diese Erfahrung macht gerade Instant-Thinking.de durch. Er hat eine Webseite namens Schonnebeck gefeedbacked. Eigentlich nix Besonderes, nur der Inhaber der betroffenen Webseite meint, daß wäre nicht nett und klagt wohl nunmehr bald auf Unterlassung:
Sehr geehrter Herr Wegner,
möchten Sie Ihre unqualifizierten rufschädigenden Aussagen über meine Webseite und mich so auf Ihrer Webseite stehen lassen oder darf ich meinen Anwalt mit einer Unterlassungsklage beauftragen ?
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[Piep] ([Piep] deswegen, weil [Piep] seinen Namen nicht genannt haben möchte – siehe Instant-Thinking.de – kann man auch gerne im Impressum nachschauen, damit der Name top secret bleibt :-))
Entspannung am Pfingsten, einem Tag des Heiligen Geistes und Amen 🙂
Danke! Sehr interessant!
Also dieser Bockmüll, errr… Bockmist, der da verzapft wurde, verursacht schon Weinkrämpfe… 😉
[…] Kritikunfähig? Können Schonnebecker keine Kritik vertragen? (gefunden im mex blog) Dieser Eintrag […]
Na dann will ich doch angesichts des erwähnten Impressums eine alte Diskussion wiederbeleben und und auf den Irrtum des vermeintlich exculpierenden LG Hamburg-Disclaimers hinweisen :-))
Stoff dazu gibt es zur Genüge:
http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landgericht-hamburg.html
http://www.jurawiki.de/Disclaimer
http://bibliotheksdienst.zlb.de/2002/02_03_07.pdf
und
http://www.heise.de/ix/artikel/2003/08/088
Auf dass Unheil vermieden werde :-))
Andreas
Und deswegen wird das auch nichts mit Blogs als Medium zur Verbraucherinformation. Nicht jeder hat den Nerv sowas durchzustehen.
sollten die Blogs in Deutschland doch noch eine breite Bedeutung bekommen (außerhalb der Blogshäre 🙂 meine ich)
gibt es ein zünftiges Beschäftigungsprogramm für Juristen.