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„Instagram Act“: Britische Regierung plant Aufweichung des Urheberrechts bei Bildern im Netz

Thorsten Nötges
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Thorsten Nötges
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Die britische Regierung legt einen Gesetzentwurf vor, der tausende Bilder quasi rechtefrei macht – zum Nachteil ihrer tatsächlichen Urheber. Der sogenannte „Instagram Act“ – die offizielle Bezeichnung lautet „Enterprise and Regulatory Reform Act“ – könnte das britische Urheberrecht laut einem Bericht von „The Register“ auf fundamentale Weise verändern. Denn die neue Regelung, die bereits die offizielle königliche Genehmigung hat und im Parlament wohl auch bestätigt wird, verschiebt die Rechtslage – zum Nachteil von Illustratoren, professionellen Fotografen und begeisterten Amateuren, die ihre Werke ins Internet stellen.

Free for all

Künftig soll eine Art Fundbüro-Prinzip gelten: Kann ein Foto nicht mehr eindeutig einem Urheber zugeordnet werden, darf es von seinem „Finder“ frei verwendet werden. Allerdings sind bei vielen Fotos im Internet keine Metadaten zu Herkunft und Urheber zu finden – sei es weil diese nie eingetragen wurden oder weil sie bei der Nutzung durch Dritte gelöscht wurden, absichtlich oder unabsichtlich. Wer in Zukunft ein solches Werk ohne eindeutige Information zum Inhaber – so genannte „orphan works“ – nutzen möchte, dem reicht schon eine „gewissenhafte Suche“, um auf der sicheren Seite zu sein. Was immer das letztendlich heißen mag.

Und wenn besagte Nachforschungen keine weiteren Informationen hervorbringen, steht auch der kommerziellen Verwendung eines solchen Fotos nicht nur nichts mehr im Wege: Sie soll in Großbritannien ausdrücklich zulässig werden, wobei das Material beliebig verwendet werden kann. Das Gesetz ermöglicht sogar die Sub-Lizenzierung von Fotos, also den Weiterverkauf von Nutzungsrechten. Und der wirkliche Urheber geht bei der ganzen Geschichte völlig leer aus.

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Rechtefrei mal ganz anders

Die öffentlichen Reaktionen sind voraussehbar: Als Instagram letztes Jahr im Dezember seine Nutzungsbedingungen änderte und sich darin bestimmte Vermarktungsrechte einräumte, ging ein Aufschrei durch das Netz. National Geographic drohte an, seinen Account zu schließen, und deutsche Rechtsanwälte und Datenschützer meldeten laute Bedenken an. Tags drauf ruderte Instagram zurück, entschuldigte sich wortreich für die missverständliche Formulierung und änderte die entsprechenden Abschnitte der Nutzungsbedingungen erneut. Mittlerweile ist zwar etwas Gras über die Sache gewachsen, der Bilderdienst hat dennoch die Hälfte seiner monatlichen Nutzer verloren.

Das funktioniert bei dem Vorhaben der britischen Regierung natürlich nicht. Das Gesetz stellt in Frage, was eigentlich einfach und naheliegend ist – wer etwas kreiert, dem gehören auch die Rechte daran, und er kann jemand anderen verklagen, wenn der sein Werk ohne Zustimmung nutzt. Wer da nicht mitspielen will, muss sich wohl künftig etwas einfallen lassen. „The Register“ sieht drei mögliche Konsequenzen, die aus dem neuen Gesetz entstehen könnten: Von einer Klagewelle der rechtmäßigen Urheber gegen den Staat Großbritannien, über das großflächige Verschwinden kreativer Werke aus dem Internet von Seiten der Urheber (damit es eben nicht ohne ihre Einwilligung kommerziell genutzt wird) bis hin zur makroökonomischen Ebene.

Bild: copyright in focus of a magnifier / Shutterstock

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Thorsten Noetges ist Nerd, Gamer,und seit 1995 im Internet zu Hause. Er hat von 2013 bis 2014 über 100 Artikel auf BASIC thinking veröffentlicht.
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