Technologie Wirtschaft

„Prozess des Jahrzehnts“: Muss Google seinen Chrome-Browser verkaufen?

Google Chrome verkaufen Urteil Gericht Prozess
Google
geschrieben von Fabian Peters

Google hat ein Monopol bei der Internetsuche und seine Marktmacht missbraucht, um diese Stellung zu festigen, so ein US-Gericht. Welche konkreten Maßnahmen mit dem Urteil einhergehen, war bislang unklar. Das US-Justizministerium plädiert nun jedoch für einen Verkauf des Browsers Google Chrome. 

US-Richter Amit Mehta hat Google in einem knapp 300 Seiten langen Urteil nicht nur ein Monopol bei der Internetsuche bescheinigt, sondern auch geurteilt, dass das Unternehmen seine Marktmacht missbraucht hat, um diese Stellung zu festigen. Der US-Konzern zahlt beispielsweise viel Geld dafür, um auf Apple-Geräten als Suchmaschine voreingestellt zu sein. Gleiches gilt für den Firefox-Browser.

Monopol-Urteil: Muss Google seinen Chrome-Browser verkaufen?

Zunächst einmal gehen aus dem Monopol-Urteil jedoch keine Konsequenzen hervor. Denn konkrete Maßnahmen sollen in einem weiteren Verfahren geklärt werden. Google wird vermutlich in beiden Fällen Berufung einlegen, was wiederum in einem jahre- wenn nicht jahrzehntelangen Prozess münden dürfte.


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Das US-Justizministerium plädiert nun jedoch offenbar dafür, dass Alphabet-Tochter Google seinen Internetbrowser Chrome aus kartellrechtlichen Gründen verkaufen muss. Das geht aus einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg unter Berufung auf Insider hervor.

Demnach will das Ministerium Richter Amit Mehta in einem Anschlussverfahren darum bitten, den Chrome-Verkauf anzustoßen. Das gesamte Verfahren gilt als „Prozess des Jahrzehnts„, da an dessen Ende die Zerschlagung von Google beziehungsweise Mutterkonzern Alphabet stehen könnte.

Google bezeichnet Vorgehen als „radikale Agenda“

Das US-Justizministerium strebt offenbar auch Maßnahmen gegen das Betriebssystem Android an. Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, lehnte die Behörde eine Stellungnahmen dazu jedoch ab. Google bezeichnete das Vorgehen auf eine Anfrage hin wiederum als „radikale Agenda, die weit über die rechtlichen Fragen in diesem Fall hinausgeht“ und Verbrauchern schaden würde.

Das Unternehmen betonte erneut, Berufung einlegen zu wollen. Zu Hintergrund: Google Chrome ist mit einem Marktanteil von rund 60 Prozent in den USA und etwa zwei Dritteln weltweit der meistgenutzte Web-Browser.

Die Wettbewerbshüter könnte argumentieren, dass viele Nutzer über Chrome auf Googles Suchmaschine gelangen. Überlegungen, als Maßnahmen auch eine Trennung von Google und dem Betriebssystem Android anzustoßen, seien laut Bloomberg hingegen fallengelassen worden.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).

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