Die EU Inc. revolutioniert die Unternehmensgründung: Ein digitaler, grenzüberschreitender Online-Prozess ersetzt langwierige nationale Bürokratie und stärkt Europas internationale Wettbewerbsfähigkeit. Damit setzt Europa ein klares Signal für moderne Wettbewerbsfähigkeit und lässt veraltete Gründungsmuster hinter sich.
Es gibt Momente, in denen man als Beobachter der rechtlichen Entwicklung Europas denkt: Das was hier geplant ist, könnte wirklich etwas verändern. Der Entwurf der Europäischen Kommission zur „EU Inc.“, der geplanten neuen europäischen Gesellschaftsform, ist für mich genau so ein Moment.
Nicht, weil hier eine weitere Gesellschaftsform eingeführt werden soll. Sondern weil Europa endlich beginnt, die Gründung von Unternehmen so zu denken, wie sie im Jahr 2026 funktionieren sollten: digital, schnell und modern ausgerichtet.
EU Inc.: Die Verordnung bricht nationale Hürden
Wer in Deutschland ein Unternehmen gründet, merkt schnell: Es ist ein umständlicher und langwieriger Prozess. Die Abläufe sind formalisiert, viele Institutionen und Behörden wie Notar, Gewerbeamt, Finanzamt, etc. sind eingebunden, aber oftmals ohne automatische Abstimmung. Und auch wenn vieles inzwischen digitaler geworden ist, bleibt das Gefühl, dass man sich durch ein System bewegt, das aus einem anderen Jahrhundert stammt.
Der Entwurf zur neuen „EU Inc.“ setzt genau hier an. Er denkt Gründung konsequent als Online-Prozess, der ohne physisches Erscheinen bei irgendwelchen Stellen oder Behörden funktionieren soll. Das ist kein kleiner technischer Fortschritt, sondern ein klarer Perspektivwechsel auf die Durchführung von Unternehmensgründungen.
Was ich besonders spannend finde: Die EU Inc. soll mittels einer Verordnung eingeführt werden. Das bedeutet, dass die Regelungen zur EU Inc. unmittelbar gelten und keine Umsetzung in nationales Recht benötigen wie bei einer europäischen Richtlinie. Umgehungen der europäischen Vorgaben durch die Mitgliedsstaaten sollte so effektiv verhindert werden.
Keine Gesellschaftsform ohne Kontrolle
Ein Punkt, der in diesem Zusammenhang erwähnt werden sollte, ist die Rolle der Kontrolle. Der Kommissionsentwurf verzichtet nicht auf rechtliche Absicherung. Notarielle oder andere präventive Prüfungen bleiben möglich, wenn Mitgliedsstaaten dies für notwendig erachten. Aber diese Prüfungen werden nicht mehr als zwingende Zwischenschritte gedacht, sondern als Teil des gesamten, europäischen Gründungsprozesses.
Das klingt unspektakulär, ist aber in der Praxis – insbesondere für Deutschland – etwas völlig Neues. Denn viele Verzögerungen entstehen bei uns nicht durch einzelne Beteiligte, sondern durch Schnittstellen, Abstimmungen und Übermittlung von Informationen – teilweise in Formaten ohne Berücksichtigung von digitalen Möglichkeiten. Man denke beispielsweise an die Übersendung von Mitteilungen deutscher Handelsregister in Papierform, anstatt über ein Online-Portal oder per E-Mail).
Geschwindigkeit wird plötzlich ernst genommen
Was mich an diesem Entwurf besonders überzeugt, ist der Mut zur Konsequenz. Die Kommission spricht nicht nur über Digitalisierung. Sie verknüpft sie mit klaren Zielvorgaben, die zwingend umzusetzen sind.
Dazu gehören der zeitliche Umfang von maximal 48 Stunden bis zur Existenz der Gesellschaft, niedrige Kosten von maximal 100 Euro, standardisierte Dokumente sowie eine zentrale europäische Schnittstelle, über die die Gründungen durchgeführt werden. Das ist endlich nicht mehr Symbolpolitik, sondern ein ernst gemeinter Versuch, den Gründungsprozess zu beschleunigen.
EU Inc.: Gründen im Express-Tempo
Gerade aus deutscher Sicht ist das spannend. Denn hier liegt seit Jahren ein strukturelles Problem: Nicht einzelne Schritte sind zu langsam. Wobei das auch der Fall ist. Man denke nur an das Versenden der Gebührenrechnungen des Handelsregisters per Post bei UG-Gründungen. Das sorgt dafür, dass dadurch schon mehrere Tage an Verzögerung auftreten.
Der gesamte Prozess ist zu langsam. Wer gründet, will nicht primär wissen, welche Schritte juristisch elegant sind, sondern wie schnell er oder sie tatsächlich mit der neuen Gesellschaft starten kann.
Die EU Inc. adressiert genau das. Sie reduziert nicht nur Formalien, sondern versucht, den gesamten Ablauf logisch zu verschlanken. Das ist ein Unterschied, den man in der Praxis sofort spüren wird.
Eine Gesellschaftsform, die nach Europa klingt und nicht nach Verwaltung
Ein weiterer Punkt, der meiner Ansicht schnell übersehen wird: Eine „GmbH“ als deutsche Gesellschaftsform ist international zumindest erklärungsbedürftig. Das gilt natürlich für alle Gesellschaftsformen, die in anderen Mitgliedsstaaten verwendet werden. Eine „EU Inc.“, die in allen Mitgliedsstaaten gleich ist, versteht man sofort. Meiner Meinung nach wird das sogar außerhalb Europas der Fall sein.
