Ob eine Zigarettenpause, Small Talk oder der Gang zur Toilette: Viele Angestellten wissen nicht genau, was eigentlich zur Arbeitszeit zählt und was nicht. Ein Überblick.
Zigaretten rauchen: nein, auf die Toilette gehen: ja? Was genau zur Arbeitszeit gehört ist vielen Menschen unklar. Vor allem im Homeoffice verschwimmen die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem.
Viele Angestellte fragen sich deshalb immer wieder, wie die tägliche bezahlte Arbeitszeit gesetzlich geregelt ist und was sie umfasst. Und vor allem: Was passiert, wenn man sich nicht daran hält?
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Wie ist die tägliche Arbeitszeit geregelt?
Die Antwort auf diese Frage steht im Arbeitszeitgesetz und in der EU-Richtlinie 93/104/EG. Arbeitszeit ist demnach grundsätzlich die Zeit, in der Beschäftigte ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen.
Dabei dürfen Angestellte an einem Arbeitstag höchstens acht Stunden lang arbeiten. Diese maximale Arbeitszeit kann zwar ohne besonderen Anlass auf zehn Stunden verlängert werden. Allerdings muss die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden in einem Zeitraum von sechs Monaten oder 24 Wochen eingehalten werden.
Was zählt zur Arbeitszeit?
Nach mindestens sechs Stunden steht Arbeitenden eine bezahlte Ruhepause von in der Regel 30 Minuten zu. Wer über neun Stunden arbeitet, darf 45 Minuten Pause machen. Dass diese Pause nicht zur Arbeitszeit zählt, ist eindeutig klar.
Doch wie sieht es beispielsweise mit dem Bereitschaftsdienst aus? Und was passiert, wenn Arbeitnehmer:innen bereits am Arbeitsplatz angekommen sind, aber keinen Parkplatz finden? Wie sind Dienstreisen geregelt und zählt Small Talk schon offiziell zur Pause?
Was zählt zur Arbeitszeit und was nicht?
Vor allem im Homeoffice nutzen wir häufig die Gelegenheit, um während der Arbeitszeit nebenbei häusliche Kleinigkeiten zu erledigen. Aber auch im Büro vertrödeln wir hin und wieder einige Minuten, um zu rauchen oder um gymnastische Übungen am Bildschirm zu machen. Doch was wird vergütet und was muss streng genommen nachgearbeitet werden?
Der Arbeitsweg und Außendienst
Der Arbeitsweg stellt den direkten Weg von der privaten Haustür bis zur Arbeitsstelle dar. Die Zeit, die du dafür benötigst, zählt nicht zur Arbeitszeit. Fährst du allerdings direkt von zu Hause aus zum Kundengespräch, muss dein Chef den Hin- und Rückweg vergüten.
Bist du im Außendienst, zählt die Fahrtzeit ebenso wie der eigentliche Kundentermin zur gesetzlichen Arbeitszeit, da der Weg unmittelbar im Zusammenhang mit der Tätigkeit steht.
Parkplatzsuche
Hin und wieder kommt es vor, dass du dem Bürogebäude zwar schon ganz nah bist, einen Parkplatz zu finden, sich allerdings als Herausforderung darstellt. Trotzdem gehört die Suche nach einem Stellplatz nicht zur Arbeitszeit.
Die Rüst- und Umkleidezeit
Auch die Zeit, die du für ein Übergabegespräch bei einem Schichtwechsel benötigst, gehört nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nicht zur Arbeitszeit. Ebenso wird das An- und Ablegen der Dienstkleidung in den Diensträumen vor und nach Beginn der Arbeit nicht angerechnet.
Nur wenn du beispielsweise eine Dienstwaffe oder Schutzweste an- und ablegen musst, darfst du diese Zeit als Arbeitszeit zählen. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat zudem festgelegt, dass du auffällige und verdreckte Arbeitskleidung während der bezahlten Arbeitszeit wechseln darfst. Eine Polizeiuniform fällt allerdings nicht unter dieses Urteil.
Verlangt dein Vorgesetzter ausdrücklich, dass du dich im Büro umkleidest, zählt die Zeit, die du dafür benötigst zur gesetzlichen Arbeitszeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht festgelegt.
Privatgespräche
Privatgespräche sind während der Arbeitszeit grundsätzlich untersagt. Denn jede Minute, die du damit verbringst, private Nachrichten und E-Mails zu verfassen oder mit den Kolleg:innen über den Urlaub und dein Liebesleben zu sprechen, fehlt dir, um deine Arbeit zu erledigen. Allerdings ist den meisten Vorgesetzten mittlerweile klar, dass kurze Privatgespräche das Teamgefühl stärken und für ein besseres Betriebsklima sorgen, weshalb sie geduldet werden.
Zählt ein Arztbesuch zur Arbeitszeit?
Arztbesuche sind grundsätzlich Privatsache und müssen deshalb außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Nur wenn du akut erkrankt bist, gibt es eine Ausnahme: Dann muss dir dein Chef die Zeit des Arztbesuchs laut Entgeltfortzahlungsgesetz vergüten. Schwangere haben laut Mutterschutzgesetz zudem einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für einen Termin in der Praxis.
