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Mai 2023 Gesetze, Verbraucher, Arbeitnehmer, Gesetzesänderungen
MONEY

Ab 1. Mai 2023: Diese 5 Dinge ändern sich für Arbeitnehmer und Verbraucher

Fabian Peters
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Fabian Peters
Adobe Stock/ U. J. Alexander
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Der Mai 2023 hält einige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher bereit. Denn es treten neue Gesetze und Regeln in Kraft. Unter anderem startet das Deutschlandticket – auch 49-Euro-Ticket genannt. Außerdem reguliert der sogenannte Digital Markets Act ab Mai Google, Amazon, Apple und Co.

Ab Mai 2023: Diese Gesetze und Änderungen treten in Kraft

Wie fast jeden Monat bringt auch der Mai 2023 einige wichtige Veränderungen für Arbeitnehmer und Verbraucher mit sich. Außerdem greifen neue Gesetze.

Beispielsweise gilt ab dem 1. Mai 2023 das sogenannte Deutschlandticket – auch 49-Euro-Ticket genannt. Zudem steigt der Mindestlohn in der Pflegebranche. Vodafone erhöht derweil die Preise für seine Bestandskunden.

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1. Das 49-Euro-Ticket startet

Am 3. April 2023 startete der Vorverkauf für das Deutschlandticket. Laut Deutsche Bahn tritt es ab dem 1. Mai 2023 in Kraft und berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland“. Davon ausgenommen: Fahrten in der ersten Klasse.

Im Gegensatz zum sogenannten 9-Euro-Ticket ist das Deutschlandticket, auch 49-Euro-Ticket genannt, nicht als Zeitkarte, sondern im Abo verfügbar sein. Heißt konkret: Es ist monatlich kündbar oder verlängert sich alternativ automatisch. Ziel des Angebots: eine finanzielle Entlastung für Bahnfahrer und Pendler.

2. Vodafone erhöht seine Preise

Vodafone dreht an der Preisschraube. Das geht aus einem Bericht der Preisvergleichsplattform Check24 hervor. Demnach passt der Mobilfunkanbieter die Tarife seiner Internet-Verträge für Bestandskunden an.

Check24 zufolge steigen die Preise für DSL- und Kabel-Verträge dabei um fünf Euro pro Monat. Betroffene Vodafone-Kunden sollen dem Vernehmen nach einen Brief sowie eine E-Mail zu der Preiserhöhung erhalten. Es besteht das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.

3. Mindestlohn in der Pflegebranche steigt

Angestellte in der Pflege erhalten ab dem 1. Mai 2023 mehr Geld. Bereits im Oktober 2022 stiegen die Gehälter auf mindestens zwölf Euro. Laut der „Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche“ erhalten Pflegefachkräfte ab Mai 2023 per Gesetz 17,65 Euro pro Stunde.

Pflegekräfte, die sich im ersten Ausbildungsjahr befinden bekommen derweil 14,90 Euro pro Stunde, Pflegehilfskräfte wiederum 13,90 Euro.

4. Corona-Warn-App wird eingestellt

Die Corona-Warn-App wird ab dem 30. April 2023 eingestellt. Heißt konkret: Ab Mai 2023 gibt die Anwendung keine Warnungen mehr heraus. Ab Juni befindet sich die App sogar im Schlafmodus und kann dann nicht mehr aktualisiert werden. Impfzertifikate sollen jedoch weiterhin abrufbar sein.

5. Per Gesetz: Digital Markets Act reguliert ab Mai 2023 Google, Amazon, Apple und Co.

Der sogenannte „Digital Markets Act“, das Gesetz über digitale Dienste und Märkt, tritt ab dem 2. Mai 2023 in Kraft. Techchnologie-Unternhemen wie Amazon, Google und Co. müssen innerhalb der Europäischen Union (EU) ab dann strenge Regeln einhalten.

Das Ziel: Einen fairen Wettbewerb gewährleisten. Der Digital Markets Act sieht beispielsweise vor, personalisierte Werbung und Selbstbevorzugung einzuschränken.  Außerdem müssen User vorinstallierte Apps löschen können. Wenn die Plattform-Betreiber die Regeln missachten, drohen Sanktionen. Der Worst Cade: die Zerschlagung des Unternehmens in der EU.

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THEMEN:ArbeitRechtVerbraucherschutz
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vonFabian Peters
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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