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Zukunftsfinanzierungsgesetz, Start-ups, Gründer, Wirtschaft, Business, Kolumne
MONEY

Zukunftsfinanzierungsgesetz: Mehr Attraktivität für Start-ups in Deutschland?

Carsten Lexa
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Carsten Lexa
stock.adobe.com/NanSan
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Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Regierungsentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz beschlossen. Insbesondere in der deutschen Start-up-Szene scheint der Entwurf gut anzukommen. Doch ist er wirklich der Weisheit letzter Schluss?

Die Bedingungen für Unternehmensgründungen in Deutschland sind nicht gut. Das wird schon seit Jahren bemängelt und kommt vor allem im jährlichen Deutschen Start-up Monitor des Start-up-Verbandes klar zum Ausdruck.

Bemängelt werden insbesondere die bürokratischen Vorgaben, die unzureichenden Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Probleme bei der Einbindung ausländischer Fachkräfte in Deutschland. Darüber hinaus stellen die Steuern und Abgaben ein großes Problem dar.

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Dabei geht es gar nicht mal so sehr um den Steuersatz – dieser ist mit 15 Prozent für Kapitalgesellschaften international konkurrenzfähig. Es geht vielmehr um die zusätzlichen Abgaben wie beispielsweise die Gewerbesteuer oder den Solidaritätszuschlag sowie um die Komplexität, wenn es darum geht, die steuerlichen Vorgaben einzuhalten.

Ergänzend kann man in der letzten Zeit verstärkt Meinungen in den sozialen Medien hören und lesen, in denen beschrieben wird, dass Deutschland an Attraktivität im internationalen Vergleich verliert.

Zukunftsfinanzierungsgesetz: Die Zeit ist überreif für Verbesserungen

Es ist also höchste Zeit, die Bedingungen in Deutschland für Gründer:innen attraktiver zu machen. Denn junge Unternehmen bringen nicht nur innovative Ansätze an den Markt, sie schaffen auch Arbeitsplätze und stehen insgesamt den Herausforderungen der modernen Welt offener und mit unproblematischen Lösungen gegenüber.

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Zukunftsfinanzierungsgesetzes soll nun die Bedingungen in Unternehmen verbessern. Dabei werden endlich ein paar der Themen angefasst, die schon seit Längerem immer wieder angemahnt werden, wie beispielsweise die Mitarbeiterbeteiligung oder die Reduzierung des Mindestkapitals im Rahmen eines Börsengangs.

Das sind die Inhalte des Zukunftsfinanzierungesetzes

Und in der Tat: der Gesetzesentwurf könnte Erleichterungen bringen – sofern er denn beschlossen wird. Der Freibetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen soll von derzeit 1.440 Euro auf 5.000 Euro erhöht werden.

Außerdem geht der Entwurf das Problem der sogenannten „Dry-Income-Besteuerung“ an. Es tritt auf, weil die Übertragung einer Beteiligung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Arbeitnehmer:innen führt, denn die Beteiligung gilt ja als Sachbezug. Das geschieht, ohne dass ihnen liquide Mittel zugeflossen sind. Denn durch die Beteiligung als Sachbezug haben die Mitarbeitenden ja keine weiteren Geldmittel erhalten, müssen die Lohnsteuer aber natürlich in Geld zahlen. Per neuem Gesetz müssten sie die Firmenanteile nun erst deutlich später versteuern.

Und auch die Börsenfähigkeit von Unternehmen wird gestärkt. Das Mindestkapital für einen Börsengang sinkt von 1,25 Millionen Euro auf eine Million Euro. Namensaktien sollen künftig in beiden Formen elektronischer Wertpapiere nach dem eWpG begeben werden können – als Zentralregisterwertpapiere und als Kryptowertpapiere. Schließlich sollen Namensaktien mit Mehrstimmrechten zugelassen werden.