Bürogymnastik
Kurze Sport-und Dehnübungen gehören zu den Kurzpausen. Das gilt auch, wenn du deine Augen kurz vom Bildschirm abwenden willst, um sie zu schonen. Diese kurzen Unterbrechungen werden als Arbeitszeit vergütet.
Auch wenn dich beispielsweise ein Technikproblem oder organisatorische Gründe unvorhergesehen davon abhalten, deinem Job nachzugehen, zählt diese Zwangspause zur Arbeitszeit.
Zählt der Gang zu Toilette zur Arbeitszeit?
Der Toilettengang gehört gleichermaßen zu den Kurzpausen. Diese Unterbrechungen sind keine Arbeitszeitpausen und somit vergütet. Die Aufenthaltsdauer kann außerdem nicht durch die Arbeitgeber:innen bestimmt werden. Solltest du jedoch auffällig viel Zeit auf dem stillen Örtchen verbringen, kann dein Chef dich abmahnen und sogar kündigen.
Dazu muss er allerdings nachweisen, dass du deine Arbeitspflicht verletzt hast. Übrigens: Der Gang zur Toilette gehört zwar zur Arbeitszeit. Hast du allerdings während dieser Unterbrechung einen Unfall, bist du nicht versichert.
Der Bereitschaftsdienst
Die Rufbereitschaft wird nur dann als Arbeitszeit angerechnet, wenn du dazu verpflichtet bist, dich an einem bestimmten Ort aufzuhalten. Das kann auch außerhalb des Betriebsgeländes sein. Wenn du aber frei entscheiden kannst, wo du dich während der Wartezeit aufhältst und wie du diese Zeit verbringst, gehört der Bereitschaftsdienst nicht zur gesetzlichen Arbeitszeit.
Die Dienstreise
Grundsätzlich gilt: Die Fahrzeit einer Dienstreise muss angerechnet werden, sofern sie während der regulären Arbeitszeit erfolgt. Dabei ist es egal, welches Verkehrsmittel du nutzt, um ans Ziel zu gelangen – auch dann, wenn du während der An- und Abreise nicht arbeitest.
Findet die Reise außerhalb der regulären Arbeitszeit statt, ist ausschlaggebend, in welchem Maße du während der Fahrzeit beruflich beansprucht wirst. Die Grundlage der Entscheidung ist dabei die Anweisung deines Vorgesetzten und die Verkehrsmittelwahl.
Wenn du also während der An- und Abreise Termine vor- und nachbearbeitest oder mit Chef:in oder Kolleg:innen kommunizierst, dann wird auch die Fahrzeit als Arbeitszeit angerechnet. Auch die Nutzung des Dienstwagens berechtigt dich dazu, die Fahrzeit als Arbeitszeit geltend zu machen. Wenn du aber beispielsweise mit dem Zug fährst und währenddessen nicht arbeitest, zählt die Fahrt als Freizeit.
Zudem werden alle geschäftlichen Angelegenheiten während der Dienstreise als Arbeitszeit anerkannt. Dazu zählen Meetings, Vorbereitungszeit, berufliche Telefonate und auch das gemeinsame Essen mit den Kund:innen. Freie Zeit zwischen Terminen, private Mahlzeiten sowie der Aufenthalt in der Unterkunft zählen wiederum als Frei- bzw. Ruhezeit.
Fort- und Weiterbildungen
Berufliche Fort- und Weiterbildungen, die von Vorgesetzten vorgeschrieben werden, sind laut Europäischem Gerichtshof als Arbeitszeit anzurechnen. Das gilt, wenn die entsprechenden Veranstaltungen außerhalb des gewöhnlichen Arbeitsortes liegen und wenn du während dieser Zeit nicht deinen gewöhnlichen Aufgaben nachgehen kannst.
Auch der Weg zur Fortbildung gehört zur Arbeitszeit. Möchtest du dich freiwillig weiterbilden, ist dein Chef wiederum nicht verpflichtet, diese Zeit als Arbeitszeit zu vergüten.
Die Raucherpause
Raucherpausen gehören nicht zur bezahlten Arbeitszeit. Du hast als Arbeitnehmer:in zwar einen Anspruch auf Pausen, allerdings nicht auf zusätzliche bezahlte Unterbrechungen, um zu rauchen.
Regelungen fürs Homeoffice
Hinsichtlich der Arbeitszeit gelten im Homeoffice grundsätzlich die gleichen Regeln wie im Büro. Du musst also den zuvor vereinbarten Beginn und das Ende des Arbeitstages einhalten. Das können entweder feste Zeiten oder flexibel abgesprochene Modelle sein. Auch während der Arbeitszeit in den eigenen vier Wänden darfst du dich nicht mit privaten Dingen wie beispielsweise Wäsche waschen oder Fernsehen beschäftigen.
Was passiert bei Arbeitszeitbetrug?
Solltest du dich während der Arbeitszeit im Homeoffice oder Büro doch mit Privatangelegenheiten befassen, gilt das als Arbeitszeitbetrug. Das heißt, du hast deine Pflicht schwerwiegend verletzt. Dein Chef hat in einigen Fällen sogar das Recht, dich ohne Abmahnung fristlos zu kündigen.
Allerdings müssen Arbeitgeber:innen in diesem Fall zweifelsfrei beweisen, dass du deiner Pflicht nicht nachgekommen bist. Außerdem muss dein Arbeitszeitbetrug einen nachweislich wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen bedeuten.
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