Nach einem enormen Datenleck bei Facebook hat der Verbraucherzentrale Bundesverband eine Sammelklage gegen das Unternehmen eingereicht. Betroffene können sich dieser kostenlos anschließen und so bis zu 600 Euro Schadenersatz geltend machen.
Im Jahr 2021 wurde ein Datenleck bei Facebook bekannt, dass dem US-Konzern nun teuer zu stehen kommen könnte. Damals hatten Cyberkriminelle durch sogenanntes Scraping Profildaten von rund 533 Millionen Nutzern aus 106 Ländern abgegriffen und diese anschließend im Internet veröffentlicht.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat deshalb nun Klage gegen die Meta Platforms Ltd. eingereicht. Betroffene können sich der Sammelklage anschließen – es winkt Schadenersatz in Höhe von bis zu 600 Euro.
Sammelklage gegen Facebook
Im November 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit seiner Entscheidung zum Facebook-Datenleck die rechtliche Grundlage für die nun anhängige Sammelklage geschaffen. In dem Urteil hieß es, dass ein Schadenersatzanspruch bereits durch den „bloßen Kontrollverlust“ über die eigenen Daten vorliegt.
„Mit dem BGH-Urteil im Rücken setzt sich der vzbv dafür ein, dass Betroffene des Facebook-Datenlecks finanziell entschädigt werden“, erklärt vzbv-Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik Jutta Gurkmann. „Betroffene können sich ab sofort der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands anschließen. Mit der Klage hilft der vzbv Verbraucher:innen, Ansprüche gegenüber Meta durchzusetzen.“
Bis zu 600 Euro Schadenersatz möglich
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat die Sammelklage als Musterfeststellungsklage eingereicht. In der Klage gegen die Meta Platforms Ltd. sollen neben den Voraussetzungen für die Schadenersatzansprüche auch die jeweilige Höhe der Ansprüche festgestellt werden.
Diese sollen mindestens dreistellig sein. Denn laut BGH-Urteil aus dem November 2024 sei bei einem „bloßen Kontrollverlust“ über die eigenen Daten bereits ein Schadenersatz in Höhe von 100 Euro angemessen.
Der vzbv geht allerdings von weitaus höheren Ansprüchen aus. Bis zu 600 Euro Schadenersatz könnten angemessen sein, wenn von Betroffenen neben der Facebook-ID, dem Name und der Telefonnummer auch Informationen wie Wohnort, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum sowie Beziehungsstatus öffentlich gemacht wurden.
So kannst du dich an der Sammelklage gegen Facebook beteiligen
Seit dem 5. Mai 2025 ist das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eröffnet. Betroffene können sich dort eintragen und so an der Sammelklage gegen Facebook teilnehmen.
Zuvor hilft der Klage-Check unter www.sammelklagen.de/verfahren/facebook, um einen möglichen Anspruch im Einzelfall vorzusortieren. In dem Tool der Verbraucherzentrale müssen wenige Fragen beantwortet werden, um herauszufinden, ob die Klage zum individuellen Fall passt.
Dort wird über die 2018 oder 2019 im Facebook-Account hinterlegte Telefonnummer erst einmal überprüft, ob ein Anspruch bestehen könnte. Ist dies der Fall, können sich Betroffene Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen und so kostenlos an der Sammelklage teilnehmen.
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