Hendrik, Jurastudent und Blogbetreiber von Juraade! schreibt:
…bleibt den Betreibern privater Weblogs jedoch nur die Wahl zwischen zwei unbefriedigenden Optionen. Entweder die Preisgabe persönlicher, schützenswerter Daten oder der Verzicht auf ein vollständiges Impressum und damit die Gefahr, sich unter Umständen folgenschweren Abmahnungen auszusetzen.
Der Artikel geht ausführlich auf die Problematik ein, lohnt sich also, direkt vorbeizuschauen. Wichtiges Thema!
via Google Alert und Domain-Recht.de
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Ein deutschsprachiges Angebot ist ja impressumspflichtig, aber wie schaut es mit englischsprachigen Angeboten (aus Deutschland, von deutschgebürtigen Autoren) eigentlich aus? Hat jemand da eine Idee?
So wie ich das verstanden habe, braucht man ein Impressum, wenn die Inhalte für Deutschland bestimmt sind Für wen englische Texte eines Deutschen gedacht sind, wird dann wohl letzten Endes ein Richter entscheiden. Und was dabei rauskommt können wir ja schon ahnen…
Ich hab einen netten Denkansatz beim Plasticthinking gefunden:
http://weblog.plasticthinking.org/item/2005/4/21/impressum-im-weblog