Meta AGB Geschäftsbedingungen Richtlinien Verlage Inhalte Instagram Facebook

Gipfel der Dreistigkeit: Klausel soll Meta zum klauen ermächtigen

Fabian Peters
Bild: DepositPhotos / Montage: BASIC thinking

Meta will sich über das Kleingedruckte Zugriff auf ganze Verlagswebseiten sichern – und zwar ohne vorher zu fragen. Statt auf eine faire Geschäftsbeziehung zu setzen, will sich der Zuckerberg-Konzern also quasi selbst einen Blankoscheck ausstellen. Meta hat die Einführung seiner neuen AGB zwar nach massiver Kritik verschoben. Doch der Fall zeigt einmal mehr, wie dreist und skrupellos das Unternehmen die Grenzen des Möglichen auslotet. Eine kommentierende Analyse. 

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Was in den neuen Meta-AGB steht

  • Am 8. Oktober 2026 hat Meta Änderungen seiner kommerziellen Nutzungsbedingungen angekündigt. Sie sollen dem Konzern weitreichende Zugriffs- und Nutzungsrechte auf Inhalte von Websites ermöglichen, die mit geschäftlichen Meta-Accounts verbunden sind. Neue Klauseln sollen dem US-Technologiekonzern weitreichende Rechte einräumen, um Inhalte von verlinkten Websites, aus Archiven und redaktionellen Angeboten automatisiert zu durchsuchen, zu indexieren und für eigene kommerzielle Produkte auszuwerten. Vor allem europäische Medienhäuser liefen gegen das Inkrafttreten der neuen AGB für Instagram und Facebook Sturm.
  • Deutsche und europäische Verbände haben die EU-Kommission aufgefordert, die geplante Änderung umgehend zu überprüfen und deren Anwendung bis zum Abschluss der Prüfung zu untersagen. Demnach nutze Meta seine marktbeherrschende Stellung aus, um den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des kompletten digitalen Verlagsangebots abhängig zu machen. Die Verbände sehen die Gefahr, dass der Zuckerberg-Konzern Inhalte nutzen könnte, ohne dafür eine Zustimmung einzuholen. Da fast jedes Medienhaus auf Meta-Dienste angewiesen ist, betrifft die Änderung nahezu alle redaktionellen Organisationen.
  • Viele sehen in den neuen AGB die wirtschaftliche Grundlage unabhängiger Medien bedroht. Nachdem die Kritik offenbar zu groß geworden war, passte Meta seine neuen Nutzungsbedingungen zwar zunächst marginal an und strich den Verweis auf sein KI-Training. Für Kritiker war dies aber nur ein sprachliches Ablenkungsmanöver. Nachdem auch die britische Wettbewerbsbehörde eine förmliche Untersuchung angekündigt hatte, verschob Meta die Einführung seiner neuen AGB zunächst auf den 20. November 2026, dann auf unbestimmte Zeit.

Meta stellt sich Blankoscheck für fremde Inhalte aus

Meta lotet einmal mehr kackendreist die Grenzen des Möglichen aus – und zwar offenbar so lange, bis jemand Stopp sagt. Das ist zwar keine neue Erkenntnis. Mit seinen aktualisierten Nutzungsbedingungen hat das Unternehmen der Dreistigkeit aber die Krone aufgesetzt. Denn das Kleingedruckte hat es in sich. Meta will offenbar nicht nur geteilte Links auswerten, sondern gleich die dahinterliegenden Websites samt ihrer Inhalte durchleuchten und kommerziell verwursten. Einfach so. Ohne zu fragen. Das ist eine neue Qualität der digitalen Selbstbedienungsmentalität.

Denn was Verlage und Medien über Jahre mit journalistischem Aufwand, redaktioneller Arbeit und erheblichen finanziellen Investitionen aufgebaut haben, will der Facebook-Konzern für sein ohnehin schon krummes Geschäftsmodell nutzen. Besonders pikant ist dabei die Verknüpfung mit geschäftlichen Meta-Konten. Oder: Wer auf den Plattformen präsent sein will, könnte dafür mit der Preisgabe seines gesamten digitalen Angebots bezahlen. Das wäre nicht nur eine ziemlich einseitige Geschäftsbeziehung, sondern ein Blankoscheck, den sich Meta einfach selbst ausstellt – und zwar über andere hinweg.

