Wirtschaft

Warum Arbeitszeugnisse absoluter Quatsch sind

Geheimcodes Arbeitszeugnis, Formulierungen Arbeitszeugnis
Adobe Stock/ Africa Studio
geschrieben von Christian Erxleben

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat per Gesetz das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Das ist eine wichtige Errungenschaft. Trotzdem sollten wir allgemein damit aufhören, verschwurbelte und teilweise verlogene Arbeitszeugnisse auszustellen. Ein Kommentar.

Von der Ausbildung bis zum Renteneintritt bei einem Arbeitgeber? Das ist mittlerweile die ganz große Ausnahme in Deutschland. Und dementsprechend nehmen Arbeitszeugnisse auch eine immer wichtigere Rolle ein. Denn: Wer einen neuen Job sucht, braucht für seine Bewerbung ein Zeugnis über die geleistete Arbeit und die erbrachten Tätigkeiten.

Warum es also das Arbeitszeugnis in Deutschland gibt, lässt sich gut erklären. Die grundsätzliche Idee einer Leistungsbeurteilung am Ende eines Arbeitsverhältnisses vergleichbar mit einem Zeugnis in der Schule ist auch unterstützenswert.


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Zwei gesetzliche Grundlagen für Arbeitszeugnisse

Allerdings wurden und werden Arbeitszeugnisse in ihrer Erstellung und Ausformulierung derart ad absurdum geführt, dass sie mittlerweile vollkommener Quatsch sind. Schuld daran tragen (teilweise) auch Regelungen, die der Gesetzgeber getroffen hat, um Arbeitnehmer zu schützen.

Wohlwollenspflicht im Arbeitszeugnis

Zunächst ist dabei ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26. November 1963 von entscheidender Bedeutung. Das über 60 Jahre alte Urteil ist als sogenannte Wohlwollenspflicht bekannt. In seinem Urteil hat der oberste Gerichtshof in Deutschland festgelegt, dass ein ausgestelltes Arbeitszeugnis so geschrieben sein muss, dass die spätere Karriere des ehemaligen Angestellten keinen Schaden nimmt.

Oder anders ausgedrückt: Ein Arbeitszeugnis klingt in Deutschland auch dann positiv, wenn die erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers befriedigend, ausreichend, oder mangelhaft waren, was den Schulnoten 3 bis 5 entsprechen würde.

Pflicht zur Zeugniserteilung

Die zweite gesetzliche Regelung findet sich in Paragraph 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort steht:

Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken.

Dieses Gesetz hat zur Folge, dass jeder Arbeitgeber auf Nachfrage ein Zeugnis ausstellen muss. Wenn also ein Angestellter ein Zeugnis verlangt, der schlechte Arbeit geleistet hat, darf der Arbeitgeber keine schlechten Leistungen verschweigen und muss diese zudem noch positiv formulieren. Absurd, oder?

Geheimcodes im Arbeitszeugnis, die jeder kennt

Doch damit noch nicht genug: Wenn es so wäre, dass sich jedes Arbeitszeugnis ausgesprochen positiv liest, wäre das die eine Sache. Die angeblich geheime Sprache, die Personalverantwortliche verwenden, setzt dem vermeintlich so wichtigen Schriftstück noch die sprichwörtliche Krone auf.

Schließlich ist es spätestens mit dem Aufkommen des Internets so, dass die angeblichen „Geheimcodes“ öffentlich entschlüsselt und einfach zugänglich sind. So bedeutet „stets zur vollsten Zufriedenheit“ beispielsweise eine Schulnote 1 und „zur Zufriedenheit“ steht für eine Schulnote 4.

Selbstverständlich verwendet nicht jeder Personaler die exakt selben Wörter. Daraus wiederum ergeben sich minimal abweichende Formulierungen. Ob eine Leistung hervorragend oder äußerst gut ist, macht im Endeffekt keinen großen Unterschied. Geheim ist dabei nichts mehr.

Arbeitszeugnisse mit mangelhaften Noten? Ich klage!

Wenn in deinem Zeugnis steht, dass du eine bestimmte Aufgabe „im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“ deines Arbeitgebers erledigt hast, kannst du hellhörig werden. Denn tatsächlich handelt es sich dabei um ein „mangelhaft“ – also eine Schulnote 5.

Aber eine mangelhafte Leistung ist doch keinesfalls wohlwollend, oder? Richtig! Deshalb lassen unzufriedene Arbeitnehmer ihre Zeugnisse auch gerne durch Anwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht prüfen. Kommt es dabei zu Ungereimtheiten oder negativen Konnotationen muss der Arbeitgeber nachjustieren.

Das wiederum hat zur Konsequenz, dass die allermeisten Personalverantwortlichen und Vorgesetzten in letzter Instanz von Beginn an darauf verzichten, Noten zu vergeben, die schlechter als befriedigend sind. Lieber ein verfälschtes Arbeitszeugnis schreiben als einen Rechtsstreit riskieren, könnte die Devise lauten.

Arbeitszeugnis selbst schreiben, um Probleme zu vermeiden

Eine elegante Alternative für Vorgesetzte und Personaler, die zudem auch noch Zeit und Ressourcen spart, besteht darin, dass sich Angestellte ihre Arbeitszeugnisse selbst schreiben.

Auf diese Art und Weise kann sich der Arbeitnehmer einerseits selbst bewerten – was anschließende Diskussionen unterbindet – und andererseits fällt anderen Personalverantwortlichen und Arbeitsrechtlern schnell auf, dass es sich um ein selbstgeschriebenes Stück handelt, was wiederum die Klagegefahr reduziert.

Tätigkeitsbeschreibung und Empfehlungsschreiben als Alternative zum Arbeitszeugnis

Doch selbstverständlich soll nicht nur gemeckert und kritisiert werden – auch wenn das bei Arbeitszeugnissen so herrlich geht. Wie könnte sich also die Misere der Arbeitszeugnisse beheben lassen?

1. Fokus auf Fakten

Zunächst einmal könnte ein Arbeitszeugnis losgelöst von persönlichen und zwischenmenschlichen Eindrücken ausgestellt werden. Eine reine Tätigkeitsbeschreibung ist objektiv und gibt einen guten Überblick über die geleistete Arbeit. Ebenso sollte es dabei stets einen Konsens zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geben.

2. Persönliche Empfehlung als Option

Darüber hinaus könnten Arbeitnehmer vor dem Jobwechsel bei ihrem Arbeitgeber ein sogenanntes Empfehlungsschreiben anfragen. Derartige „Zeugnisse“ gibt es oft von ehrenamtlichen Einrichtungen oder von Arbeitgebern, die Schüler in Ferienjobs beschäftigen.

Der Fokus liegt dabei nicht auf einer allumfassenden Beschreibung und Bewertung aller Tätigkeiten, sondern darin die positiven Eigenschaften einer Person hervorzuheben. Dies in Kombination mit einer Tätigkeitsbeschreibung lässt ein runderes Bild entstehen als der jetzige Zeugniszwang.

Augen auf beim Arbeitszeugnis

Zuletzt natürlich noch ohne zynischen Unterton der dringende Hinweis: Bitte schau dir dein Arbeitszeugnis genau an. Wenn dir Ungereimtheiten auffallen oder wichtige Tätigkeiten fehlen, sprich unbedingt mit deinem Arbeitgeber darüber, damit auch alles seine theoretische Richtigkeit hat.

Dieser Artikel ist ein Kommentar. Er spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider und ist nicht repräsentativ für die gesamte Redaktion. Falls du nicht weißt, was ein Kommentar ist, kannst du es in diesem Beitrag nachlesen.

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Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.