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Bei Domainstreitigkeiten um .ch Domains: Streitbeilegungsdienst

Eine prima Idee und Einrichtung der Schweizer für ihre .ch Domänen laut Presseportal.ch:

Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen unter .ch und .li stösst auf hohe Akzeptanz und hat sich im ersten Jahr seines Bestehens bewährt. Dies belegen die Anzahl Fälle, die nicht mehr auf dem Zivilprozessweg gelöst werden müssen…. Eine Partei, die sich in ihren Rechten verletzt fühlt, weil ein Dritter einen Domain-Namen registriert hat, kann dank dem Streitbeilegungsdienst eine einfache, rasche und kostengünstige Einigung erreichen. Danach wird die Streitigkeit zunächst einem Schlichter unterbreitet. Er strebt als Vermittler mit den Parteien eine gütliche Einigung an. Kommt es zu keiner Einigung, so kann der Gesuchsteller die Einsetzung eines Experten beantragen, der dann entscheidet, ob der streitige Domain-Name Rechte des Gesuchstellers verletzt und daher auf diesen zu übertragen ist… Die Eröffnung eines Streitbeilegungsverfahrens lohnt sich erfahrungsgemäss vor allem dann, wenn eine klare Rechtsverletzung vorliegt. Diese ist gegeben, wenn nur der Gesuchsteller, nicht aber der Halter des Domain-Namens über ein Kennzeichenrecht verfügt, wie zum Beispiel ein Namensrecht, Firmenrecht oder Markenrecht. Hat jedoch auch der Gesuchsgegner mindestens eines dieser Rechte am umkämpften Domain-Namen, dann ist derZivilprozessweg dem Streitbeilegungsdienst vorzuziehen

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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.