Liebe Privatleute: Rückt schon mal Eure Domains heraus

Robert Basic

Anzeige

rofl.. na klasse, Härting RA über das neue Urteil des OLG Hamm:

Wer für privat genutzte Internetseiten eine Phantasiebezeichnung als Domainnamen wählt, muss damit rechnen, die Domain aufgeben zu müssen, wenn der Phantasiename mit der Geschäftsbezeichnung eines Unternehmens übereinstimmt…. Das Urteil kann weitreichende Konsequenzen für private Nutzer von Internetseiten haben. Unternehmen könnten nämlich privat genutzte „Phantasiedomains“ auch dann für sich beanspruchen, wenn sie Namensrechte an dieser Bezeichnung erst lange nach Registrierung der Domain durch den privaten Nutzer erlangt haben. Das Unternehmen muss nur dafür sorgen, dass es die gewünschte Phantasiebezeichnung in namensmäßiger Weise, z.B. als Bezeichnung im Unternehmensnamen, verwendet

via Webhosting Blog

🤝 25 Euro geschenkt!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Tagesgeld und erhalte bis zu 2,75 Prozent Zinsen auf dein Geld! Und obendrauf gibt's sogar noch 25 Euro geschenkt!


Jetzt Zinsen sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Intern (m/f/d) in Digital Marketing
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Vertriebsingenieur (Ingenieur Maschinenbau / ...
a2tec GmbH in Hamburg
Digital Marketing Manager (m/w/d)
Schwer Fittings GmbH in Denkingen
Personalberater (m/w/d)
Ratbacher GmbH - Karriere bei Rat... in Stuttgart, M...
Organizational Integration Manager (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Vehicle Testing Lead (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Sales Manager (m/w/d) Online Marketing
Sellwerk GmbH & Co. KG in Düsseldorf, Meerbusch, Kaa...
Teile diesen Artikel
Folgen:
Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.