blöde Frage, nächste Frage: Erstelle ich ein Podcast mit Background-Mucke, die nicht GEMA-frei ist, kriege ich dann leicht, spürbar, heftig oder ganz heftig auf den Deckel? Oder fällt das nicht auf? Oder muss ich den Künstler um Erlaubnis fragen, da es dem evtl. ja doch gefällt, wenn er etwas Werbung für sein Lied bekommt? Hat jemand Ahnung?
Beispiel mit Background:
[https://www.basicthinking.de/blog/wp-content/uploads/insomnia2.mp3]
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Ob es auffällt, kann ich nicht sagen. Gerüchteweise haben sich Gema-Spitzel schon auf Studentenparties eingeschlichen um danach eine Rechnung zu stellen. 🙂
Rechtlich gesehen müsstest Du aber zahlen, soweit ich weiß. Auch wenn es „nur“ Hintergrundmusik ist. Deswegen hat ja grade erst irgendeine Flash-Seite eins von der Gema auf den Deckel bekommen.
Künstler fragen bringt auch nix. Wenn die einen Gema-Vertrag haben, können die das nicht mehr selber frei entscheiden.
knirsch… schon bedeppert, oder? Aber Dank für die Auskunft… *grübel*
Du möchtest Dich ein wenig mit den Grundlagen des Urheberrechtes beschäftigen, welches vereinfacht formuliert sagt: Du benötigst immer Nutzungsrecht von _allen_ beteiligten Parteien.
Das kann die Gema als Verwertungsberechtigungsberechtigte sein, aber auch diese hat nur eine bestimmten Anteil der Verwertungskette zu beurteilen.
Eine ähnliche Frage beschäftigt mich auch. Ich frage mich nämlich, ob es nicht doch irgendwie möglich ist, Musik von Bands, die einen GEMA-Vertrag haben, wenigstens kurz anzuspielen (ca. 10 bis 20 Sekunden). Denn eine Musikempfehlung in einem Podcast ganz ohne Musik ist ja witzlos.
Dabei ist mir noch ein Gedanke gekommen: Wenn ich einen Werbespot für ein Produkt produziere und dabei Musik verwende, die nicht GEMA-frei ist, muss ich an die GEMA einen bestimmten Betrag zahlen – logisch. Derjenige, der diesen Werbespot dann ausstrahlt, muss aber doch nicht noch einmal für die Musik in meinem Spot zahlen – oder? Das wäre dann ja doppelt und dreifach.
Vorausgesetzt die GEMA-Gebühr fiele nur einmal an (ansonsten funktioniert’s sowieso nicht): Dann könnte eine Band doch einem Podcaster einen fertig produzierten Werbespot für ihr neues Album o.ä. schicken, mit der Bitte, diesen zu spielen. Falls mein Szenario stimmt, müsste in diesem Fall die Band die GEMA-Gebühren für die Nutzung ihrer eigenen Musik in ihrem eigenen Werbespot zahlen. Und da wäre wiederum die Frage, muss die Band für die eigene Verwendung ihrer eigenen Musik überhaupt GEMA-Gebühren zahlen? Das wäre ja einerseits etwas absurd. Andererseits könnte ich’s mir durchaus vorstellen, schließlich verdient die GEMA ja auch daran.
Wäre das eine Möglichkeit, um wenigstens beim Anspielen von nicht-GEMA-freier Musik nicht zahlen zu müssen – die Mithilfe der Band vorausgesetzt? Oder muss auch hier grundsätzlich alles mehrfach bezahlt werden?
die Band kann Dir freistellen, was sie möchte, doch die GEMA wird abkassieren. Da kommste nicht dran vorbei, habe mittlerweile genug Gespräche geführt. Selbst wenn Du damit einer Band ein Milliardengeschäft verschaffen würdest, Du wirst bei GEMA latzen müssen.
Nur nochmal nachgefragt, weil’s mich interessiert: Muss ein Radiosender, der ja für die „zur Unterhaltung“ gespielte Musik sowieso GEMA-Gebühren zahlt, dann zusätzlich nochmal für die Musik in den Werbespots seiner Werbekunden zahlen? Und: Muss eine Band sich quasi selbst per GEMA bezahlen, wenn sie ein Konzert gibt (damit die GEMA mitverdienen kann)?
zum Letzteren: Ja, in der Tat!
Deutsche Gründlichkeit … weil einfach einfach zu einfach wäre 😉
ein Freund von mir meinte mal, daß bei der GEMA nur die GEMA verdient und einige bekannte Künsler, der große Rest geht so gut wie leer aus.