Ein US-Gericht hat entschieden, dass OpenAI künftig sämtliche Protokolle von ChatGPT dauerhaft speichern muss – auch solche, die Nutzer zuvor gelöscht haben. Hintergrund ist ein laufender Rechtsstreit mit der New York Times, für den die Daten als mögliche Beweismittel gesichert werden sollen.
Seit der Veröffentlichung von ChatGPT im November 2022 hat sich Künstliche Intelligenz rasant weiterentwickelt. Allein im Mai 2025 belief sich die Aufrufe von ChatGPT weltweit auf rund 5,5 Milliarden – ein Plus von 6,8 Prozent im Vergleich zum Vormonat.
Für die wachsende Zahl der Nutzer gibt es nun aber eine entscheidende Neuerung. Denn bisher ließen sich Anfragen an den Chatbot direkt löschen. OpenAI hat diese dann spätestens nach einer Frist von 30 Tagen endgültig entfernt.
Doch aufgrund einer gerichtlichen Anordnung ist damit nun Schluss. ChatGPT muss demnach alle Chatprotokolle weiterhin speichern, auch wenn diese zuvor von Nutzern gelöscht wurden.
ChatGPT muss Daten dauerhaft speichern
Hintergrund für die neue Regelung ist eine Urheberrechtsklage gegen OpenAI, an der unter anderem die New York Times beteiligt ist. Die Kläger um die US-amerikanische Tageszeitung werfen dem KI-Unternehmen vor, unerlaubt ihre Inhalte für das KI-Training verwendet zu haben.
Außerdem sei ChatGPT in der Lage, Paywall-Inhalte der Verlage auf Anfrage nahezu wortgleich wiederzugeben. Das wiederum mache den KI-Chatbot zu einem direkten Konkurrenten für die kostenpflichtigen Angeboten der Verlage.
Bis zur abschließenden Klärung der Sachlage muss OpenAI deshalb nun einem sogenannten Legal Hold folgen, den ein US-Gericht des Bundesstaates New York veranlasst hat. Hintergrund ist die Sorge, dass Nutzer die Beweise für die Umgehung von Paywalls löschen und so verschwinden lassen. Deshalb muss OpenAI künftig auch gelöschte Konversationen mit ChatGPT aufbewahren.
Wen betrifft die Änderung?
Die neue Regelung gilt bis auf weiteres und das für fast alle ChatGPT-User. Betroffen sind demnach Nutzer der kostenlosen Version, aber auch Konversationen von Nutzern, die ein ChatGPT-Abo abgeschlossen haben. Dazu zählen die Abonnements von Plus-, Pro-, Team- und API-Nutzern.
Ausgenommen sind lediglich Nutzer von ChatGPT Enterprise und ChatGPT Edu. Auch API-Nutzer mit einem speziellen ZDR-Vertrag (Zero Data Retention) fallen unter eine Ausnahme. Die auferlegte Speicherung der Daten durch das Gericht werfen jedoch Fragen auf. Das gilt vor allem für EU-Nutzer.
Denn eine unbegrenzte Speicherung von Daten steht in direktem Widersprich zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). OpenAI räumt diesen Verstoß auch indirekt ein. In eine Blogbeitrag schreibt das Unternehmen, dass die neue Regelung nicht im Einklang mit den eigenen Datenschutzstandard stehe.
So will OpenAI ChatGPT-Daten speichern
OpenAI muss nun also Millionen von Konversationen zusätzlich aufbewahren. Das Unternehmen will Unterhaltungen nach eigenen Angaben „separat in einem sicheren System“ speichern.
Da die Informationen einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen, können sie durch OpenAI nicht für andere Zwecke verwendet oder abgerufen werden.
Deshalb habe auch nur „ein kleines, geprüftes Rechts- und Sicherheitsteam von OpenAI“ Zugriff darauf. Damit wolle der US-Konzern seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
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