RTL gewinnt gegen dsds-news.de – Marke DSDS darf nicht ausgebeutet werden

Es gibt Neuigkeiten in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen RTL und Philipp Klöckner. Ihr erinnert euch: der Streit um dsds-news.de lässt grüßen. Vor rund vier Monaten war es Klöckner als Portal-Betreiber, der sich gegen RTL vor dem Landgericht Berlin durchsetzen konnte. Schon damals hatte eine RTL-Sprecherin mir aber verraten, dass es sich dabei “um einen für RTL unwichtigen Nebenstreit” gehandelt habe. Jetzt hat das Landgericht Köln ein Urteil gefällt. Und siehe da: der TV-Sender bekam Recht.
Rückblende: RTL ging bereits im März dieses Jahres gegen dsds-news.de in Form einer Abmahnung vor, weil es sich bei der Website in den Augen der TV-Macher um ein Angebot handelte, bei dem kommerzielle Interessen klar im Vordergrund stünden. Stein des Anstoßes war die auf Klöckners Seite geschaltete Werbung und die damit verbundenen finanziellen Einnahmen. Auch die Tatsache, dass der Portalbetreiber als SEO-Manager auftritt, stieß RTL übel auf. Mit DSDS als geschützter Marke sei ein kommerzielles SEO-Projekt gestartet worden, so der Vorwurf.
Heißt konkret: nach Ansicht von RTL wollte Klöckner eine möglichst hohe Listung bei Google erreichen, um wiederum möglichst viele Menschen auf sein Portal zu locken und mit der dort geschalteten Werbung Geld zu verdienen. “Das hat mit einer klassischen Fanseite nichts zu tun”, sagte mir ein RTL-Sprecher schon vor sieben Monaten. Stimmt sicherlich. Hat aber auch noch andere Gründe. Klöckners Internetseite macht dem Videoportal clipfish.de Konkurrenz, das zu RTL gehört und womit wiederum der Sender Geld verdienen will. Kommen nun zu viele SEO-Sites um die Ecke, rutscht Clipfish im Google-Ranking nach unten, verliert Besucher und somit Einnahmen. Klar, dass RTL das nicht gefallen kann.
Nun wurde also vor dem Landgericht Köln verhandelt, ob dsdsnews.de so weitermachen darf wie bisher. Und genau das ist nicht der Fall. Nach Senderangaben hat RTL in allen Punkten Recht bekommen. Die Marke “DSDS” wurde demnach “widerrechtlich zu kommerziellen Zwecken genutzt.” In einer mir vorliegenden Stellungnahme von RTL heißt es wörtlich:
Das Landgericht Köln hat […] den Betreiber dazu verurteilt, die Marke “DSDS” nicht mehr im geschäftlichen Verkehr kennzeichenmäßig zu benutzen – wie durch Benutzung auf der Seite dsds-news.de mit kommerzieller Ausrichtung geschehen.
Der richterliche Beschluss geht sogar noch deutlich weiter. Klöckner muss demnach “Auskunft bezüglich Art und Umfang der Werbemaßnahmen, Umsätze und weiterer Domains mit DSDS-Bestandteil geben, die er betreibt”. Selbst auf die Domain www.dsds-news.de hat RTL nach dem ergangenen Urteil Anspruch. Es ist aber noch unklar, was genau mit der Adresse nun geschehen wird. Der Sender weist allerdings ausdrücklich darauf hin, “dass es dem Beklagten generell nicht untersagt wird über die Sendung zu berichten.” Dies aber eben nur als reine Fanseite ohne kommerziellen Inhalt.
Und genau das scheint Portalbetreiber Klöckner auch zu machen – aber eben ohne Werbung. Es gibt keine blinkenden Banner und auch keine Google-Adsense-Anzeigen mehr. Insgesamt hat die Seite nun einen deutlich schlichteren Anstrich, wirkt aber für mein Befinden auch deutlich moderner als zuvor. Gerne hätte ich in Erfahrung gebracht, ob Klöckner vielleicht Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, doch er war telefonisch leider nicht zu erreichen. Vielleicht liest er hier ja (wie in der Vergangenheit) mit und meldet sich noch bei mir…
(Hayo Lücke)
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[...] Dieser Eintrag wurde auf Twitter von Basic Thinking und Fabian für AdInside, TransAlchemy erwähnt. TransAlchemy sagte: RTL gewinnt gegen dsds-news.de – Marke DSDS darf nicht ausgebeutet werden: Es gibt Neuigkeiten in der gerichtl.. http://bit.ly/26fXwF [...]
Die haben sich die Site drei JAhre angeschaut – und immer müde belächelt … Und dann – als Sie nen kleinen Konkurrenten entdecken mussten, hauten Sie auf den Putz.
Der grösste Fehler war eben das DSDS in der Domain … Hätte er die Domaain “Deutschland-sucht-dendümmsten-Sänger.de” hätte es keine Probleme gegeben ..
Beim Bildblog gab es ja ähnlich gelagerte Probleme…
Wäre es eine Seite geblieben, wo täglich vielleicht 10 Leute draufgehen (wie bei vielen Beepworld-Fanseiten zu Stars), hätte sich RTL sicher auch nicht so aufgespielt.
Es ist aber durchaus seltsam, dass man als Fan irgendeiner Serie nun damit rechnen muss, angeklagt zu werden, weil man indirekt Werbung dafür macht. Die Leute, die da waren, sind vermutlich große Anhänger der Sendung.
@#9 – RTL hat das Recht, die Domain selbst zu nutzen. Schon allein das ist ziemlich krass, wenn du mich fragst. Davon ganz abgesehen, wurde mit der Seite ein Vielfaches von 5,50 Euro verdient.
[...] Artikel auf basicthinking.de weiterlesen [...]
[...] (via) [...]
Hab die Geschichte auch mitverfolgt, RTL sitzt halt am längeren Hebel, mehr Möglichkeiten…
[...] Quelle: basicthinking.de/blog [...]
[...] DSDS maximiere. Das geht RTL natürlich gegen den Strich. Das Landgericht Köln gab dem Sender nun [...]
Oder wie soll man bewerten, dass das erste Verfahren am Sitz von dsds-nes in Berlin stattfand?
Und auch wenn ich die Abmahnmöglichkeiten in Deutschland eher kritisch sehe, so gibt es auch Dinge, die man echt vermeiden kann: Beispielsweise einen geschützten Namen im Domainnamen zu verwenden.
(Richtig ist aber auch, dass das nicht schützt, weil der wirtschaftlich Stärkere es sich leisten kann einfach so mal abzumahnen. Da bräuchte man aber ganz andere Regelungen im Zivilrecht. Wer das wirklich ändern will kann schonmal einen Termin mit einer der Bundestagsabgeordneten aus seinem Wahlkreis machen.)
Was ich dabei nicht verstehe: DSDS-News hatte doch einen sooo tollen Anwalt, der sich mit dem scheinbar unwichtigen Erfolg vor dem Berliner Gericht selbst in Pressemeldungen groß gefeiert hat, was ist denn da jetzt passiert? Das Kölner Urteil war aufgrund der offensichtlichen Kommerzialisierung von Markenrechten Dritter für jeden sachverständigen Juristen absehbar. Vielleichthat passen hier adelige Selbstdarstellung und juristische Kompetenz doch nicht so ganz zusammen…
[...] direkt und indirekt um Kapitalgewinnung ging. Und das Gericht ging sogar noch weiter. Wenn ich den Veröffentlichungen auf anderen Seiten glauben schenken kann, muss Philipp auch die vergangenen und aktuelle Einnahmen aller Projekt mit [...]