Sonstiges

Gimme more Bürokratie

DIHK:

Ab 2005 sollen alle Betriebe, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln, zur Abgabe einer separaten Einnahme-Überschuss-Rechnung verpflichtet werden. Auf dieses Vorhaben des Bundesfinanzministeriums weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg hin. Der amtliche Vordruck muss demnach für alle Wirtschaftsjahre verwendet werden, die nach dem 31.12.2003 beginnen.

Das 82-zeilige Formular sei so kompliziert, dass es von Kioskbetreibern, Bratwurst- oder Dönerverkäufern, selbstständigen Putzfrauen oder einem Großteil der Ich-AGs wohl nicht ohne Steuerberater ausgefüllt werden könne, fürchtet die IHK. Damit widerspreche der Vordruck dem im Kleinunternehmerförderungsgesetz genannten Ziel des Bürokratieabbaus.

Nur 82 Seiten? Ist ja läppisch :-))

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

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