Sonstiges

Unsinn von Disclaimern

RA Arne Trautmann:

Wenn jemand explizit oder implizit klar macht, dass er sich sehr wohl mit den verlinkten Inhalten klar identifiziert, diese als eigene gelten lassen möchte, dann verkommt der Disclaimer zum Feigenblatt. Wer also klar schreibt oder durch eine besonders auffällige Gestaltung eines Links zum Ausdruck bringt, dass er sich Inhalte „zu eigen macht“, dem nutzt ein Disclaimer gar nichts. Umgekehrt braucht jemand, der einen Link klar kommentiert und deutlich macht, dass er z.B. verlinkt, um sich mit einer fremden Meinung kritisch auseinanderzusetzen, keinen Disclaimer

Genaueres im Law-Blog Artikel „Sinn und Unsinn von Disclaimern auf Webseiten

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.