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Wie ich lernte, die Bombe zu lieben und die Lobbyarbeit der Filmindustrie

Heise beschreibt das Vorgehen der hiesigen Filmindustrie, um gegen Raubkopierer neue Rechtsmittel durchzuboxen. Hierbei gebe es einen Vorschlag auf EU-Ebene, der sich „“Three Strikes“-Doktrin nennt. Bei dieser Doktrin wird am Ende der Internetzugang des neorussischen Kriegsaggressors gekappt. Für eine definierte Zeit. Sozusagen der Einsatz der umgekehrten Neutronenbombe. Der Mensch bleibt am Leben, das Kriegsmaterial wird außer Kraft gesetzt. Allerdings könne sich die deutsche Legislative für diesen humanen Waffeneinsatz nicht erwärmen. Demnach schlägt man eine flexible response vor, um es hierzulande schmackhafter zu gestalten. Man nennt das dann eben „abgestufte Erwiderung“. Hierbei wird dem Aggressor nach und nach die Leistungsfähigkeit seines Raubpanzers heruntergedrosselt. Was auch auf Telefone und Fernseher ausgedehnt werden soll. Um also die Augen und Ohren des Feindes effektiv zu behindern. Ähnlichkeiten zu NATO- und US-Strategien sind unübersehbar. Deren Kampfdoktrin größten Wert auf das Ausschalten der Kommunikations- und Kommandostrukuren legt, um den Feind blind zu machen.

Weil man jedoch nicht selbst im Schlüsselbesitz der abgemilderten Neutronenbomben ist, muss der Generalstab Wege ebnen, um übergeordneten Supermächten die Positionsdaten des Feindes zu übermitteln. Damit die letztlich den Schlüssel zum Abschuss umdrehen können.

Heise:

Als weitere Sanktion nach der Missachtung der Warnhinweise bringt die Filmindustrie hierzulande „etwa die Einschränkung der Bandbreite“ ins Spiel. So würden vor allem auch bei „Wiederholungstätern“ die Spezifika von „Triple Play“-Angeboten berücksichtig, bei denen auch Telefon und Fernsehen über den Internetanschluss laufen. Als weitere Besonderheit des „deutschen Wegs“ bei der erwünschten Kooperation mit Zugangsanbietern im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen sei der Punkt anzuführen, dass die Provider nicht eigenständig die Netze nach illegalen Kopien ihrer Kunden durchsuchen sollten. Listen mit Urheberrechtsverletzern für die Verwarnungen werde die GVU zur Verfügung stellen

Kameraden, ich schlage vor, dass wir um Punkt eintausendvierhundert vierzehnhundert zusammenkommen, um über einen abgestuften Präventivschlag zu sprechen. Wir müssen den Feind auf einen Schlag aussschalten, um einen Gegenschlag zu vermeiden. Ich habe hierzu bereits vorab – in der Hoffnung, Euer nachträgliches Go zu bekommen – unserer strategischen U-Boot Flotte Auslaufbefehl erteilt. Die Boote sind mit jeweils 24 ICBMS und 2048 Mehrfachsprengkörpern ausgestattet. Das sollte für die nächsten 5.000 Jahre reichen, den Feind in die Steinzeit zurückzuschießen.

Und nun zurück zur Normalität: Kann mir bitte jemand erklären, warum den Burschen bestehende Gesetze nicht ausreichen??? Siehe btw auch Mr. Blogtopf: Das Volk der Raubkopierer

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

5 Kommentare

  • Dieses Verhalten lässt sich eigentlich nur mehr mit Bunkerkoller erklären – um mal im Bild zu bleiben.

    Von einer halbwegs rationalen Warte aus betrachtet ergibt das keinerlei Sinn mehr. Eine winzige Industriebranche versucht das zentrale Infrastrukturelement der Wissensgesellschaft in Geiselhaft zu nehmen und postuliert: Wer das Urheberrecht bricht, hat das Recht auf Online-Banking, Usenet-Lesen, IM-Chats etc. pp. verwirkt.

  • Das sind Dimensionen von Kampfmaßnahmen, die definitiv neue Rechtsgrundlagen benötigen – und ich fürchte, die schaffen die sich einfach, wenn man sich da nicht „in breiter Masse“ heftig wehrt. Es müsste längst schon ein GRUNDRECHT AUF NETZZUGANG etabliert und verteidigt werden, das nur mittels eines ordentlichen Gerichtsverfahrens in genau definierten Fällen (schwere Gewaltverbrechen etc.) eingeschränkt oder zeitweise entzogen werden kann.

  • Also hier muss ich doch mal kritisieren: das heisst nicht eintausendvierhundert, sondern vierzehnhundert! 😉