Ich muss es noch einmal betonen: die neuen Regelungen gehen in die richtige Richtung und behandeln Themen, für die schon seit Jahren Verbesserungen gefordert werden.

Zukunftsfinanzierungsgesetz: Die Bewertung des Gesetzesentwurfs

Nichtsdestotrotz habe ich das ungute Gefühl, dass die Änderungen aufgrund des Entwurfs für das Zukunftsfinanzierungsgesetz nicht ausreichen werden, um Deutschland als Start-up-Standort in ein besseres Licht zu rücken. Denn die neuen Regelungen beseitigen nicht die „Alltagsprobleme“, die junge Unternehmen haben.

Sie beginnen schon bei der fehlenden „One-Stopp-Lösung“ im Zuge der Registrierung eines neuen Unternehmens – hier braucht es eine Registrierung im Handelsregister, eine Gewerbeanmeldung, eine Steuernummer vom Finanzamt – die Liste ist lang. Das geht über die sonstigen bürokratischen Hindernisse und Unzulänglichkeiten bis hin zu fehlenden Steuererleichterungen für junge Unternehmen und der fehlenden steuerlichen Attraktivität von Risikobeteiligungen für Investor:innen.

Sind wir stolz auf junge Unternehmer in unserem Land?

Schließlich, und das ist natürlich die am wenigsten greifbare Herausforderung, die aber in meinen Augen am dringendsten angegangen werden muss, fehlt es an einer Kultur des Stolzes auf Unternehmer:innen in Deutschland. Unternehmertum hat mit Herausforderungen zu tun, die angegangen und beseitigt werden. Das ist eine große Leistung, auf die das gesamte Land stolz sein müsste. Unternehmer:innen sind es, die Innovationen hervorbringen, unserem Staat Geld und Menschen in Arbeit bringen.

Allerdings wird das bisher nicht als herausragend herausgestellt, sondern als „normal“ und gegeben hingenommen. Das Bild des „Unternehmers als Melkkuh“ möchte ich nicht verwenden, denn es ist mir zu polemisch. Aber man hat momentan nicht das Gefühl, das Unternehmertum in Deutschland einen hohen Stellenwert hat. Das wird insbesondere dann deutlich, wenn es – im Gegensatz zu oftmals vollmundigen und regelmäßig kommenden Ankündigungen des Abbaus – zu neuen Regelungen und Vorgaben für Unternehmen kommt, die sie in zeitlicher und finanzieller Hinsicht belasten.

Zukunftsfinanzierungsgesetz: Eine vertane Chance

Natürlich kann man nun sagen, dass das Zukunftsfinanzierungsgesetz nicht dafür da ist, das Ansehen von Unternehmer:innen in Deutschland zu verbessern. Das ist richtig. Es ist ein „technisches“ Gesetz, welches bestimmte Nachteile beseitigen soll. Es ist nicht dazu da, Start-ups in Deutschland im Allgemeinen zu helfen. Stattdessen bringt es positive Veränderungen in ein paar wenigen speziellen Bereichen.

Doch genau das ist meiner Ansicht nach das Problem: die Herausforderungen von Gründer:innen in ihren jungen Unternehmen werden zu „fachspezifisch“ angegangen, anstatt einfach mal die Brille eines „allgemeinen Unterstützers“, der generelle Barrieren beseitigen will, aufzusetzen.

Ich würde mir wünschen, dass generell mehr wirtschaftlicher Sachverstand für die grundlegenden Probleme junger Unternehmen in solchen Gesetzen erkennbar wird und echte Erleichterungen, die nachhaltig für den Standort Deutschland als Start-up-Standort wirken, eingeführt werden. So bleibt der Gesetzesentwurf ein Werk, das in wenigen Bereichen unbestreitbar Verbesserungen bringt, das aber die generelle Situation von jungen Unternehmen in Deutschland nicht besonders verbessert. Eine Chance wurde somit vertan.

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THEMEN:Start-ups
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vonCarsten Lexa
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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.

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