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KI-Gesetz, Künstliche Intelligenz, EU
TECH

EU-Parlament winkt erstes KI-Gesetz durch

Fabian Peters
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Fabian Peters
Adobe Stock/ sittinan
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Innerhalb der EU gelten für Künstliche Intelligenz künftig bestimmte Vorschriften. Denn das Europäische Parlament hat ein erstes KI-Gesetz durchgewunken. Es beinhaltet unter anderem gewisse Auflagen für Sprachmodelle wie ChatGPT und die Gesichtserkennung mittels KI-Software. 

Das EU-Parlament hat das erste offizielle KI-Gesetz für Europa beschlossen. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. Demnach besteht künftig unter anderem eine Kennzeichnungspflicht. Heißt konkret: Text, Bilder und Töne auf Basis von Künstlicher Intelligenz müssen entsprechend markiert werden, um nicht in die Irre zu führen.

Erstes KI-Gesetz für Europa

Die Abgeordneten des EU-Parlaments stimmten dem KI-Gesetz mit großer Mehrheit zu. Die FDP hatte zwar in letzter Minute noch Bedenken bekundet, pflichtete dem Regelwerk nach Einigung der Ampel-Koalition dann aber doch bei.

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Sowohl aufgrund von Vorbehalten Deutschlands als auch Frankreichs stand der Beschluss wochenlang auf der Kippe. Nun kam es jedoch zu einer Einigung. Kritiker bemängelten zunächst unter anderem zu hohe Hürden für Start-ups wie das aus Heidelberg stammende Unternehmen Aleph Alpha.

Diese hat man nun offenbar überwunden. Thierry Breton, federführender Binnenmarktkommissar der EU bezeichnete die neuen Regeln als „historisch“. Ihm zufolge handelt es sich um das erste KI-Gesetz der Welt.

Gesetz für Künstliche Intelligenz: Das ändert sich

Das Regelwerk sieht vor, dass für sogenannte „risikoreiche“ Anwendungen künftig strengere Vorschriften gelten. Das gilt unter anderem für die Gesichtserkennung mittels KI an öffentlichen Orten wie Bahnhöfen. Dafür soll fortan eine richterliche Anordnung erforderlich sein.

Das Gesetz verbietet wiederum grundsätzlich eine Massenüberwachung mit biometrischen Daten wie in China. Außerdem sollen EU-Bürger das Recht erhalten, „Beschwerden über KI-Systeme einzureichen und Erklärungen zu Entscheidungen zu erhalten, die auf KI-Systemen mit hohem Risiko basieren und ihre Rechte beeinträchtigen“.

Auch die Erkennung von Emotionen am Arbeitsplatz und in der Schule mittels KI, als auch die polizeiliche Erstellung von KI-Profilen werden verboten. Gleiches gilt für Künstliche Intelligenz, die menschliches Verhalten manipuliert oder Schwachstellen von Menschen ausnutzt.

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THEMEN:Europäische Union (EU)Künstliche IntelligenzPolitik
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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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