Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen sich umbenennen. Sei es, weil sie müssen oder weil sie sich von der Namensänderung Vorteile versprechen. Deshalb möchte ich einige der mit einer Namensänderung verbundenen rechtlichen Herausforderungen diskutieren.
Die Änderung des Namens eines Unternehmens ist in der Unternehmenswelt gar nicht so selten. So kann eine Änderung beispielsweise geboten sein, weil ein anderes Unternehmen ältere Rechte an einem Namen hat und dies erst nach einem längeren Rechtsstreit feststeht.
Eine Änderung kann aber auch deswegen erforderlich sein, weil das Unternehmen sein Produktportfolio geändert hat und der alte Name nicht mehr passt, weil es sich mit einem anderen Unternehmen zusammengeschlossen hat und nun ein Name für das gemeinsame Unternehmen benötigt wird oder auch weil sich ein Unternehmen neu erfinden und positionieren will.
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Die Beispiele insbesondere für letzteres sind zahlreich, man denke nur an Philipp Morris (geändert in Altria), an Facebook (geändert in Meta) oder an BackRub (geändert nach einem Jahr in – Google). Eines der jüngsten, und sicherlich prominentesten Beispiele ist aber Twitter.
Elon Musk, der das Unternehmen vor nicht allzu langer Zeit für 44 Milliarden US-Dollar gekauft hat, hat große Pläne. Bei der Umsetzung dieser Pläne aber stört der alte Name und deshalb richtet er nicht nur das Unternehmen neu aus, sondern nennt es auch in „X“ um.
Unternehmen umbenennen: Das Risiko Namensänderung
Eine Namensänderung ist jedoch nicht ohne Risiken; dabei unterstelle ich im Folgenden, dass tatsächlich der Name des Unternehmens und nicht nur die Geschäftsbezeichnung geändert wird. Denn mit einem Namen, in Deutschland sogar verbunden mit der Firma, sind rechtliche Besonderheiten verknüpft, die sich auf IP-Rechte, Registrierungen oder Verträgen auswirken.
Weil die rechtlichen Folgen einer Namensänderung nicht unerheblich sind, sollte jedes Unternehmen, insbesondere wenn es schon länger am Markt tätig ist, sich gut überlegen, ob sich die Namensänderung lohnt. Mit anderen Worten: es sollte sich gut überlegen, welche rechtlichen Folgen – abgesehen von Folgen mit Blick auf die Markenbildung und -, das Marketing, etc. – mit einer Namensänderung verbunden sind.
Auswirkungen von Namensänderungen auf Registrierungen und Eintragungen
Betroffen kann zuerst die Unternehmensregistrierung im Handelsregister sein. Ein Unternehmen muss seinen Namen bei den zuständigen Regierungs- oder Aufsichtsbehörden aktualisieren, was je nach Land und Rechtsform des Unternehmens unterschiedliche Anforderungen mit sich bringen kann.
Dies beinhaltet in der Regel die Einreichung der entsprechenden Formulare, in Deutschland normalerweise über einen Notar, und die Zahlung der erforderlichen Gebühren. Unternehmensnamen spielen aber nicht im Rahmen von Unternehmensregistrierungen eine Rolle. Betroffen können auch sein Domain-Namen.
Das namensändernde Unternehmen muss einen neuen Domain-Namen registrieren, wenn dieser zum Firmennamen passen soll. Darüber hinaus sollte es die alte Domäne noch eine Zeit lang aktiv lassen, um Besucher auf die Website der neuen Domain umzuleiten. Schließlich spielen noch die Social Media-Namen eine Rolle. Diese müssen aktualisiert werden, um den neuen Namen widerzuspiegeln.
Es kann zu Problemen kommen, wenn der gewünschte Name bereits verwendet wird. Nicht jedes Unternehmen hat dabei die Möglichkeit, wie es von Twitter – jetzt natürlich von „X“ – gemacht wurde, indem es beispielsweise dem Nutzer des X-Accounts auf Twitter, Gene X. Hwang, Co-Gründer des Foto-Unternehmens Orange Photography, einfach dessen Account wegnahm.
