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Strom und Solar: Das ändert sich im Jahr 2025

Maria Gramsch
Adobe Stock / reimax16

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Der Jahreswechsel bringt häufig neue Gesetze mit sich. Das gilt auch für den Bereich Strom und Solar – vor allem für Hausbesitzer. Wir verraten dir, welche Regelungen sich ab 2025 ändern.

Ob Regelungen zu Smart Metern oder dynamischen Stromtarifen: Mit dem Jahreswechsel stehen einige Neuerungen im Bereich Strom und Solarenergie bevor.

Auch in Sachen Einspeisevergütung für PV-Anlagen wird es 2025 Änderungen geben. Einige Bundesländer weiten außerdem ihre Solarpflicht aus. Wir verraten dir, was sich im Detail ändert und worauf du dich ab 2025 einstellen musst.

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Ab 2025: Das ändert sich im Bereich Strom und Solar

Ab dem neuen Jahr sollen Smart Meter alte Stromzähler ersetzen. Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden sind dann sogar verpflichtet, ein Smart Meter einzubauen. Das gilt auch für Verbraucher, die eine Solaranlage mit mehr als sieben Kilowatt Leistung betreiben.

Haushalte mit einer steuerbaren Wärmepumpe sowie Wallboxen für E-Autos sind ab 2025 dazu verpflichtet. Verbraucher müssen voraussichtlich jedoch mit höheren Kosten rechnen als bisher geplant. Denn wer freiwillig die Installation eines Smart Meters initiiert, muss mit Kosten in Höhe von 100 statt bisher geplanten 30 Euro rechnen.

Auch die jährliche Grundgebühr könnte höher ausfallen als ursprünglich geplant. Teurer wird voraussichtlich außerdem die jährliche Gebühr der Messstellenbetreiber für Haushalte, die zwischen 6.000 und 10.000 Kilowattstunden verbrauchen. Satt bisher geplant 20 könnten 40 Euro fällig werden. Entschieden ist das jedoch noch nicht.

Denn die Gesetzesänderung der rot-grünen Minderheitsregierung ist noch nicht beschlossen und muss zunächst eine Mehrheit finden. Die flächendeckende Einführung der smarten Messsysteme soll den Stromverbrauch transparenter darstellen. Das ist vor allem im Hinblick auf dynamische Stromtarife wichtig, da diese so optimal genutzt werden können.

Bessere Verfügbarkeit von dynamischen Stromtarifen

In diesem Zusammenhang soll auch das Angebot an dynamischen Stromtarifen deutlich steigen. Denn ab 2025 sind alle Stromanbieter in Deutschland dazu verpflichtet, solche Tarife anzubieten.

Dynamische Stromtarife zielen darauf ab, den Stromverbrauch flächendeckend besser über den Tag zu verteilen. Je nach Angebot und Nachfrage können die Preise stark variieren. Wer beispielsweise nachts sein E-Auto auflädt oder die Waschmaschine über Nacht laufen lässt, kann von günstigeren Strompreisen profitieren.

Besonders lohnen sich solche Stromtarife für Haushalte, in denen ein Smart Meter installiert ist. Denn dann kann der Verbrauch genauer abgerechnet werden, was zu einer größeren Ersparnis führt.

Strom und Solar: Einspeisevergütung für Solarstrom

Im kommenden Jahr soll es Neuerungen bei der Einspeisevergütung für PV-Strom geben. Allerdings hängt das davon ab, ob die derzeitige Minderheitsregierung eine Mehrheit für ihre Novelle des Energiewirtschaftsrechts findet.

Ist dies der Fall, wird es Änderungen bei der Vergütung von PV-Strom geben, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Die Pläne sehen vor, dass Betreiber von neu installierten Photovoltaikanlagen ab 2025 keine Vergütung erhalten, wenn die Preise an der Strombörse negativ sind – wenn also mehr Strom verfügbar ist, als derzeit verbraucht wird.

Für Betreiber:innen von bestehenden PV-Anlagen soll es in den ersten drei Stunden weiterhin eine Vergütung für eingespeisten Strom geben – auch wenn der Strompreis an der Strombörse negativ ist. Mit dieser Änderung will die Bundesregierung unter anderem den Bundeshaushalt entlasten. Für Verbraucher soll der Anreiz geschaffen werden, den selbst erzeugten Strom zu speichern und später zu verbrauchen.

Diese Bundesländer weiten die Solarpflicht aus

Die Bundesländer Bayern, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein weiten ab 2025 die gesetzliche Solarpflicht aus. Ab dem neuen Jahr sind Eigentümer verpflichtet, PV-Anlagen auf den Dächern von neuen Wohngebäuden zu installieren und zu betreiben.

Hausbesitzer, deren Bauvorhaben bereits laufen, betrifft das jedoch nicht. Denn für die Solarpflicht gilt der Zeitpunkt des Bauantrags. In Bremen müssen Bauherren dies sogar erst ab der zweiten Jahreshälfte berücksichtigen.

Die gesetzliche Solarpflicht unterscheidet sich auch in anderen Bereichen zwischen den Bundesländern. So müssen Eigentümer in Niedersachsen beispielsweise bei einer grundlegenden Dachsanierung eine Solaranlage installieren. Meist gibt es jedoch Ausnahmen für Gebäude mit kleineren Dachflächen unter 50 Quadratmetern sowie Nebengebäude wie Schuppen oder Garagen.

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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.