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AGB Start-ups, Allgemeine Geschäftsbedingungen Start-up, Geschäftsbedingungen, Unternehmen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Start-ups

Carsten Lexa
Aktualisiert: 19. Oktober 2023
von Carsten Lexa
Adobe Stock/ wetzkaz
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Auf dem Weg zum Erfolg gibt es für Start-ups viele Herausforderungen. Eine solide rechtliche Grundlage ist dabei wichtig, um sich vor unerwarteten Schwierigkeiten zu schützen. In diesem Artikel beschäftige ich mich deshalb mit dem Konzept der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Außerdem: Warum AGB für Start-ups wichtig sind und was sie beinhalten sollten. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein zentrales Element, um den rechtlichen Rahmen im Umgang mit Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern abzustecken. Fehlen diese oder ist der Umgang mit den für einen selbst wichtigen rechtlichen Besonderheiten unklar, führt dies immer wieder zu unerwarteten Problemen.

Ein Mandant von mir, ein Start-up aus dem Bereich der Softwareentwicklung, geriet in Schwierigkeiten, als es ohne eigene AGB Verträge mit Kunden abschloss. Zum einen wirkte das unprofessionell, weil die Kunden AGB hatten und das Start-up nicht. Zum anderen hatte das Start-up die Verträge mit den Kunden immer wieder neu vereinbart, teilweise sogar die Vertragsvorschläge der Kunden übernommen, was zu einer Vielzahl unterschiedlicher Verträge und damit unterschiedlicher Vertragsverhältnisse führte.

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Schließlich waren wesentliche Punkte, die das Start-up immer als Grundlage in der vertraglichen Beziehung zu seinen Kunden haben wollte, nicht in einem Standarddokument festgehalten, so dass das Start-up immer wieder neu überlegen musste, was ihm wichtig war und geregelt werden sollte.

Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein standardisiertes Regelwerk, das Bestandteil von Verträgen zwischen einem Start-up, dem Unternehmen, und seinen Kunden oder Geschäftspartnern ist. Sie stellen kein separates Vertragsdokument dar, sondern bilden zusammen mit den individuellen Vertragsbestimmungen die vertragliche Gesamtvereinbarung.

In den AGB werden allgemeine Bedingungen, Regeln und Richtlinien für die Geschäftsbeziehungen festgelegt, die stets unverändert gelten sollen. Sie tragen wesentlich dazu bei, die Rechte und Pflichten beider Parteien transparent und nachvollziehbar zu machen.

Darüber hinaus bieten sie einen rechtlichen Rahmen, der bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten als Grundlage zur Klärung oder Beilegung dient. AGB sind somit ein unverzichtbares Instrument zur Strukturierung des Geschäftsverkehrs und zur Schaffung von Rechtsklarheit, was insbesondere bei komplexen oder längerfristigen Geschäftsbeziehungen von Bedeutung ist.

Die Notwendigkeit von AGB für Start-ups

Mit AGB können Start-ups ihre Geschäftsprozesse standardisieren und eine klare Vertragsgrundlage mit ihren Kunden und Partnern schaffen.

Ist ein Start-up zum Beispiel im Bereich E-Commerce tätig, wo immer wieder die gleichen vertragsrelevanten Prozesse ablaufen, ist es sinnvoll, in den AGB die Bedingungen festzulegen, die für jeden Prozess (zum Beispiel Verkauf) gelten sollen, indem z.B. klare Regelungen zu Preisen, Zahlungsmodalitäten, Liefer- und Versandbedingungen, Rückgabe- und Umtauschrechten sowie zur Gewährleistung getroffen werden. Diese Regelungen tragen dazu bei, Missverständnisse und Streitigkeiten mit Kunden zu vermeiden und im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung eine klare Vertragsgrundlage zu haben.

Andererseits gibt es auch Szenarien, in denen der formalisierte Rahmen von AGB nicht unbedingt notwendig ist. Wenn beispielsweise ein Start-up nur gelegentlich oder in einem sehr informellen Rahmen Geschäfte tätigt, ist der Aufwand für die Erstellung und Pflege umfangreicher AGB möglicherweise nicht gerechtfertigt.

In manchen Fällen, zum Beispiel wenn es nicht auf immer wiederkehrende Abläufe und Regelungen ankommt, könnte ein Start-up für jede Geschäftsbeziehung individuelle Verträge aufsetzen, wodurch AGB überflüssig werden, da alle Bedingungen direkt im Hauptvertrag geregelt sind.

Und manchmal können umfangreiche AGB sogar kontraproduktiv wirken, etwa wenn sie potenzielle Kunden oder Partner abschrecken oder den Eindruck einer bürokratischen Unternehmenskultur vermitteln. Dies ist in Deutschland insbesondere dann der Fall, wenn die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches für die vertraglichen Beziehungen ausreichend sind.

