Sonstiges

Blogs und Rechtsverfolgung

das nennt ich gewappnet, gerüstet und vorbereitet, „Ralfs Impress„:
Blogschutz

vaD das hier hats mir angetan:
Wer keine eigene Meinung hat, nimmt halt die von anderen. Zum Beispiel meine. Aber da kann ich ja doch nichts für wenn hier jemand ohne Meinung ankommt und mit meiner wieder abhaut. Also Meinungsbildend will ich nicht sein. Wenns doch so ist, ist reiner Zufall.

Helmgrafik vom Skriptorium, einem mittelalterlichen Shop


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Über den Autor

Robert Basic

Robert Basic ist Namensgeber und Gründer von BASIC thinking und hat die Seite 2009 abgegeben. Von 2004 bis 2009 hat er über 12.000 Artikel hier veröffentlicht.

5 Kommentare

  • „Ob ich Meinungsbildend bin, muss jeder für sich selbst entscheiden.“

    Wohl kaum, das wird vom Staat entschieden…

  • Wow, da sagt mir doch noch einer, mein Impressum wäre der Hammer. Ralfs Impressum ist echt cool. Anderseits etwas übertrieben, find ich. Da man aber nie sicher vor An…. und Abmah…. ist, kann man nur zu einem vollständigen Impressum raten.

  • §10 Absatz 3 MDStV:
    […] Diensteanbieter von journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten […]
    Trifft auf mich nicht zu. Weder bin ich Journalist noch habe ich eine Redaktion.

    […] 3. voll geschäftsfähig ist […]
    Geistig behinderte dürfen in Deutschland demnach kein Blog/Webseite führen die regelmäßig/“periodisch“ aktualisiert wird. Oder sie müssen einen finden der für das ganze die Verantwortung übernimmt (Vormund).
    Zwei Umstände die man ganz klar als Diskriminierung auslegen kann da sie das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Meinungsäußerung aushebeln. Denn auch geistig Behinderte haben ein Recht auf freie Meinungsäußerung. Unabhängig davon ob ein Vormund dafür die Verantwortung übernimmt oder nicht.

    Der MDStV zielt eindeutig auf gewerbliche Angebote ab bzw. Angebote die Umsätze generieren. Es ist halt ein Flickenteppich aus alten Tagen und nur schwer oder gar nicht auf Privatpersonen (Blogs) übertragbar.
    So gesehen kann sich jeder in einer kreativen Minute ein für ihn passendes Impressum aus den Fingern saugen. Ist doch prima, oder nicht!?

  • Der Gesetzgeber hat da vor kurzem -meines Wissens nach – aber nachgebessert. Ich habe vor 2 Wochen Seiten gefunden die aussagen, dass ein Blog sehr wohl unter §10 (3) MDStv fällt. Ich weiß aber schon nicht mehr, ob das schon verabschiedet wurde oder erst im Gespräch war.

    Jedenfalls fallen danach alle Blogs ins das Raster „journalistisches Angebot“ es sei denn, dort werden wirklich nur Dinge privater Natur veröffentlicht. (Also das Tagebuch).

    Ich bin jedenfalls verunsichert genug, so dass ich meine Anschrift etc. veröffentlicht habe.