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Finanzamt will an Ebay-Verkäufen mitverdienen: Das musst du jetzt wissen

Beatrice Bode
Adobe Stock/YY apartment

Das Finanzamt will künftig Steuern für Verkäufe auf Plattformen wie Ebay, Amazon und Etsy erheben. Dabei helfen soll ein Gesetz, das die Plattformbetreiber dazu verpflichtet, die deutschen Finanzbehörden mit entsprechenden Daten zu versorgen. 

Plattformen wie Ebay, Amazon und Etsy sind unter Privatverkäufern beliebt, um gebrauchte oder eigene Produkte sowie Dienstleistungen anzubieten. Auf diesen und ähnlichen Websites konnten sie auch steuerfrei gute Geschäfte machen – vor allem, weil viele Betreiber häufig im Ausland ansässig sind.

Bis vor kurzem hatte das Finanzamt nur eingeschränkt die Möglichkeit, herauszufinden, wie viele steuerpflichtige Einnahmen auf den Verkaufsplattformen anfallen. Mithilfe des Steuertransparenzgesetzes (PStTG) hat sich das nun allerdings geändert.

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Steuertransparenzgesetz: Finanzamt kontrolliert Ebay und Co.

Das Gesetz verpflichtet die Plattformbetreiber die deutschen Finanzbehörden zu informieren, wenn Nutzer eine bestimmte Anzahl von Transaktionen und Einnahmen überschreiten. Dafür nennt das PStTG sogenannte Aufgriffsgrenzen.

Demnach erfolgt keine Meldung, wenn deutsche Nutzer weniger als 30 Transaktionen pro Kalenderjahr auf einer Plattform tätigen. Die Vergütungsgrenze von 2.000 Euro darf dabei nicht überschritten werden. Nur wenn diese beiden Voraussetzungen gemeinsam vorliegen, unterbleibt die Meldung.

Um diejenigen zu identifizieren, die sich nicht an die gesetzlich festgelegten Grenzen halten, will das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn die Plattformen künftig mit einer entsprechenden Software durchsuchen. Im Verdachtsfall müssen die Betreiber Informationen wie Namen, Geburtsdaten, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern, Bankverbindungen sowie Transaktionsverläufen preisgeben. Die entsprechenden Finanzämter überprüfen dann, ob alle Einnahmen korrekt versteuert wurden.

Was müssen Verkäufer nun beachten?

Wer regelmäßig Produkte oder Dienstleistungen auf Plattformen wie Ebay, Amazon, Etsy und Co. verkauft, sollte sich auf eventuelle Nachfragen vonseiten der Finanzbehörden vorbereiten. Dabei kann es helfen, Nachweise zu den einzelnen Verkäufen bereitzuhalten.

Beispielsweise können Betroffene durch Verkaufstagebücher belegen, dass der Handel mit gebrauchten Gegenständen ohne Gewinnerzielungsabsicht stattfand. Fotos der Gegenstände im privaten Gebrauch aus früheren Jahren sollten ebenso enthalten sein. Auch Zeugen, die belegen können, dass die Dinge aus dem Privatvermögen heraus verkauft wurden, sind hilfreich.

Wer mehr als 30 zulässige Transaktionen plant, sollte seine Produkte oder Dienstleistungen über mehrere verschiedene Plattformen anbieten. Allerdings sollten Verkäufer dabei darauf achten, die Aufgriffsgrenze pro Website nicht zu überschreiten.

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Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.