Die KI-Verordnung der EU will einheitliche Regeln für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Europa schaffen. Dazu gehört auch die Kennzeichnung, die transparenter machen soll, welche Inhalte mithilfe von KI erstellt oder verändert wurden. Ab August 2026 gelten strengere Regelungen für die KI-Kennzeichnungspflichten. Das solltest du dann beachten.
Künstliche Intelligenz wird immer häufiger auch im Alltag eingesetzt und oft lassen sich Texte, Bilder und Videos kaum noch von menschlich erstellten Inhalten unterscheiden. Doch mit der wachsenden Nutzung steigen auch die Risiken, etwa durch Desinformation oder täuschend echte Deepfakes.
Mit ihrer KI-Verordnung setzt die EU genau hier an. Denn ab August gelten strenge Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte. Diese sollen für mehr Transparenz sorgen und Unternehmen sowie Content-Ersteller stärker in die Verantwortung nehmen.
Kennzeichnungspflicht für KI: Was sich in der EU ab August 2026 ändert
Ab August 2026 gelten in der EU strengere Vorgaben für den Einsatz Künstlicher Intelligenz und die Veröffentlichung von KI-generierten Inhalten. Denn mit der KI-Verordnung hat die Europäische Union einheitliche Regeln geschaffen, die mehr Transparenz im Umgang mit KI sicherstellen sollen.
Kennzeichnungspflichtig sind dabei zum einen Deepfakes. Das können KI-generierte oder KI-veränderte Bilder, Videos oder Audiodateien sein, die täuschend echt aussehen oder klingen. Ähneln diese „bestehenden Personen, Objekten, Orten, Entitäten oder Ereignissen“ und könnten sie daher „einer Person fälschlicherweise als authentisch oder wahrheitsgetreu erscheinen“, müssen sie laut der Europäischen Kommission künftig gekennzeichnet werden.
Das gilt ebenso für KI-generierten oder manipulierten Text, der „veröffentlicht wurde, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren“. Wer also KI-Inhalte öffentlich macht und diese geschäftlich, journalistisch, politisch oder anderweitig öffentlichkeitswirksam einsetzt, muss künftig eine Kennzeichnung vornehmen.
Auch bei Chatbots werden die Transparenzpflichten strenger. Unternehmen müssen Nutzer künftig darüber informieren, wenn sie mit einem KI-System interagieren, falls das nicht ohnehin offensichtlich ist. Dadurch soll verhindert werden, dass Menschen eine KI fälschlicherweise für eine echte Person halten, etwa im Kundenservice oder bei digitalen Assistenten.
Wie müssen KI-Inhalte künftig gekennzeichnet werden?
Mit der Kennzeichnungspflicht will es die EU Nutzern ermöglichen, KI-generierte oder -modifizierte Inhalte klar zu erkennen und von authentischen Inhalten zu unterscheiden. Die EU stellt dafür drei verschiedene Icons zur Verfügung.
Das grundlegende Symbol besteht aus einem schwarzen Kreis, in dem mit weißer Schrift AI steht. Dieses soll verwendet werden, wenn KI an der Erstellung von Bildern, Videos, Audios oder Text beteiligt war.
Das zweite Symbol bezieht sich auf vollständig KI-generierte Inhalte und zeigt den Schriftzug „AI generated“. Diese Inhalte wurden vollständig von KI generiert und beinhalten keine von Menschen geschaffenen Elemente oder menschliche redaktionelle Kontrolle – abgesehen von den Prompts zur Erstellung des Contents.
Das dritte Icon bezieht sich auf teilweise KI-modifizierte Inhalte und zeigt den Schriftzug „AI modified“. Damit sollen Inhalte gekennzeichnet werden, die zum Teil vom Menschen erstellt, aber dann durch KI bearbeitet wurden.
Was ist von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen?
Die Kennzeichnungspflicht gilt künftig allerdings nicht für alle KI-generierten Inhalte. Erstellst du Inhalte mit KI für den privaten oder internen Gebrauch, musst du diese nicht kennzeichnen.
Das gilt ebenfalls für unrealistische Inhalte, bei denen man auf den ersten Blick erkennt, dass es sich beispielsweise um offensichtlich bearbeitete Fotos handelt. Auch einfache Korrekturen, die du durch KI vornehmen lässt, müssen nicht markiert werden. Dazu zählt beispielsweise die Rechtschreib- und Grammatikprüfung von Texten.
Die Europäische Kommission weist außerdem ausdrücklich darauf hin, dass die Kennzeichnungspflicht für Texte gilt, „die keiner menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden“. Wird also die redaktionelle Verantwortung von einer juristischen oder natürlichen Person für den Inhalt übernommen, muss keine Kennzeichnung erfolgen.
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