Das mag nach einem Nebenaspekt klingen, ist es aber nicht. Gerade für Start-ups, die früh international denken, europäische oder internationale Investoren ansprechen oder Teams über Ländergrenzen hinweg aufbauen, ist diese Klarheit hinsichtlich der Gesellschaftsform ein echter Pluspunkt. Die EU Inc. wirkt hier wie ein bewusst gestaltetes Angebot an genau diese Zielgruppe.
Dazu kommt schließlich die inhaltliche Flexibilität und Einfachheit der EU Inc. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, die digitale Anteilsübertragung ist Standard und es gibt weniger formale Hürden bei Veränderungen im Gesellschafterkreis.
Das sind keine simplen Details, sondern wichtige Kernelemente, die beim Gebrauch einer Gesellschaftsform elementar sind, insbesondere dann, wenn diese schnell wächst und sich verändert.
Eine Verschiebung zum Wesentlichen
Wichtig ist mir an dieser Stelle eines: Dieser Entwurf, so neu auch der Gründungsprozess insbesondere für Deutschland gedacht ist, ist zwar kein Frontalangriff auf das bestehende System. Allerdings ist klar, dass es wohl zu umfassenden Veränderungen kommen wird.
Kontrolle von dem, was im Rahmen einer Gründung passiert, bleibt weiterhin möglich, und das Ziel der Rechtssicherheit bleibt ebenfalls bestehen. Der Weg dorthin wird jedoch anders gedacht, nämlich weniger als starre Abfolge von Pflichtterminen, sondern mehr als integrierter, digital unterstützter Prozess.
Und es wird in der Folge zur Beseitigung von Engpässen kommen. Alles andere wäre ja auch sinnlos, da aufgrund eines neuen Prozesses das Ziel doch auf jeden Fall eine Verbesserung sein sollte.
Es geht auch nicht darum, einzelnen Akteure wie Notaren oder Handelsregistern die Schuld zuzuweisen, dass sie es sind, die den Gründungsprozess verlangsamen. Letztendlich setzen diese das um, was die Gesetze vorgeben. Nur sind die Gesetze nicht mehr zeitgemäß.
Warum EU Inc. gerade für Deutschland relevant ist
Deutschland steht seit Jahren vor einer Situation, die bislang nicht so richtig gelöst wurde: Wie schafft man es, Gründungen von Kapitalgesellschaften einfacher, schneller und attraktiver zu machen, ohne die rechtliche Qualität des Gründungsprozesses aufzugeben?
Die Antwort waren bislang marginale und mutlose Neuerungen wie beispielsweise die Durchführung des – weiterhin zwingenden – Notartermins per Video-Call, was aber den Prozess als solchen nicht verbessert hat und auch bislang nicht wirklich angenommen wird.
Die EU Inc. könnte genau hier eine Antwort liefern. Sie zwingt Deutschland zwar nicht, sein bestehendes System der Gründung von Kapitalgesellschaften komplett umzubauen, es bleibt vielmehr neben dem europäischen bestehen.
Ein Weckruf für den Gesetzgeber
Aber die Art der Gründung der EU Inc. schafft eine Alternative, die den Druck erhöhen wird, Prozesse neu zu denken. Denn warum sollten Gründer in Deutschland noch eine GmbH gründen, wenn sie das Gleiche mit einer EU Inc. Bekommen, nur eben ohne den umständlichen Prozess?
Darüber hinaus bietet die EU Inc. Gründern erstmals die Möglichkeit, sich bewusst für ein Modell zu entscheiden, das stärker auf Geschwindigkeit und Skalierbarkeit ausgelegt ist als bei anderen Gesellschaften. Gerade für digitale Geschäftsmodelle, internationale Teams und wachstumsorientierte Start-ups ist das hochrelevant.
Wer heute ein Unternehmen aufbaut, denkt oftmals gleich international. Die Rechtsform sollte das widerspiegeln. Meine Vermutung ist, dass die EU Inc. schneller akzeptiert wird, als sich mache Gesetzgeber vorstellen können.
EU Inc.: Ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung
Der Entwurf zur EU Inc. ist für mich extrem spannend. Zwar muss erst noch abgewartet werden, wie die Diskussion über diesen Entwurf verläuft. Aber er ist ein starkes Signal, der mich hoffen lässt, dass endlich wirklich zu Veränderungen kommt.
Meiner Ansicht nach zeigt Europa, dass es verstanden hat, worauf es bei moderner Unternehmensgründung ankommt, nämlich klare, bessere und schnellere Abläufe sowie digitale Umsetzung. Hoffentlich wird das in Deutschland verstanden.
Wenn dieser europäische Ansatz in der finalen Fassung erhalten bleibt, könnte die EU Inc. mehr sein als nur eine neue Rechtsform. Sie könnte der Moment sein, in dem Europa beginnt, Gründungen wirklich als Standortfaktor und Wettbewerbsvorteil zu begreifen. Und das wäre – gerade auch aus deutscher Sicht – eine Entwicklung, über die man sich wirklich freuen kann. Ich werde es auf jeden Fall tun.
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