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Google Earth und Abmahnung wegen Screenshot

Robert Basic
Aktualisiert: 15. Februar 2008
von Robert Basic
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aktuell kam mir ein Fall zu Ohren, dass ein Blogger wegen einem Screenshot aus Google Earth, den er auf dem Blog platziert hat, abgemahnt wurde. Es handelt sich hierbei um eine Ansicht auf deutschem Boden (ja, ja, missverständlich) und die abmahnende Firma will die Rechte an dem Foto, das ein Luftbild ist, haben.

Jetzt bin ich doch etwas verwirrt: Google kommt ja eigentlich kostenlos daher, was ihre eigenen Services angeht. So wäre es mir nie in den Sinn gekommen, bei Google Maps in die AGBs zu schauen, zB wegen den Satellitenfotos. Und in Google Earth läuft man jedoch Gefahr, dass man dummerweise Screenshots von Luftbildaufnahmen abgemahnt bekommt? Oups…. kennt jemand bereits weitere Fälle? Was ist dann aber mit Microsofts „Birds View“, der ja ebenso aus Luftbildaufnahmen basiert? Oder Googles neuen „Street View“ (Aufnahmen aus speziell ausgerüsteten Autos)? Muss man also wissen, wer von wem wann welche Bilder bezogen hat???

Update: Einige haben darauf verwiesen, dass man natürlich keine screenies machen darf. Was heißt hier natürlich? In der Help steht:

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aha, wat nu??? Pauschal ist es also demnach nicht verboten, man muss „lediglich“ einen Copyright-Vermerk setzen und die Bezugsquelle nennen. Dann passt es. Eigentlich wie bei creative commons…

Demnach müsste das Bild so wohl reichen?
Gdirt
unten ist der Copyright-Vermerk, zwar kaum zu erkennen, aber er ist da. Oder muss man mehr dazu ergänzen?

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vonRobert Basic
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Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.
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