieter muss entsprechend eine Besichtigung vorab anmelden. Grundsätzlich verweigern kann der Mieter die Besichtigung jedoch nicht, da das als Grund für eine außerordentliche Kündigung gewertet werden kann.

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1. Besichtigung ohne Grund und Absprache. (unsplash.com / Chris Liverani)

Über den Autor

Andrea Keller

Andrea war von 2017 bis 2023 für BASIC thinking tätig. Bereits während ihrer Schulzeit begann 2011 ihre Arbeit als freie Journalistin, die 2013 durch das Studium im Fachbereich Journalismus und Unternehmenskommunikation fortgeführt wurde. Privat sowie beruflich fokussiert sie sich auf die Themen Social Media, Automobilbranche, Technologie und Sport.

3 Kommentare

  • „auch Einmalzahlungen der Kaution sind unzulässig“ ist natürlich totaler Unsinn.

    Es ist nicht unzulässig, die Kaution in einem Rutsch zu bezahlen.

    • Damit ist gemeint, dass es unzulässig ist Einmalzahlungen zu verlangen. Natürlich kann der Mieter die Kaution einmalig zahlen.

  • Auch wieder irreführend: richtig ist, was für alle Verträge gilt: man kann sie nicht später einseitig ändern