Unternehmen umbenennen: Auswirkungen von Namensänderungen auf Verträge
Bestehende Verträge müssen möglicherweise überarbeitet werden, um den neuen Namen widerzuspiegeln. Dazu gehören Verträge mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern, Kreditgebern und Co.. Nach deutschem Recht ändert zwar eine Namensänderung nicht Inhalt eines Vertrages bzw. den Vertragsschluss als solchen.
Jedoch kann es natürlich vorkommen, dass sich der Inhalt eines Vertrages gerade auf einen bestimmten Namen bezieht. Darüber hinaus kann es je nach Rechtslage in anderen Ländern als Deutschland gerade auf die Bezeichnung einer bestimmten Partei in einem Vertrag ankommen.
Spielt der Name einer Vertragspartei in einem Vertrag eine Rolle, dann kann es vorkommen, dass eine Namensänderung zur Nachverhandlung eines Vertrages verwendet wird. Der Vertragspartner könnte die Namensänderung zum Anlass nehmen, die Vereinbarung neu zu bewerten und dann Änderungen durchzusetzen, wenn es dem namensändernden Unternehmen darauf ankommt, dass der bisherige Vertrag fortgesetzt wird.
Unabhängig von der Fortgeltung eines Vertrages sind jedoch die Kunden und Lieferanten von der Namensänderung zu informieren. Dies ist deshalb geboten, damit es nicht beispielsweise zu Verwechslungen kommt, unter denen die Geschäftsbeziehungen dann leidet. Darüber hinaus kann es wichtig sein, die Namensänderung zu kommunizieren, damit beispielsweise Zahlungen an den richtigen Empfänger gehen oder Vollmachten weiterhin korrekt verwendet werden.
Auswirkungen von Namensänderungen auf geistiges Eigentum
Besonders relevant sind Namensänderungen im Bereich des geistigen Eigentums. Hier geht es insbesondere um Rechte, die sich aus einem Namen ableiten bzw. sich auf einen Namen beziehen. Ein Unternehmen, welches seinen Namen ändert, muss beispielsweise eine neue Marke für den neuen Namen eintragen lassen, wenn es diesen schützen und verhindern möchte, dass jemand anderes diesen Namen verwendet.
Dazu ist natürlich erforderlich, dass dieser Name nicht schon von einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen verwendet wird. Darüber hinaus werden beispielsweise nach deutschem Recht nicht nur identische, sondern auch ähnliche Marken vom Markenschutz umfasst. Namensändernde Unternehmen können so auf Probleme stoßen, wenn sie feststellen, dass ihr neuer Name zwar nicht mit einem anderen Namen identisch ist, aber diesem stark ähnelt.
Darüber hinaus sind zwecks eindeutiger Identifizierung Patente und Urheberrechte entsprechend zu aktualisieren, insbesondere wenn diese bei entsprechenden Stellen registriert sind, damit die Registrierungsdaten den aktuellen Stand des rechteinnehabenden Unternehmens widerspiegeln.
Unternehmen umbenennen: Rechtliche Auswirkungen, die häufig vergessen werden
Neben den Auswirkungen von Namensänderungen auf Registrierungen, Verträge und geistiges Eigentum gibt es noch rechtliche Auswirkungen, die einen nicht unmittelbar in den Sinn kommen, aber dennoch gravierende Folgen nach sich ziehen können.
Wenn beispielsweise das namensändernde Unternehmen in Rechtsstreitigkeiten verwickelt ist, muss die Namensänderung dem zuständigen Gericht und den gegnerischen Parteien mitgeteilt werden. Darüber hinaus kann eine Namensänderung auch die Wahrnehmung des jeweiligen Falles beeinflussen, auch wenn dies, zumindest nach deutschem Recht, keine Rolle spielen sollte – es sei denn der Name ist entscheidend für den Rechtsstreit.
Zudem kann je nach Gerichtsbarkeit und Unternehmensstruktur eine Namensänderung eine Änderung der Unternehmenssatzung erfordern, was eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung, der Geschäftsführung oder des Vorstands erforderlich machen kann.
