Sonstiges

Einstweillige Verfügung? Schutzschrift hinterlegen

Law-Blog (Arne Trautmann) gibt Euch prima Tipps zum ekligen Thema „Einstweilige Verfügung“:

Auszug:

Vorsorge getroffen werden kann durch die Hinterlegung einer Schutzschrift beim für den Erlass der befürchteten einstweiligen Verfügung zuständigen Gericht. Gerade in Wettbewerbsstreitigkeiten und bei Schutzrechtskonflikten kommen hier mehrere in Frage, ggf. muss sogar bei allen 123 (!) Landgerichten in Deutschland hinterlegt werden.

Damit die Schrift im Ernstfall nicht übersehen wird, sondern für das Gericht gut archivier- und auffindbar ist, müssen der mutmaßliche Antragssteller, der Antragsgegner, und der Anlass des erwarteten Antrags auf eine Verfügung möglichst genau bezeichnet werden.

Weiterlesen, sehr empfehlenswert!


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An der Stelle möchte ich explizit das Law-Blog loben: Es ist stets sehr informativ und lehrreich. Arne legt viel Wert auf inhaltlich seriös und verständlich aufbereitete Infos. Gefällt mir sehr gut.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.