Ab Juli 2026 muss jeder neu zugelassene Pkw in der EU einen Anschluss für eine Alkohol-Wegfahrsperre haben. Der Grund: Noch immer steht jeder vierte Verkehrstote in Europa in Verbindung mit Alkohol am Steuer. Studien zeigen, dass sogenannte Alcolocks die Zahl alkoholbedingter Fahrten drastisch senken können.
Trotz moderner Sicherheitssysteme sterben in der EU jedes Jahr noch immer Tausende Menschen im Straßenverkehr. Allein 2024 kamen in ganz Europa fast 20.000 Menschen bei Verkehrsunfällen ums Leben.
Eine der häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle ist Alkohol am Steuer. Nach Angaben der EU steht etwa jeder vierte Verkehrstote in Europa mit Alkoholkonsum in Verbindung.
Um die Zahl schwerer und tödlicher Unfälle weiter zu senken, setzt die EU auf strengere Sicherheitsvorgaben im Straßenverkehr. Die Strategie „Vision Zero“ sieht dabei vor, dass tödliche Verkehrsunfälle bis 2050 möglichst vollständig verhindert werden sollen.
Bis 2030 will die EU alkoholbedingte Todesfälle im Straßenverkehr um mindestens 50 Prozent senken. Dafür setzt sie unter anderem auf technische Maßnahmen. Die sogenannten Alcolocks, also Alkohol-Wegfahrsperren, können das Starten eines Fahrzeugs bei festgestelltem Alkoholkonsum verhindern.
Wie funktioniert ein Alcolock – und was wird ab Juli 2026 im Auto Pflicht?
Bereits geringe Mengen Alkohol können Reaktionsvermögen und Aufmerksamkeit deutlich beeinträchtigen und zu Fehleinschätzungen und einem erhöhten Unfallrisiko führen. Künftig sollen in der EU daher alle Neufahrzeuge technisch so ausgestattet sein, dass ein sogenanntes Alcolock-System angeschlossen werden könnte.
Dabei handelt es sich um eine sogenannte Promille-Wegfahrsperre für Fahrzeuge. Dabei muss der Fahrer, bevor der Motor gestartet werden kann, in ein Mundstück pusten.
Das Gerät misst dann den Alkoholgehalt der Atemluft. Liegt der Wert über einer festgelegten Grenze, wird das Starten des Autos verhindert. Die Technik ist also darauf ausgelegt, dass alkoholisierte Personen gar nicht erst losfahren können.
Eine flächendeckende Einbaupflicht für alle Fahrzeuge gibt es zwar nicht, allerdings müssen die Alcolock-Systeme künftig einfach nachgerüstet werden können. Ab Juli 2026 müssen Berichten zufolge daher alle neu zugelassenen Fahrzeuge eine solche Schnittstelle enthalten.
Die EU-Vorschrift sieht vor, dass neben einer elektrischen Verbindung auch ein physischer Einbauplatz vorhanden sein muss. So sollen die Systeme – zum Beispiel im Rahmen nationaler Vorschriften – leichter nachgerüstet werden können.
Zwei Drittel weniger Rückfälle: So wirksam sind Alcolocks in der Praxis
Alkohol-Wegfahrsperren sind in Europa kein völlig neues Instrument zur Regulierung im Straßenverkehr. In einigen europäischen Ländern kommen die Alcolocks bereits zum Einsatz – vor allem bei Fahrern, die bereits durch Alkohol am Steuer auffällig geworden sind. Darunter:
- Belgien
- Dänemark
- Finnland
- Frankreich
- Italien
- Litauen
- Polen
- Schweden
Studien zeigen dabei, dass diese Systeme die Zahl alkoholbedingter Fahrten und Verstöße während der Nutzungsdauer deutlich senken können. In einer randomisierten Untersuchung in den USA mit rund 1.400 alkoholauffälligen Fahrern konnte dies deutlich gezeigt werden.
Nur 2,4 Prozent der Teilnehmer mit installiertem Alcolock wurden erneut wegen Alkohol am Steuer auffällig. In der Vergleichsgruppe ohne Alkohol-Wegfahrsperre waren es 6,7 Prozent. Damit war das Rückfallrisiko in der Alcolock-Gruppe deutlich niedriger um rund zwei Drittel reduziert.
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Leider ist das eine Falschinformation oder auch Fake Information wie man heutzutage sagt.
In der VERORDNUNG (EU) 2019/2144 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 wurde die Typgenehmigungen neu geregelt: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R2144
Danach sind verschiedene Assistenzsystem mit unterschiedlichen Übergangsregelungen vorgeschrieben worden. Bekannt sind die Assistenzsysteme für die Geschwindigkeitserkennung.
Darunter fällt dann eben auch die Standardschnittstelle:
• E1 Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Hierfür gilt die Übergangsregelung B, wie in der Tabelle im Anhang II ersichtlich ist. Die Übergangsregelung B besagt: B:
Tag der Verweigerung der EU-Typgenehmigung:
6. Juli 2022
Also alle Fahrzeuge, die eine neue Typgenehmigung seit 6. Juli 2022 haben, benötigten diese Schnittstelle. Also alle Fahrzeuge, die aktuell und auch nach dem Juli 2026 zugelassen werden, haben diese Schnittstelle abhängig davon wann das Fahrzeug seine Typgenehmigung bekommen hat.
Die pauschale Aussage, dass alle Neuzulassungen ab Juli 2026 das haben müssen ist also eindeutig falsch.