Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Urteil Klarnamen Kununu Anonymität Bewertung
MONEY

Urteil zu Klarnamen bei Kununu: Viel heiße Luft um Nichts?

Fabian Peters
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Fabian Peters
Adobe Stock/ VRVIRUS
Teilen

Das OLG Hamburg hat kürzlich entschieden, dass die Arbeitgeber-Vergleichsplattform Kununu unter bestimmten Umständen die Klarnamen von Bewertungsschreibern preisgeben muss. Medial wurde der Beschluss so sehr aufgebauscht, dass er größer daherkommt als er tatsächlich ist. Eine Analyse. 

„Das ist das Ende von Kununu“, „Die Plattform ist damit nutzlos“ oder „Anonymität ade“: So oder so ähnlich lauten derzeit zahlreiche Kommentare im Netz zu einem Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg).

Der Hintergrund: Das Gericht hat die Arbeitgeber-Bewertungsplattform Kununu Anfang Februar 2024 dazu verpflichtet, zwei Nutzerbewertungen zu löschen, da das Portal die Identität der Rezensenten nicht preisgeben wollte. Ein nicht genanntes Unternehmen stellte einen entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Das OLG Hamburg gab dem in zweiter Instanz Recht.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 100€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Kununu soll Klarnamen veröffentlichen: Kein Grundsatzurteil!

Zugegeben: Der Beschluss sollte keinesfalls unbeachtet bleiben, denn dafür hat er zu viel Strahlkraft. Diese hat aber auch dazu geführt, dass der Fall medial so sehr aufgebauscht wurde, dass mitunter ein falscher Eindruck entstand. Denn: Es trifft nicht zu, dass Kununu aufgrund des Beschlusses künftig verbindlich die Klarnamen von Rezensenten veröffentlichen muss.

Die Entscheidung hebt die Anonymität von Kununu-Bewertungen nämlich nicht pauschal auf. Der Beschluss gilt zunächst nur für Fälle, in denen Unternehmen berechtigte Zweifel an Bewertungen anmelden und an die Plattform herantreten – und das auch nur in der Theorie.

Denn es handelt sich nicht um ein Urteil in letzter Instanz. Heißt konkret: Andere Gerichte oder sogar der Bundesgerichtshof (BGH) könnten diesen Fall oder ähnliche Fälle anders beurteilen. Laut § 19 Abs. 2 TTDSG sind Bewertungsplattformen sogar gesetzlich dazu verpflichtet, die Anonymität ihrer Nutzer zu wahren.

Kununu will Beschluss prüfen lassen

Kununu teilte derweil mit, „dass es sich bei der Entscheidung des OLG HH lediglich um eine Beschlussverfügung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahren handelt.“ Das Rechtsverhältnis sei außerdem vorläufig und ohne Anhörung des Unternehmens erlassen worden. Die Plattform will die Entscheidung deshalb in einem Hauptsacheverfahren überprüfen lassen.

Ob und inwieweit der Beschluss des OLG Hamburg im Einklang mit dem TTDSG steht, dürfte dennoch Auslegungssache bleiben. Denn das Gesetz regelt zwar, dass Bewertungen anonym abgegeben werden können, schließt eine Offenlegung von Identitäten aber nicht pauschal aus.

Sollte der Beschluss „Schule machen“, dürfte nicht nur die Anzahl an Kununu-Bewertungen zurückgehen. Sie dürften auch milder ausfallen, da Rezensenten mit einer Offenlegung ihrer Identität rechnen müssten. Das Interesse von Unternehmen gegen Fake-Bewertungen vorgehen zu wollen, ist trotzdem verständlich.

Ein Mittelweg könnte sein, dass Kununu bei einem berechtigten Zweifel an Kommentaren anonymisierte Nachweise liefert, die die Echtheit von Bewertungen und Rezensenten bestätigen. Ob das ausreicht könnte künftig aber zur Einzelfallentscheidung werden. Was aber nicht vergessen werden sollte: Es wird keinen Zwang zur Offenlegung der Identität geben. Denn Nutzer haben auch die Möglichkeit eine Löschung ihrer Bewertung zu akzeptieren.

Auch interessant: 

  • Das sind die 10 besten Arbeitgeber in der IT-Branche in Deutschland
  • Wieso Deep Work die Sofort-Kultur im Job endlich ersetzen muss
  • Über 100.000 Euro Gehalt: In diesen Jobs verdienst du richtig viel Geld
  • Kündigung wegen Social Media: Das solltest du auf keinen Fall posten

Pünktlich zu Weihnachten: 50€ geschenkt bekommen!


Eröffne jetzt dein NIBC Tagesgeldkonto, zahle mindestens 1.000 Euro ein und erhalte mit der Weihnachtsprämie 50 Euro geschenkt. Und obendrauf gibt's noch attraktive 1,75 Prozent Zinsen!


Jetzt 50 Euro sichern!
NIBC
STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
(Junior) Social Media Manager / Content Creat...
MVZ Medizinisches Labor Nord MLN GmbH in Hamburg
Praktikum Social Media Design | LSCN (w/m/d)
Otto GmbH & Co. KGaA in Hamburg
Praktikum Social Media | LASCANA (w/m/d)
Otto GmbH & Co. KGaA in Hamburg
Content Manager (m/w/d)
SEGGER Microcontroller GmbH in Monheim am Rhein
Duales Studium zum Bachelor of Science (DH), ...
DZ BANK AG in Frankfurt am Main
THEMEN:Arbeit
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonFabian Peters
Chefredakteur
Folgen:
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Länder produzieren Wasserstoff
GREENMONEY

Diese Länder produzieren am meisten Wasserstoff

Toyota Prius Plug-in-Hybrid Auto
GREENMONEY

Diese Autos haben den niedrigsten Verbrauch

Strom Strompreise Deutschland
BREAK/THE NEWSMONEY

Warum Strom in Deutschland so teuer ist

KI Steuer Künstliche Intelligenz
BREAK/THE NEWSMONEY

KI-Steuer: Die größte Umverteilung des 21. Jahrhunderts?

Deutsche Bahn E-Buss China BYD Elektrobusse
BREAK/THE NEWSMONEY

Gefahr auf Rädern? Deutsche Bahn bestellt E-Busse aus China

beleibtesten Automarken Mai 2025 Neuzulassungen
MONEY

Die meistverkauften Automarken der Welt

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Tagesgeldkonto eröffnen
50 € geschenkt bekommen

50 Euro

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?