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Bundesrat gibt grünes Licht für Internetsperren: Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht gefragt

Michael Friedrichs
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Michael Friedrichs
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internetsperre-tagesschau

Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten können ab dem ersten August gesperrt werden. Dem umstrittenen Gesetz (Punkt 36 auf der Tagesordnung) hat der Bundesrat heute in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause ohne viel Aufheben zugestimmt. Überraschend war dieser Schritt jedoch nicht, obwohl einige Blogs Fallbeispiele diskutierten, wie das Zugangserschwerungsgesetz durch Stimmenthaltung der kleinen Parteien zurück in den Vermittlungsausschuss geschickt werden könnte.

Vor nicht einmal vier Wochen war die Meinung der Länderkammer noch eine andere. Der Bundesrat habe erhebliche rechtsstaatliche Bedenken gegen den Entwurf des KiPo-Bekämpfungsgesetztes, hieß es in einer Stellungnahme. Die Sperrung von Internetseiten betreffe die Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Medienfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit, kritisierten die Länderpolitiker damals. Daraufhin wurde der umstrittene Entwurf in Berlin fleißig nachgebessert und trotz erfolgreicher ePetition mit rund 134.000 Unterschriften schnell durch die Abstimmung im Bundestag gewunken. Auch die Bedenken des Bundesrates haben sich offensichtlich in Luft aufgelöst. Am ersten August tritt das Gesetz jedenfalls in Kraft und das Bundeskriminalamt darf dann anfangen, geheime Sperrlisten von entsprechenden Webseiten zu erstellen. Die Behörde geht davon aus, dass pro Woche bis zu 200 Seiten mit kinderpornografischen Inhalten gesperrt werden müssen. Auf die Ermittler kommt demnach viel Arbeit zu, wenn …

…, ja wenn das Wörtchen wenn nicht wäre. Sowohl Franziska Heine (die Initiatorin der ePetition) als auch der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss haben bereits angekündigt, deswegen entsprechende Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen zu wollen. Vorher will der ehemalige SPD-Politiker das Zustandekommen des Gesetzes allerdings in einem so genannten Organstreitverfahren überprüfen lassen, da der Bundestag bei der Abstimmung gegen die eigene Geschäftsordnung verstoßen hat.

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