Abzugsfähigkeit von Domainadressen

Robert Basic

bekomme das gerade per Newsletter vom Steuerbüro Schunke rein:

Aufwendungen für Domain-Adressen sind nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz weder sofort abzugsfähige Betriebsausgaben noch Anschaffungskosten für ein abschreibungsfähiges Wirtschaftsgut.

In dem Urteilsfall hatte der Steuerpflichtige, der Einkünfte aus dem selbstständigen Betrieb einer Presse- bzw. Werbeagentur bezieht, in seiner Überschuss-Gewinnermittlung „Übernahmekosten für Domain-Adressen“ in Höhe von rund 4.500 Euro als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben geltend gemacht. Dabei gab er an, er habe „nur den Namen gekauft und die Internetseiten selbst eingerichtet“. Das Finanzamt ließ diese Aufwendungen jedoch unberücksichtigt und begründete dies damit, dass es sich bei der Domain-Adresse um ein nicht abschreibbares Wirtschaftsgut handelt. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Die Finanzrichter begründeten ihre Auffassung wie folgt:

Die Domain-Adresse stellt ein immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens dar. Hinsichtlich der Abschreibung gibt es bei Domain-Adressen weder Anhaltspunkte noch Erfahrungswerte dafür, dass deren Nutzung unter rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkten einer zeitlichen Begrenzung unterliegt. Der Wert einer Domain-Adresse wird maßgeblich von ihrem schlagwortartigen Charakter bestimmt, wobei keine Abnutzerscheinungen festgestellt werden können. Das entgeltlich von einem Dritten erworbene Wirtschaftsgut „Domain-Adresse“ ist von daher lediglich mit den Anschaffungskosten aktivierbar.

Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision wurde zugelassen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.11.2004, Az. 2 K 1431/03, Revision beim BFH, Az. III R 6/05).

Du möchtest nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 12.000 smarte Leser bekommen jeden Tag UPDATE, unser Tech-Briefing mit den wichtigsten News des Tages – und sichern sich damit ihren Vorsprung. Hier kannst du dich kostenlos anmelden.

STELLENANZEIGEN
Senior Software Developer (m/w/d)
deecoob GmbH in Dresden
Senior Marketing Manager*in Content
MALU WILZ Beauté GmbH in Karlsfeld
Vertriebsmitarbeiter als Area Sales Manager (...
heise & dumrath medien gmbh & co. kg in Lübeck, Hamb...
Praktikant Videografie & Content Creation...
The Filmevent in Frankfurt am Main
UX Designer / Screen Designer (w/m/d)
IQ-optimize Software GmbH in Krefeld
Chatbot Expert (w/m/d)
FRITZ! GmbH in Berlin
Grafikdesigner / Mediengestalter (Print, Onli...
Sevotion GmbH in Alfdorf bei Stuttgart
Social Media Specialist (m/w/d) / Social Medi...
Ferdinand Bilstein GmbH & Co. KG in Ennepetal
Teile diesen Artikel
Folgen:
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.