siehe A2O Blog:
tempus® schrieb mir einen höflichen Brief, ob ich Schutzrechte besäße an der Marke tempus® ansonsten wollten sie wissen, bis wann ich die Nutzungs meines „Markenzeichens“ einstellte.
Und wen meint tempus? Es meint die Firma von Silke, die sich „tempus creativ“ nennt. Tja, in der Tat, die Vokale „e“ und „u“ sind schon frappierend ähnlich 🙂 Und ich Kunde bin sicherlich auch so smart, beide Unternehmen auseinanderhalten zu können. Die einen machen in Kalender, die anderen machen keine Kalender.
Ich trage als Zusatzbestandteil „Basic“ in meinem Firmennamen, nicht nur, daß ich so heisse. Und so kann also jede Firma kommen, die „Basic irgendwas“ als Marke geschützt hat und mich meines Namens berauben? So einfach ist das ganz sicher nicht, aber es hält dennoch Firmen nicht davon ab, Farben und völlig weitläufig genutzte Allerweltsbegriffe schützen zu lassen und das auch noch durchzusetzen. Fehlt nur noch, daß eines Tages eine Firma das Alphabet schützt. Oder sämtliche lateinischen Begriffe, die ja so garnix mit der deutschen Sprache zu tun haben 🙂 Ich darf mal das Markenamt kritisieren: Wie kann man eigentlich solche Marken schützen, die völlig aus dem Alltagsgebrauch stammen? Gute Beziehungen? Woran liegt es?
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Was also kann Silke tun? Soll sie den Rechtsweg gehen, der Kosten, Zeit und Nerven frisst gegen eine Firma, die viel Zeit für solche Dinge hat? Soll sie einfach den Namen fusionieren und sich „tempuscreativ“ statt „tempus creativ“ nennen?
Manchmal :o) Der Expertenartikel von Michael Heng ergab sich damals über mein Blog. Tsss …Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.
A2O-Beitrag: Eine Marke haben reicht nicht
Ich habe aber trotzdem einen Vorschlag zur Güte unterbreitet und zwar über die Schreibweise. Getrennt oder zusammen. Meine Url schreibt sich ohnehin schon ohne Bindestrich, es zusammen zu schreiben ist also ein guter Weg.