Law-Blog (Arne Trautmann) gibt Euch prima Tipps zum ekligen Thema „Einstweilige Verfügung“:
Auszug:
Vorsorge getroffen werden kann durch die Hinterlegung einer Schutzschrift beim für den Erlass der befürchteten einstweiligen Verfügung zuständigen Gericht. Gerade in Wettbewerbsstreitigkeiten und bei Schutzrechtskonflikten kommen hier mehrere in Frage, ggf. muss sogar bei allen 123 (!) Landgerichten in Deutschland hinterlegt werden.
Damit die Schrift im Ernstfall nicht übersehen wird, sondern für das Gericht gut archivier- und auffindbar ist, müssen der mutmaßliche Antragssteller, der Antragsgegner, und der Anlass des erwarteten Antrags auf eine Verfügung möglichst genau bezeichnet werden.
Weiterlesen, sehr empfehlenswert!
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An der Stelle möchte ich explizit das Law-Blog loben: Es ist stets sehr informativ und lehrreich. Arne legt viel Wert auf inhaltlich seriös und verständlich aufbereitete Infos. Gefällt mir sehr gut.
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