Gimme more Bürokratie

Robert Basic

Anzeige

DIHK:

Ab 2005 sollen alle Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zur Abgabe einer separaten Einnahme-Überschuss-Rechnung verpflichtet werden. Auf dieses Vorhaben des Bundesfinanzministeriums weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hin. Der amtliche Vordruck muss demnach für alle Wirtschaftsjahre verwendet werden, die nach dem 31.12.2003 beginnen.

Das 82-zeilige Formular sei so kompliziert, dass es von Kioskbetreibern, Bratwurst- oder Dönerverkäufern, selbstständigen Putzfrauen oder einem Großteil der Ich-AGs wohl nicht ohne Steuerberater ausgefüllt werden könne, fürchtet die IHK. Damit widerspreche der Vordruck dem im Kleinunternehmerförderungsgesetz genannten Ziel des Bürokratieabbaus.

Nur 82 Seiten? Ist ja läppisch :-))

🤑 200€ Prämie abstauben

Eröffne jetzt dein kostenloses Santander Girokonto und staube für kurze Zeit bis zu 200 Euro Prämie für Neukunden ab. Schnell sein lohnt sich!


Jetzt 200€ sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Vertriebsingenieur (Ingenieur Maschinenbau / ...
a2tec GmbH in Hamburg
Digital Marketing Manager (m/w/d)
Schwer Fittings GmbH in Denkingen
Personalberater (m/w/d)
Ratbacher GmbH - Karriere bei Rat... in Stuttgart, M...
Organizational Integration Manager (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Vehicle Testing Lead (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Sales Manager (m/w/d) Online Marketing
Sellwerk GmbH & Co. KG in Düsseldorf, Meerbusch, Kaa...
Sales Manager B2B für Stellenanzeigen und Soc...
Recruiting Excellence GmbH in Düsseldorf
Teile diesen Artikel
Folgen:
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.