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Facebook-Leak: So kannst du bis zu 100 Euro Schadenersatz bekommen

Fabian Peters
Aktualisiert: 20. November 2024
von Fabian Peters
Adobe Stock/ weyo
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Facebook muss den Opfern eines Datenlecks aus dem Jahr 2021 Schadenersatz zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Wir verraten dir, wie du herausfinden kannst, ob du betroffen bist und: Wie du Schadenersatz beantragen kannst. 

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Betroffenen eines Datenlecks von Facebook gestärkt, das Anfang April 2021 für Aufsehen sorgte. Das geht aus einem offiziellen Urteil hervor. Dabei ging es die Frage, unter welchen Voraussetzungen Betroffenen einen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Das Ergebnis: Laut BGH reiche bereits der reine Kontrollverlust von Daten aus – selbst wenn kein materieller Schaden aufgekommen sei. Dem Vernehmen nach sind in einem solchen Fall bis zu 100 Euro Schaden angemessen. In Einzelfällen sind offenbar sogar bis zu 3.000 Euro drin. Beispielsweise, wenn Betroffene durch Telefonanrufe belästigt wurden.

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Facebook-Leak: So findest du raus, ob du betroffen bist

Du kannst relativ schnell und unverbindlich herausfinden, ob du von dem Datenleck bei Facebook betroffen bist. Das geht beispielsweise über die Website „haveibeenpwned.com“ – zu deutsch: „wurde ich reingelegt?“. Auf der Startseite befindet sich ein Eingabefeld mit der Aufschrift „E-Mail“. Dort kannst du jedoch auch deine Handynummer im internationalen Format angeben.

Heiß konkret: Statt der „0“ gibst du als erste Ziffern die „49“ ein. Die Seite verarbeitet Daten zwar nicht im Einklang mit der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Allerdings gelten die Betreiber als seriös. Nachdem du deine Handynummer oder E-Mail-Adresse eingeben hast, zeigt dir die Seite an, ob diese von einem Datenleck betroffen sind.

Schadenersatz beantragen

Falls Daten von dir im Zuge des Facebook-Leaks aus dem Jahr 2021 veröffentlicht wurden und du Schadenersatz beantragen möchtest, solltest du so schnell wie möglich handeln. Denn: Ende 2024 werden die meisten Forderung verjähren. Die Stiftung Warentest stellt dafür ein Musterschreiben samt Anleitung (RTF-Datei) zur Verfügung.

Die Verbraucherorganisation rät, den Breif „per Einschreiben mit Rück­schein an Meta zu schi­cken“. Die Kosten dafür würden maximal bei 7,60 liegen, da die europäische Firmenzentrale des Unternehmens in Irland sitzt. Weiter heißt es jedoch:

Ihr Forderungsschreiben stoppt die Verjährung noch nicht. Wenn Meta oder sonst für Datenschutzverletzungen verantwortliche Unternehmen nicht zahlen oder zumindest auf die Einrede der Verjährung verzichten, sollten Sie sofort Rechtsanwälte einschalten.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist ein solches Morgen grundsätzlich kostenfrei. Ohne Versicherung sind die Anwaltskosten nur abgedeckt, wenn dir der Schadenersatz auch tatsächlich zusteht. In einem solchen Fall muss Meta diese Kosten ebenfalls übernehmen.

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THEMEN:FacebookRechtVerbraucherschutz
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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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