unzulässige Zinsklausel Sparverträge, Riester, Sparvertrag, Geld sparen

Unzulässige Zinsklausel in Sparverträgen: So holst du dir dein Geld zurück

Maria Gramsch
Adobe Stock / otello-stpdc

Anzeige

Hast du einen Prämiensparvertrag oder einen Riester-Banksparplan? Dann kann es sein, dass du Tausende Euro nachfordern kannst. Denn bei einige Sparverträge enthalten eine unzulässige Zinsklausel.

Zahlreiche Sparverträge von diversen Banken enthalten rechtswidrige Klauseln zur Zinsanpassung. Erst Anfang Juli hat der Bundesgerichtshof eine Entscheidung zur Zinsanpassung in Sparverträgen getroffen.

Nun gibt es eine konkrete Berechnungsmethode, anhand der Kund:innen entschädigt werden müssen. Laut dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) geht es hier teilweise um Tausende Euro.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Rückzahlungen aufgrund unzulässiger Zinsklausel in Sparverträgen

Es geht dabei vor allem um langfristige Verträge aus den 1990er und 2000er Jahren. Denn viele von diesen Sparverträgen enthalten unzulässige Zinsklauseln.

Da seit dem Abschluss dieser Verträge die Marktzinssätze kontinuierlich gesunken sind, konnten die Kreditinstitute die Sparzinsen ebenfalls kontinuierlich nach unten schrauben. Doch das ist laut dem Urteil des Bundesgerichtshof rechtswidrig.

Kund:innen können nun eine Neuberechnung anfordern und im besten Fall eine Nachzahlung erhalten. Das Urteil des BGH gilt zwar nur für die beiden verklagten Sparkassen Saalesparkasse und Ostsächsische Sparkasse Dresden. Allerdings sind die Richtlinien aus Sicht der Verbraucherzentrale inhaltlich auch für Prämiensparverträge anderer Sparkassen anwendbar.

So kannst du eine Nachforderung stellen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen empfiehlt Sparer:innen nun, die Verträge auf rechtswidrige Klauseln zu prüfen. Enthält der Vertrag eine solche Klausel, können Betroffene bei ihrer Bank oder Sparkasse eine Nachberechnung und Erstattung gemäß des BGH-Urteils fordern.

Das gelte auch für bereits beendete Sparverträge. Denn auch noch drei Jahre nach Beendigung des Sparvertrags sei eine Nachforderung noch aussichtsreich.

Unzulässige Zinsklausel: So erkennst du sie in deinem Sparvertrag

Laut der Verbraucherzentrale geht es vor allem um Sparverträge oder Riester-Banksparpläne. Dies können unter anderem folgende Verträge sein:

  • „Bonusplan“ von der Volks- und Raiffeisenbank
  • „Prämiensparen flexibel“ von der Sparkasse
  • „VorsorgePlus“ von der Sparkasse
  • „Vorsorgesparen“ von der Sparkasse
  • „Vermögensplan“ von der Sparkasse

Rechtswidrige Zinsklauseln können Sie aber auch in einem einfachen Sparbuch mit Aufkleber und extra Zinsvereinbarung finden.

Viele dieser Verträge haben einen variablen Grundzins. Dieser kann also angepasst werden – je nachdem, wie sich die Zinsen am Markt entwickeln. Dies müsse laut dem VZBV für Kund:innen transparent dargestellt werden.

Die sogenannten Zinsgleitklauseln, Zinsänderungsklauseln oder Zinsanpassungsklauseln seien jedoch rechtswidrig. Denn sie ermöglichen es den Banken, die Zinsen nach eigenem Ermessen anzupassen, was meist negative Folgen für die Kund:innen hat.

Bist du der Meinung, dass dein Sparplan eine solche unzulässige Zinsklausel enthält, solltest du auf Anraten der Verbraucherzentrale an deine Bank herantreten. Du kannst dein Kreditinstitut auffordern, die Zinsberechnung darzulegen und auch eine Neuabrechnung durchzuführen.

Der VZBV stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung. Damit kannst du die korrekte Zinsberechnung anfordern – und das auch rückwirkend für die gesamte Vertragslaufzeit.

Auch interessant:

🤝 25 Euro geschenkt!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Tagesgeld und erhalte bis zu 2,75 Prozent Zinsen auf dein Geld! Und obendrauf gibt's sogar noch 25 Euro geschenkt!


Jetzt Zinsen sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Graphic Designer & Content Creator (m/w/d)
FamiCord AG in Leipzig
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Intern (m/f/d) in Digital Marketing
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Senior Cyber Security Engineer (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Intern/Working Student (m/f/d) in Generative AI
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Digital Marketing Manager (m/w/d)
Schwer Fittings GmbH in Denkingen
Personalberater (m/w/d)
Ratbacher GmbH - Karriere bei Rat... in Stuttgart, M...
Organizational Integration Manager (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Teile diesen Artikel
Folgen:
Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.