Dennoch macht es grundsätzlich immer Sinn, sich über die notwendigen Regelungen Gedanken zu machen und gegebenenfalls zumindest den rechtlichen Rahmen vertraglich abzustecken. So bleibt das Start-up auch in weniger formalisierten Geschäftsbeziehungen rechtlich abgesichert und kann unerwartete rechtliche Schwierigkeiten vermeiden.

Kernpunkte für Allgemeine Geschäftsbedingungen

Welche Punkte sollten nun in AGB geregelt werden? Vorab ist zu sagen, dass AGB auf die jeweilige Vertragssituation zugeschnitten sein sollten. Es gilt also immer erst herauszufinden, was für die typische Vertragssituation des Start-ups geregelt werden sollte.

Dies vorausgeschickt, gibt es eine Reihe von Punkten, die generell in den AGB enthalten sein sollten oder über deren Aufnahme in die AGB sich ein Start-up zumindest Gedanken machen sollte. Dazu gehören zum Beispiel:

  1. Definition der Vertragsparteien als Unternehmer oder Verbraucher: Hier wird festgelegt, wer die beteiligten Parteien sind und ob sie in der Rolle eines Unternehmers oder eines Verbrauchers handeln, was Auswirkungen auf die jeweiligen Rechte und Pflichten hat.
  2. Ablauf des Vertragsschlusses bzw. Bestellvorgangs: Hier wird beschrieben, wie der Vertrag zustande kommt, z.B. durch eine Bestellung und deren Annahme, und welche Schritte im Bestellvorgang zu durchlaufen sind.
  3. Preise und Zahlungsbedingungen: Hier werden die vereinbarten Preise sowie die Zahlungsmodalitäten festgelegt, z.B. Zahlungsfristen und akzeptierte Zahlungsmittel.
  4. Liefer- und Leistungsbedingungen: Hier werden die Bedingungen für die Lieferung von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen festgelegt, einschließlich der Lieferfristen und -kosten.
  5. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung: Hier werden die Bedingungen für die Haftung des Unternehmers sowie die Gewährleistungsansprüche und -fristen im Falle von Mängeln oder Schäden geregelt.
  6. Datenschutz und geistiges Eigentum: Hier geht es um den Umgang mit personenbezogenen Daten und um geistige Eigentumsrechte, z.B. bei der Nutzung von Software oder Inhalten.
  7. Anwendbares Recht und Streitschlichtung: Hier wird festgelegt, welches Recht im Falle von Streitigkeiten anwendbar ist und wie und wo diese außergerichtlich oder gerichtlich beigelegt werden können, sofern diesbezüglich Wahlmöglichkeiten besteht.

Start-ups: Umgang mit Änderungen der AGB

Nun kann es vorkommen, dass ein Kunde oder Geschäftspartner eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wünscht. Ich werde immer wieder gefragt, wie damit umzugehen ist.

Mein Vorschlag ist, anstatt die AGB selbst zu ändern, einen sogenannten Sideletter zu vereinbaren. Ein Sideletter ist ein separates Dokument, das spezifische Änderungen oder Ergänzungen der AGB enthält. Die AGB werden durch den Sideletter geändert, das ursprüngliche Dokument mit den AGB bleibt jedoch in seiner ursprünglichen Gesamtheit erhalten.

Auf diese Weise gibt es nicht immer verschiedene Versionen der AGB im Laufe der Zeit, sondern immer eine geänderte Version der AGB in einem separaten Dokument für den jeweiligen Vertragspartner.

Im Ergebnis wird das gleiche Ergebnis erzielt. Die Handhabung ist jedoch eine andere. Denn durch die Verwendung eines Sideletters muss sich das Start-up nicht immer wieder fragen, wie die ursprünglichen Regelungen in den AGB lauteten. Dies ermöglicht eine flexiblere Handhabung der einzelnen Geschäftsbeziehungen, wobei die Integrität der ursprünglichen AGB gewahrt bleibt.

AGB für Start-ups: Zusammenfassung

Vertragliche Grundlagen sind für Start-ups unerlässlich und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil davon. Durch AGB werden die Rahmenbedingungen in den Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Partnern klar definiert und Missverständnisse und rechtliche Schwierigkeiten vermieden.

Die sorgfältige Ausarbeitung der AGB und die Berücksichtigung spezifischer Punkte wie Vertragsabschluss, Preise, Liefer- und Leistungsbedingungen oder Haftung sind notwendig, um eine solche solide Grundlage zu schaffen. Sollen AGB individuell angepasst werden, bietet die Vereinbarung eines Sideletter eine praktikable Lösung, ohne die ursprünglichen AGB zu verändern.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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