Doch der Zuckerberg-Konzern ist damit längst nicht allein. Auch Google bedient sich zunehmend an journalistischen Inhalten, ohne Verlage dafür angemessen finanziell zu beteiligen oder ihnen im Gegenzug nennenswerten Traffic zu liefern. Oder: Die großen Plattformkonzerne profitieren von journalistischer Arbeit, während deren wirtschaftliche Grundlage zunehmend unter Druck gerät. Das Problem ist also größer als Meta. Doch: Wer die digitale Öffentlichkeit kontrolliert, sollte nicht automatisch auch über die Inhalte verfügen dürfen, die sie überhaupt erst mit Leben füllen.

Stimmen

  • Angela Mills Wade, Geschäftsführerin des European Publishers Council, in einem Statement: „Meta scheint seine Geschäftsbedingungen zu nutzen, um sich pauschale Erlaubnis zu verschaffen, die Websites von Verlagen zu scrapen und deren journalistische Inhalte für KI zu verwenden. Die Führung eines Geschäftskontos oder das Teilen eines Links durch einen Leser sollte niemals als pauschale Lizenz zur Verwertung der Inhalte eines Verlags angesehen werden. Journalismus erfordert Investitionen, Fachwissen und Rechenschaftspflicht. Meta kann sich nicht einfach selbst die Erlaubnis erteilen, diese Arbeit zu nutzen.“
  • Auch das Bündnis Zukunft Presse kritisiert den Facebook-Konzern scharf: „Meta will künftig die vollständigen Websites und Archive der Verlage automatisiert erfassen, kopieren, abspeichern und für eigene, automatisierte sowie nicht-automatisierte kommerzielle Produkte auswerten. Damit macht Meta den Zugang zu seinen Plattformen von der kostenlosen Preisgabe des gesamten digitalen Verlagsprodukts abhängig. Das ist skrupelloser Diebstahl. Rechtlich ist es eine missbräuchliche Koppelung und ein Verstoß gegen den Digital Markets Act.“
  • Ein Meta-Sprecher wies die Vorwürfe zwischenzeitlich zurück: „Die von uns zusammengefassten Bestimmungen zum Crawling galten ausschließlich für unsere Anzeigen und Geschäftsprodukte, und das haben wir in den Bestimmungen selbst klargestellt. Dies ändert nichts daran, wie Meta Webcrawler einsetzt. Wie immer können Inhaber von Inhalten die Datei „robots.txt“ nutzen, um ihre Präferenzen anzugeben. Es geht hier nicht um das Scraping von Nachrichtenseiten, und diese Aktualisierungen verleihen uns keine neuen Rechte, die diese Präferenzen außer Kraft setzen.“

Wie Meta seine Macht ausnutzen will

Vor allem die technischen Möglichkeiten hinter den neuen Meta-AGB machen das Vorhaben so brisant. Denn automatisierte Crawler könnten binnen kürzester Zeit riesige redaktionelle Archive erfassen und die Inhalte in Vektordatenbanken und Analysesysteme überführen. Das Problem: Was einmal abgeflossen ist, lässt sich kaum noch kontrollieren, geschweige denn vollständig zurückholen.

Hinzu kommt ein gewisses Machtspiel. Oder besser gesagt: der Versuch, die eigene Marktmacht auszunutzen. Wer den neuen Bedingungen etwa widersprechen möchte, kann das kaum tun, ohne gleichzeitig auf die Meta-Dienste verzichten zu müssen. Für Medienhäuser, die auf Reichweite, Sichtbarkeit und teilweise auch Werbeanzeigen bei Facebook und Instagram angewiesen sind, ist das keine echte Wahlfreiheit. Der einzig wirksame Widerspruch wäre letztlich also ein Abschied von den Plattformen.

Wirtschaftlich ist das für viele aber kaum eine Option. Dass Meta mit seinem skrupellosen Vorstoß innerhalb der EU durchkommt, ist aber äußerst unwahrscheinlich. Und das ist auch gut so! Europa muss deutlich machen, dass wirtschaftliche Abhängigkeiten keine Blankovollmacht zur Verwertung fremder Inhalte begründen. Andernfalls könnten sich die Plattformkonzerne künftig nicht nur als Wächter der digitalen Öffentlichkeit verstehen, sondern gleich noch als deren Eigentümer, wenn sie das ohnehin nicht schon tun.

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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