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Geld zurück bei schlechtem Netz: Wer macht wirklich 30 Messungen?

Fabian Peters
Bild: Adobe Stock / Alex

Wer regelmäßig schlechten Handyempfang durch Lücken im Netz hat, soll von Mobilfunkanbietern künftig einfacher Geld zurückbekommen oder schneller aus seinem Vertrag kommen können. Das ist zumindest die Idee der Bundesnetzagentur. Kritiker halten die neuen Regeln aber für kaum praxistauglich und für zu lasch. Eine kommentierende Analyse.

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Geld zurück bei schlechtem Netz: Das plant die Bundesnetzagentur

  • Die Bundesnetzagentur hat eine Allgemeinverfügung zu den Minderleistungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie konkrete Vorgaben zum Nachweis veröffentlicht. Die Idee: Verbraucher sollen bei schlechtem Handynetz künftig einfacher gegen Mobilfunkanbieter vorgehen können. Sie sollen Tests durchführen, um vorzeitig aus einem Vertrag herauszukommen oder um weniger zu zahlen.
  • Wie hoch Preisminderungen genau ausfallen, muss jeder mit seinem Provider klären – oder man muss notfalls vor Gericht ziehen. In Gebieten mit hoher Haushaltsdichte wie Städten dürfen Verbraucher sich beschweren und Preisminderungen geltend machen, wenn ihre Internetgeschwindigkeit dauerhaft unter 25 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit liegt. Für Gebiete mit mittlerer Haushaltsdichte gilt dies, wenn weniger als 15 Prozent erreicht werden, während in Regionen mit niedriger Haushaltsdichte eine Beschwerde möglich ist, sobald die Geschwindigkeit dauerhaft unter zehn Prozent der vereinbarten Maximalleistung fällt.
  • Insgesamt 30 Messungen an fünf verschiedenen Tagen sind nötig, um bei einem Anbieter Beschwerde einzureichen. Diese können ab dem 20. April 2026 über eine Breitbandmessung-App der Bundesnetzagentur durchgeführt werden. Laut Vorschlag müssen die entsprechenden Mindestgeschwindigkeiten an drei Tagen mindestens einmal erreicht werden. Sollten die notwendigen Nachweise bereits nach drei Messtagen vorliegen, endet die Messkampagne vorzeitig.

Ein guter Ansatz mit zu laschen Schwellen

Das Grundprinzip des Vorschlags der Bundesnetzagentur ist begrüßenswert und richtig. Denn: Wer für schnelles Netz zahlt, sollte bei Funklöchern oder einer geringeren Leistung als versprochen nicht den vollen Preis schlucken müssen. Dass die Bundesnetzagentur hier nachschärft, war lange überfällig.

Doch Verbraucherschutz endet nicht am Sendemast. Indes: Die vorgeschlagenen Schwellen wirken wie aus einer Welt der 1990er-Jahre, in der „irgendwie online“ schon als Erfolg galt. Will heißen: Wenn in ländlichen Regionen faktisch nur ein Zehntel der versprochenen Leistung nötig ist, wird aus Kontrolle schnell ein Kulanz-Geschenk an die Mobilfunk-Anbieter.

Natürlich sind auch die Provider nicht an allem Schuld und vor jeder Widrigkeit gefeit. Aber wer 200 Mbit/s verspricht, sollte doch zumindest ansatzweise an diesem Leistungsversprechen kratzen. Oder: einfach mal kleinere Mbit/s backen und vorab prüfen. Um es kurz zu machen: Die Ansätze der Bundesnetzagentur sind zwar löblich, die Prüfungen aber viel zu bürokratisch und die Schwellen zu lasch.

Stimmen und Kritik

  • Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, in einem Statement: „Unsere Regelungen konkretisieren eine Minderleistung im Mobilfunk. Mit unserem Messtool können Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen, ob die Qualität ihres Mobilfunk-Internetzugangs erheblich von dem abweicht, was im Vertrag als Maximalleistung vereinbart worden ist. So können sie Minderungs- oder Sonderkündigungsrechte gegenüber ihrem Anbieter geltend machen.“
  • Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW kritisierte gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa): „Im schlimmsten Fall müssen Mobilfunkanbieter lediglich zehn Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit liefern, ohne dass dies Konsequenzen hat. Das ist aus Sicht der Verbraucherzentrale NRW kein ausgeglichenes vertragliches Verhältnis mehr zwischen Anbietern und Kunden.“
  • Frederic Ufer, Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, moniert, dass der politisch beschlossene Minderungsanspruch „kaum praxistauglich“ sei: „Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern er bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.“

Werden die neuen Regeln im Alltag überhaupt genutzt?

Entscheidend wird sein, ob die neuen Regeln im Alltag überhaupt genutzt werden. Denn 30 Messungen könnten viele mehr abschrecken, als dass sie genutzt werden. Doch Verbraucherschutz darf nicht mit der Geduld der Nutzer konkurrieren.

Für Anbieter könnten die Vorschläge der Bundesnetzagentur derweil ein stiller Anreiz sein, besonders auffällige Mobilfunklücken zu schließen. Weniger aus Einsicht, sondern vielmehr, um Ärger zu vermeiden. Hier und da können die neuen Regeln offenlegen, wo wirkliche schwarze Funklöcher die Leistung einsaugen.

Doch ein solcher Effekt ist keineswegs garantiert. Vor allem dann nicht, wenn die Schwellen so gering bleiben oder zu wenige Leute messen. Denn damit verpufft der gewünschte Druck auf die Provider schnell. Langfristig dürfte die Debatte damit alles andere als beendet sein.

Die ohnehin schon geringen Grenzwerte werden mit dem 5G-Ausbau und steigenden Erwartungen nämlich schnell weiter auseinanderklaffen. Die nächste Runde um echte Netzqualität ist damit eigentlich schon seit gestern vorprogrammiert.

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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