Sonstiges

Abmahner

taz:

Buchholz hat Post von den modernen Feinden der Aufklärung erhalten, nämlich eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf aus München, weil ein Mitglied des Kefk-Netzes in einem Debattenbeitrag einen Querverweis auf eine Website gesetzt hat, die über die Möglichkeiten informiert, den Kopierschutz von Musik- und Video-CDs zu umgehen. Im Auftrag der Firmen Bertelsmann, Sony, EMI, Universal, Edel und Warner berechnet die Kanzlei dafür ein Honorar von 3.980 Euro, das in jedem Fall bezahlt werden muss, selbst dann, wenn die Abmahnung nicht rechtskräftig sein sollte.

Buchholz ist nicht das einzige Opfer dieser Kanzlei, die sich sich seit langem darauf spezialisiert hat, Querverweise auf Informationen zu verbieten, die ihren Auftraggebern nicht passen. Und Buchholz ist kein Held. Er lässt seine Mitarbeit an der Wikipedia-Enzyklopädie vorerst ruhen, und hat eine wenn auch eingeschränkte Unterlassungserklärung abgegeben

Mehr und wesentlich deatilierter gibt es über die Brachial-Methoden der Anwaltskanzlei bzw. den Drahtziehern im Hintergrund auf Kefk nachzulesen.

Egal, was man von dem Recht oder Unrecht auf juristisch, sachlicher Ebene halten mag, diese Sorte von Kanzleien wie auch Auftraggebern schwächen ihr Fundament, auf dass ihr Kundengeschäft aufbaut: Wer nicht in der Lage ist, fair mit seinen Kunden umzugehen, wird durch die rasante Informationsverbreitung im Internet – die von Jahr zu Jahr immer stärker wird – Kundenkriege erklären und schmerzhaft verlieren. Nicht mehr nur die BILD wird in der Lage sein, Unternehmen empfindlich zu treffen, sondern die mündigen, miteinander vernetzten Konsumenten. Es spielt mE dabei keine Rolle, welche Marktgrösse die Unternehmen aufweisen und auch ganz sicher nicht, wie hoch das juristische Budget ist. Der Kunde sitzt am längeren Hebel, meine Herren Manager. Da könnt ihr noch so viel Werbung machen. Ihr werdet eines Tages zu Kreuze kriechen und Euer Haupt neigen müssen, wenn Euch der Job lieb ist. Heisse Luft? Wartet es einfach ab, die Entwicklung ist schon heute da 🙂

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

1 Kommentar

  • Das Problem ist ja letztlich nicht diese „Anwalts“kanzlei, sondern das Selbstverständnis der Musikbrache. Eine Brache, die die Kunden kriminalisiert. Na ja, jedem das seine… Mich bestärkt es darin, weder neue CDs zu kaufen, noch zu kopieren. Meinen Musikgeschmack gibt’s ohne Kopierschutz.