Je nach Rechtslage und Rechtsprechung der jeweiligen Gerichte müssen möglicherweise Datenschutzrichtlinien aktualisiert und die Nutzer über die Namensänderung informiert werden, da diese Änderung Auswirkungen auf den Umgang mit ihren Daten haben kann. Ähnliches kann der Fall sein, wenn das Unternehmen in einer regulierten Branche tätig ist.
Dann kann es erforderlich sein, die relevanten Aufsichtsbehörden zu informieren und möglicherweise bestimmte Lizenzen und Genehmigungen unter dem neuen Namen zu beantragen. Und auch bestehende Versicherungspolicen müssen aktualisiert werden, um die Kontinuität des Versicherungsschutzes unter dem neuen Namen zu gewährleisten.
Namensänderungen und andere Sprachen
Was von vielen Unternehmen oftmals nicht ausreichend beachtet wird, sogar von solchen, die schon länger international tätig sind, sind die Folgen, die sich aus einer Namensänderung aufgrund der Sprache in einem Land ergeben können.
Das namensändernde Unternehmen sollte nämlich sicherstellen, dass der neue Name in einem Land, in dem es tätig ist oder beabsichtigt, tätig zu werden, in dessen Sprache keine ungünstigen Assoziationen oder Bedeutungen hat oder hervorruft, welche zu rechtlichen Komplikationen, entweder direkt bei der Verwendung des Namens oder bei aus dem Namen abgeleiteten Rechten, führen.
Dabei sind auch unter Umständen die lokalen Gesetze über Firmennamen in Regionen von Ländern zu berücksichtigen. Twitter bzw. X erlebt dies gerade in Indonesien. Dort ist nämlich die Domain „x.com“ derzeit gesperrt, weil mit dem „X“ pornografische Inhalte in Verbindung gebracht werden. Übrigens: für deutsche Unternehmen können sich darüber hinaus noch Probleme ergeben, wenn im deutschen Namen Buchstaben wie „ä“, „ö“ oder „ü“ verwendet werden, die es in einer anderen Sprache nicht gibt.
Schließlich kann sich noch eine Namensänderung auf die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens auswirken, wenn Ratingagenturen eine Namensänderung als Risiko ansehen, beispielsweise durch eine damit verbundene negative Betroffenheit der Markenposition.
Unternehmen umbenennen: Fazit
Die rechtlichen Implikationen einer Namensänderung sind komplex und umfangreich. Idealerweise sollte deshalb eine gut geplante Strategie verfolgt werden, idealerweise in Absprache mit rechtlich fundiert ausgebildeten Beratern. Dies stellt sicher, dass alle potenziellen rechtlichen Fragen und Herausforderungen proaktiv angegangen werden.
Im Falle von Twitter kann daran derzeit gezweifelt werden. So haben beispielsweise Meta, der Mutterkonzern von Facebook, und Microsoft, gemeinsam mit hunderten anderer Unternehmen Marken und sonstige Rechte angemeldet, die sich auf das „X“ beziehen. Darüber hinaus scheint die Verbindung des Buchstabens „X“ mit den Bereichen Pornografie und Glücksspiel Probleme zu bereiten.
Allerdings, und das sollte man bedenken, ist Elon Musk nicht bekannt dafür, vor Herausforderungen zurück zu schrecken. Auch wenn die Hürden, die sich vor Elon Musks Unternehmen nun auftauchen, teilweise schon genüsslich von diversen Medien zelebriert werden, so erscheint es mir nur schwer vorstellbar, dass Musk von diesen keine Kenntnis hatte.
Ich habe eher den Eindruck, dass er die Neupositionierung seines Unternehmens so vorantreibt, wie er das bislang mit anderen unternehmerischen Entwicklungen auch gemacht hat: mit großer Energie und ohne Respekt vor den Herausforderungen, gepaart mit dem unerschütterlichen Glauben, dass er die Hürden überwinden wird.
In Grünheide hat er mit Tesla gezeigt, wie er mit rechtlichen Herausforderungen umgeht. Ich denke, dass auch im Falle der Umbenennung er wohl nicht an rechtlichen Problemen scheitern wird.
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