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Bloggern unter Morddrohungen den Mund verbieten: Schweizer Blogger hats erwischt

es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Fälle zunehmen. Ein erster Fall hat sich kürzlich im Schweizer Bloggerland ereignet. Siehe dazu den

1. Rückzieher bei ignoranz.ch
2. Diskussion in der CH Blogosphere
3. Worum ging es? Um eine Firma und rassistische Äusserungen gegenüber einer Bewerberin, über die Ignoranz.ch berichtet hat (Google Cache)
4. Tagesanzeiger.ch hats natürlich nicht rausgenommen

Was mich auch etwas fuchst, ist die Aussage auf Ignoranz.ch:

Nach enormen juristischen Säbelrasseln, anonymen telefonischen Drohungen, sowie direkten Drohungen „€œins Gras zu beissen…“€?

Wenn das stimmt, kann sich die Firma warm anziehen. Erst rassistisch werden und dann auch noch Mitbürger bedrohen. Ob da eine Strafanzeige fällig wird? Zumindest ist der Ruf von APS Reinigungen GmbH dahingesaut.

Liebe Firmen, lernt endlich, daß Eure Zeit der oberhoheitlichen Kommunikation über Medien vorbei vorbei vorbei ist. Sagen wir es kaufmännisch prägnanter: Es gibt die Schnellen und es gibt die Toten.

Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

4 Kommentare

  • wie recht du doch hast! Danke für deine Unterstützung, wir schauen schon, dass wir uns den Mund nicht verbieten lassen, aber in diesem Fall war uns die persönliche Sicherheit wichtiger.

  • Das mit der persoenlichen sicherheit kann ich verstehen. Doch wir sollten das kollektiv nicht hinnehmen. Es gibt zum beispiel unter http://openpr.de/ einen öffentlich zugänglichen Presseverteiler, falls wer die Story aufgreifen will. und der aktuelle stand waere auch interessant zu erfahren, erstrecht wegen der breiten solidatitaet, die ignoranz.ch unter den bloggern erfahren hat. ist es nicht zu früh, sich jetzt schon anderem zuzuwenden? aps-ignoranz koennte zum exempel werden…

  • http://keine-zensur.blogspot.com

    Das was hier von der APS abgezogen wird, ist schlicht kriminell. Bedrohungen und anonyme Anrufe sind Straftatbestände und müssen geahndet werden.

    Es kann und darf nicht sein, dass sich derartige Gesellen durchsetzen.

    Sie gehören ganz einfach gemäss dem Schweizer Strafgesetzbuch verurteilt.

  • […] Gefunden in Roberts Basic Thinking, der ein paar Hintergrundlinks zu der Geschichte liefert, denn die Firma ASP scheint sehr “vehement” dagegen vorzugehen, dass ihre gerichtlich bestätigte diskriminierende Gesinnung publik wird. Was “verständlich” ist, wenn man bedenkt, dass diese Firma einige Kunden hat, denen solches nicht gefallen dürfte, Behinderten- und Seniorenstiftungen, Krebsliga Kanton Zürich uvm.. […]