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Nicken statt Klicken: Amazon bastelt an Bewegungssteuerung für Online-Einkauf

Marek Hoffmann
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Marek Hoffmann
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Zuerst habe ich „Gute Idee“ gedacht und fühlte mich an das Computer-Steuerungssystem“Sensawaft“ für körperbehinderte Menschen erinnert, als ich eben über eine Technologie gelesen habe, die Amazon sich patentieren lassen möchte. Bei näherer Betrachtung stellte sich allerdings heraus, dass jene nicht als Haupt-Zielgruppe ins Auge gefasst wurden, wodurch sich mir die Sinnhaftigkeit des Patent-Antrags nicht mehr so ganz erschließen mag. Das am 20. Mai dieses Jahres vom US-Patentamt veröffentlichte Patent beschreibt nämlich eine Technologie, die es Amazon-Kunden gestatten soll, Artikel per Kopf- oder Handbewegung und sogar mittels Gesichtsausdruck zu kaufen.

So könnte das Nicken eines Users vom „Movement recognition as input mechanism“ (zu Deutsch etwa „Bewegungserkennung als Input-System) als Kommando verstanden werden, ein ausgewähltes Produkt erwerben zu wollen. Und durch das Hochhalten der entsprechenden Anzahl an Fingern bestimmt er oder sie die Stückzahl. Darüber hinaus wird in dem Patent-Antrag auch die Möglichkeit eines bewegungsbasierten Passworts beschrieben. Das kann aus einer frei bestimmbaren Folge und Kombination von Bewegungen bestehen und soll dem Kunden beispielsweise dazu dienen, einen Kauf endgültig zu bestätigen.

Amazon sieht diese Technologie entweder als Ergänzung oder Ersatz für herkömmliche Eingabegeräte wie Tastatur oder Maus, aber auch Keypads und Touchscreens. Anstelle des ohnehin schon relativ einfachen „One Click“-Verfahrens des Online-Versandhauses soll der Einkauf dadurch künftig also vermeintlich noch einfacher gehen. Es stellt sich nur die Frage: Wer braucht oder will das? Bei Spiele-Konsolen leuchtet mir den Sinn einer Gestensteuerung ja noch ohne Weiteres ein. Aber beim Online-Einkauf?

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Selbst wenn ich davon ausgehe, dass das System hundertprozentig funktioniert und meine Gesten und Mimik einwandfrei und zuverlässig erkennt: Wäre dies nicht eine absolute Beeinträchtigung des Kauf-Erlebnisses, wenn ich mich bei jedem Amazon-Besuch darauf konzentrieren müsste, möglichst bewegungslos vor meinem Gadget zu verharren? Da ich anderenfalls Gefahr laufe, jedes Mal den „Kauf-Stoppen-Knopf“ suchen zu müssen, wenn ich beispielsweise vor Erstaunen eine Miene verziehe oder Augenbraue hebe? Oder übersehe ich hierbei einen entscheidenden Punkt, der in diesem Kontext für diese Technologie sprächen würde? 

Es ist aber natürlich gut möglich, dass sich Amazon mit dem Patent zunächst nur eine Technologie sichern möchte, bevor das andere Unternehmen tun. Und der im Antrag dargestellte Einsatzbereich ist entweder so gar nicht oder anders gedacht. Vorstellbar wäre etwa ein Einsatz von „Movement recognition as input mechanism“ im Bereich E-Reader. Wenn ein Nutzer des Kindle beispielsweise lange genug in die rechte oder linke Ecke seines E-Books blickt oder hierbei mit den Augen blinzelt, könnte das System die Seite automatisch vor oder zurückblättern. Darüber wiederum würden sich vermutlich viele Leser freuen, vor allem die körperlich behinderten, die dann gegebenenfalls nur noch auf Hilfe beim Ein- und Ausschalten ihres Kindle benötigten. Damit hätte Amazon auch einen ganz klaren Pluspunkt gegenüber der Reader-Konkurrenz, sollten sich E-Books in den nächsten Jahren tatsächlich so rasant verbreiten, wie manche Experten es vermuten.  

(Marek Hoffmann)

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THEMEN:AmazonRecht
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